Heikendorfer Anzeiger - Juli 2020 - PDF Flipbook
HEIKENDORFER ANZEIGER „Einheitsbuddeln“ in Heikendorf: 30 Jahre Deutsche Einheit - unter reger Beteiligung der Gemeinde, des Amtes, der drei Gilden, des Naturschutzvereins VEFPU, des Aktions- forums Nachhaltigkeit, des Freitagsclubs, des
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HEIKENDORFER ANZEIGER
Foto Simone Kanieß
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
07/2020
Moin Heikendorf, Wir sind ein kleines motiviertes Film-Team aus Studierenden der Fachhochschule Dortmund und würden uns sehr über ihre Unterstützung freuen. Denn wir wollen einen Kurzfilm drehen. Und zwar bei euch: in Heikendorf! Inhalt des Kurzfilmes: Wenn uns ein Ereignis aus unserem Leben reißt, finden wir oft Zuflucht in Dingen die uns Sicherheit geben. So hat auch Ernst Hudeki, gelähmt von dem plötzlichen Tod seiner Frau und gefangen in Monotonie und neurotischen Gewohnheiten, seinen sicheren Hafen gefunden. Angetrieben von der Angst, von den geliebten Menschen in seinem Umfeld nicht Lebewohl sagen zu können, verbringt er all seine Stunden damit Abschiedsworte nieder zu schreiben. Doch manchmal tut sich genau da ein Ausweg auf, wo wir ihn am wenigsten erwarten. (In unserem Fall hilft ein Mädchen mit Down-Syndrom Hudecki aus seinem eintönigen Alltag zu entkommen.) Kurz gesagt: ein Kurzfilm über Verlust und Angst aber auch über Freundschaft und Lebensfreude. Um diesen Film umsetzen zu können hoffen wir auf ihre Hilfe. Konkret brauchen wir: Komparsen, also Nebendarsteller die im Hintergrund zu sehen sind. (Keine Scheu da kann jeder mitmachen, der Lust hat mal bei einem Film-
Dreh mit dabei zu sein) Schauspieler (ein wenig Text merken und sprechen können) - Mann, Spielalter: 30-50Jahre - Frau, Spielalter: 30-50Jahre - Jugendlicher, Spielalter: 16, Geschlecht: egal - Kapitän, Spielalter: egal, Fähigkeiten: muss ein Schiff steuern Drehorte/Motive - Segelboot - Wohnung im Altbau Ferienwohnung oder große (Schützen)-Halle für die Unterbringung der Crew Catering, Sponsoren und sonstige Helfer Sie möchten uns unterstützen dieses integrative Projekt umzusetzen? Egal ob als Schauspieler, Komparse, Motivgeber oder durch sonstige Hilfe. Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden Anruf. Bitte melden sie sich unter: [email protected] Oder schreiben Sie uns eine SMS, Whatsapp oder rufen sie uns an: +49 1723769461 Falls Sie und finanziell unterstützen möchten würden wir uns sehr über eine Spende auf der Seite StartNext freuen unter: https://www.startnext.com/integratives-kurzfilmprojekt Wir werden selbstverständlich erst drehen wenn die derzeitige Pandemie überstanden ist. Voraussichtlich Ende August. Wir freuen uns riesig auf Sie und auf Heikendorf!
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn
3- 8
Tourismus
8- 9
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde
9 - 18
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde
18 - 21
Kulturelles
22 28
Kindergärten
31 - 35
Schulen
35 - 36
Kirchengemeinden
41 - 42
Vereine & Verbände Berichte
45 - 56
Sizungsprotokoll der GV Sitzung
57 - 63
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner
64 - 74
Impressum
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Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
Öffentliche Zustellung gemäß § 155 des Landesverwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein (LVwG) Das an Muhammad Salee Zadran zuletzt gemeldet in Memelstraße 6, 24226 Heikendorf gerichtete Schriftstück des Amtes für Finanzen des Amtes Schrevenborn vom 29.05.2020 (Az: KK40005800) kann nicht zugestellt werden, da der/die Empfänger/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr erreichbar ist. Es wird hiermit öffentlich zugestellt. Dadurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück kann im Rathaus der Gemeinde Heikendorf, Zimmer 2.25, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf eingesehen werden. Das Dokument gilt nach § 155 LVwG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Heikendorf, den 29.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle Im Auftrag gez. Schlotfeldt 3
Amt Schrevenborn
Öffentliche Zustellung gemäß § 155 des Landesverwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein (LVwG) Das an Ahmadshah Zadran zuletzt gemeldet in Memelstraße 6, 24226 Heikendorf gerichtete Schriftstück des Amtes für Finanzen des Amtes Schrevenborn vom 29.05.2020 (Az: KK40005799) kann nicht zugestellt werden, da der/die Empfänger/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr erreichbar ist. Es wird hiermit öffentlich zugestellt. Dadurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück kann im Rathaus der Gemeinde Heikendorf, Zimmer 2.25, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf eingesehen werden. Das Dokument gilt nach § 155 LVwG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Heikendorf, den 29.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle Im Auftrag gez. Schlotfeldt
Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Im Monat Juli finden keine Sitzungen statt.
Erreichbarkeit der Amtsverwaltung 1. Coronavirus: Erreichbarkeit der Amtsverwaltung ab 15.06.2020 Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen in vielen Bereichen des öf-fentlichen Lebens öffnet auch das Amt Schrevenborn (Rathaus Heikendorf, Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen) mit folgenden Einschränkungen wieder für den Besucherverkehr. 2. Öffnungszeiten Die Verwaltungsgebäude sind mit Ausnahme des Mittwochvormittags, also • • • •
Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr
geöffnet. Eine Terminvergabe ist nicht mehr notwendig.
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Amt Schrevenborn 3. Schutzmaßnahmen Der Zutritt der Verwaltungsgebäude ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Die Besucher*innen haben sich bei Betreten des Gebäudes mit dem im Eingangsbereich bereitstehenden Handdesinfektionsmittels die Hände desinfizieren. Die zu beachtenden Hygienemaßnahmen wie Abstandsregeln, Husten-und-Nies-Etikette, Hände waschen sind zu beachten. Der Aufenthalt in den Verwaltungsgebäuden sollte auf die notwendigen Personen und Zeiten beschränkt werden. 4. Dokumentation der Kontaktdaten z Die Kontaktdaten aller Besucher*innen werden gem. Corona-Bekämpfungsverordnung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung erhoben. Ich danke für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor
RATENBEKÄMPFUNGEINE PFLICHT FÜR JEDERMANN UND ÜBERALL Ratten im Haus lassen nicht wenige Menschen vor Ekel erschauern und sind nicht unbegründet so unbeliebt wie kaum ein anderes Tier: Sie übertragen Krankheiten und schleppen Parasiten ins Haus. Sie verunreinigen durch Kot und Anfraß Lebensmittelvorräte und sind für Nageschäden an Elektroleitungen und Einrichtung verantwortlich. Ratten sind hochintelligent, Allesfresser, vermehren sich rasant und sind nur schwer zu bekämpfen, wenn sie sich erst einmal in größerer Zahl niedergelassen haben.
Ratten im Haus wird man nur schwer wieder los. Oft hilft nur noch der Fachmann.
Wie Ratten im Haus schaden können Seit eh und je gelten die Nagetiere beziehungsweise die von ihnen eingeschleppten Parasiten als Infektionsträger gefährlicher Krankheiten. Der Rattenfloh beispielsweise ist einer der Hauptüberträger der Pest, die im Mittelalter ganze Städte entvölkerte. Auch heute noch können Ratten Krankheiten wie beispielsweise Tollwut oder Tuberkulose übertragen. Ebenso verunreinigen sie durch Anfraß und ihren Ausscheidungen Lebensmittel und Tierfutter, so dass die Vorräte unbrauchbar werden. Gefährlich wird es, wenn sie sich unbemerkt an Elektroleitungen zu schaffen machen und so Brände oder Kurzschlüsse verursachen könnten. So sind Nageschäden und Verunreinigungen der Einrichtung nicht minder ärgerlich.
Die wichtigsten Anzeichen für einen Rattenbefall Ratten vermehren sich äußerst schnell. Unter klimatisch günstigen Bedingungen kann ein Weibchen bis zu zwölf Mal im Jahr jeweils bis zu 20 Junge werfen. Im Schnitt etwa acht bis neun Neugeborenen pro Wurf. Deswegen ist das frühzeitige Erkennen eines Befalls besonders wichtig. Da Ratten sehr scheu sind, bekommt man sie lebend jedoch kaum zu Gesicht. Sollten dennoch am Tage lebende Ratten im Haus oder Garten entdeckt werden, könnte dies laut Experten auf zu wenig Nahrung, Störung ihrer Nistplätze oder eben starken Rattenbefall hindeuten. Ein untrügliches Zeichen für Ratten in Haus oder Garten sind frische Kotspuren. Jede Ratte schei5
Amt Schrevenborn det etwa 40 spindelförmige Kotballen pro Tag aus. Sofern dieser noch weich und glänzend ist, könnte dies auf einen aktiven Befall bedeuten. Daneben ist das Auffinden frisch verstorbener Tiere ein klarer Nachweis für einen akuten Rattenbefall. Überdies geht ein penetranter, beißender Ammoniak-Geruch mit einem starken Rattenvorkommen einher. Um einen Befall zu erkennen kann man vor allem in staubbelasteten Bereichen auf frische Fußspuren und generell auf Nagespuren achten. Ratten bevorzugen immer wieder dieselben Laufwege und hinterlassen dort Spuren von Körperfett, das zusammen mit Schmutz- und Staubablagerungen rot-bräunliche bis ins Schwarz gehende Spuren auf den begangenen Flächen hinterlässt. Diese so genannten Schmierspuren führen nicht selten auch zum Nest der Schädlinge. So dringen Ratten ins Haus ein In Deutschland treiben vor allem die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die weniger stark verbreitete Hausratte (Rattus rattus) ihr Unwesen. Beide Arten können sehr gut klettern, die Wanderratte liebt außerdem das Wasser und kann schwimmen, weshalb sie sich gerne in Kanalisationen niederlässt und von dort aus in Gebäude eindringt. Insbesondere wenn man häufiger Lebensmittelreste im Ausguss oder der Toilette entsorgt, können auch diese ein Einfallstor für Wanderratten sein. Bauliche Maßnahmen können einem Rattenbefall vorbeugen Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor einem Rattenbefall ist deshalb die Beseitigung sämtlicher Zugänge. Türspalten können mit Bürstenoder Gummidichtungen verschlossen werden. Licht- und Luftschächte werden mit feinmaschigen Gittern verschlossen. Wand- und Deckendurchbrüche, durch die Rohre und Leitungen verlaufen, müssen sauber abgedichtet sein. Rückstauklappen verhindern, dass Ratten aus der Kanalisation etwa durch die Toilette ins Hausinnere vordringen. Alle anderen Wasserabläufe, wie sie sich zu Beispiel im Boden mancher Waschküchen und Kellerräume befinden, sollten ebenfalls mit einem Gitter gesichert werden. Falsches Verhalten begünstigt einen Rattenbefall Als Allesfresser sind Ratten bei der Futterwahl nicht sonderlich wählerisch. Speisereste sollte 6
man nicht im Ausguss oder der Toilette entsorgen – insbesondere in älteren Gebäuden, wo es womöglich keine Rückstauklappe gibt. Sämtliche Lebensmittelund gegebenenfalls auch Tierfutter-Vorräte müssen gut verschlossen und somit für Ratten unzugänglich gelagert werden. Auch Hausmüll kann Ratten anziehen. Mülltonnen sollten deshalb stets geschlossen sein, Gelbe Säcke in einem geschlossenen, für die Nager unzugänglichen Raum gelagert werden. Der Abfall sollte möglichst am Tag der Entleerung an die Straße gestellt werden. Wie die Einladung zum Festmahl wirken auch schlecht durchmischte offene Komposthaufen mit einem zu hohen Anteil organischer Abfälle oder gar Fleischresten. Ein gut gepflegter und durchmischter Komposthaufen hingegen zieht keine Ratten an. Auch sollte das Füttern von Wildvögeln, Möwen oder anderen Tieren tunlichst vermieden werden. Zum einen sind diese Tiere durchaus in der Lage, sich selbständig Nahrung zu suchen und zum anderen werden durch die nicht vertilgten Futterreste eben Ratten angelockt. Wer als beispielsweise Schwäne füttert und währenddessen Ratten antrifft, sollte sich überlegen, ob das Füttern nicht doch die falsche Tierliebe darstellt. Pflicht zur Bekämpfung Rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die auf Grundlage des IfSG erlassene Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön in der aktuellen Fassung vom 09.10.2014. Demnach sind – sinngemäß – alle Grundstücksinhaberinnen und -inhaber, sowie ggf. Mieterinnen und Mieter, Gewerbetreibende, Kommunen und Kommunale Einrichtungen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet – und zwar jederzeit. Die Vollversion der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön ist zu finden auf der Homepage des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de) und dort unter den Menüpunkten Bürgerservice und Bekanntmachungen. Ratten bekämpfen mit Lebend- und Schlagfallen Wenn noch kein massiver Befall vorliegt, man womöglich gezielt eine oder nur sehr wenige Ratten bejagen möchte, bieten sich beköderte Schlagund Lebendfallen an, die im Fachhandel oder Baumärkten erhältlich sind. Weil Ratten gerne wiederholt dieselben Wege verwenden, sind Bereiche, an denen ihr Kot oder Schmierspuren vor-
Amt Schrevenborn gefunden wurden, gute Plätze um die Falle aufzustellen. Das Umwelt Bundesamt rät vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Nagern im Innenbereich den Vorzug von Fallen mit BiozidProdukten anstatt den vorschnellen Einsatz von Ködergiften. Bei einem größeren Befall verlieren die Fallen schnell an Wirkung, weil der Köder von den hochintelligenten Tieren bald nicht mehr angenommen wird. Durch einen Wechsel der verwendeten Köder und unterschiedliche Standorte für die Falle kann man zwar gegensteuern, jedoch wird man einem massiven Rattenbefall mit Fallen und im Alleingang kaum Herr. Rattengift gehört in fachkundige Hände Die Bekämpfung mit Gift ist alles andere als ungefährlich. Damit die Ratten Ködergift dauerhaft gut annehmen, muss die Wirkung zeitverzögert einsetzen. Deshalb enthält Rattengift meistens blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (sog. Antikoagulanzien), an denen die Tiere erst nach einigen Tagen durch innere Blutungen verenden. So können die (schlauen) Ratten keinen Zusammenhang mehr zwischen dem Tod ihres Artgenossen und dem Ködergift erkennen. Viele Rattengifte enthalten aber Wirkstoffe, die der Ottonormalverbraucher gar nicht einsetzen darf. "Verbraucher sind von der Anwendung dieser Biozid-Produkte ausgeschlossen", mahnt das Umweltbundesamt. Dazu zählen beispielsweise die Wirkstoffe Bromadiolon, Brodifacoum, Difethialon, Flocoumafen und Difenacoum. Tückisch ist, dass Rattengifte mit diesen Wirkstoffen frei verkauft werden dürfen, solange der Hersteller angibt, dass sie nur von Profis mit Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Zugelassen für Privatanwender sind Gifte mit den Wirkstoffen Chlorophacinon, Coumatetralyl und Warfarin beziehungsweise Natrium-Warfarin. Doch auch diese bergen erhebliche Risiken. Zwar sind meist Bitterstoffe beigemischt, welche die ungewollte Aufnahme durch Kinder oder Haus-
tiere verhindern sollen, jedoch können sie durch so genannte Sekundärvergiftungen gefährlich werden. Ein Raubvogel oder Haustier, das den vergifteten Nager frisst, kann ebenfalls daran sterben. Insofern sollte die Rattenbekämpfung mit Gift generell professionellen Schädlingsbekämpfern mit Sachkundenachweis überlassen werden, um Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden. Rattenbekämpfung durch den professionellen Schädlingsbekämpfer Laut Verbraucherschützer sollten auch beim Schädlings-Profi Kunden darauf bestehen, dass möglichst unbedenkliche Mittel, zum Beispiel Köderdosen, Gele und Fallen statt Sprays und Vernebler, eingesetzt werden. Außerdem solle man gezielt nachfragen, welche Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, falls der Profi nicht von sich aus darauf eingeht. Ratten mit Hausmitteln bekämpfen und vertreiben Immer wieder werden auch diverse Hausmittel empfohlen, die angeblich Ratten vertreiben bzw. bekämpfen. Sicher ist, dass Katzen gute Rattenjäger sind. Vor allem im ländlichen Bereich, wo Futtermittel gar nicht vollständig vor Ratten geschützt werden können, haben sich Katzen als probates Mittel zur Rattenbekämpfung bewährt. Zwar können sie das Vorkommen von Ratten nicht ganz verhindern, jedoch halten sie deren Population in einem verträglichen Rahmen. Die meisten anderen Hausmittel wie beispielsweise Terpentin, Cayennepfeffer, Chilis, Gewürznelken, Minze oder ätherische Öle versuchen, sich den sensiblen Geruchssinn der Nager zu Nutze zu machen. Sie werden zwar immer wieder empfohlen, allerdings ist ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen. Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Ordnungswesen
Berichte aus dem Amt Schrevenborn Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand Am Freitag 05. Juni war es soweit, Robert Sell kam zu seinem letzten Arbeitstag in das Gemeindebüro Mönkeberg um dort gebührend von den Kolleginnen und Kollegen verabschiedet zu wer-
den. Zu Robert Sells Überraschung warteten vor dem Eingang des Gemeindebüros einige Vertreter des Seniorenbeirats, die Grundschulleiterin Frau Sandberg und Frau Dreesen der betreuten 7
Amt Schrevenborn / Tourismus Grundschule sowie die Freiwillige Feuerwehr Mönkeberg unter Leitung des Hauptbrandmeisters Michael Wilkat. Glückwünsche für den wohlverdienten Ruhestand verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit erreichten einen sichtlich gerührten Robert Sell. Anschließend nahm ihn dann die Feuerwehr im HLF auf eine letzte offizielle Tour durch das Amtsgebiet Schrevenborn mit. Ziel der Fahrt war die Amtsverwaltung in Heikendorf. Dort erhielt Robert Sell seine Entlassungsurkunde sowie ein Präsent der Amtsverwaltung durch den Amtsdirektor Ulrich Hehenkamp. Der Personalratsvorsitzende, Jan Plagmann, überreichte das Geschenk der Belegschaft und Bürgermeisterin Hilla Mersmann bedankte sich im Namen der Gemeinde Mönkeberg für viele Jahre der Zusammenarbeit und wünschte ihm als frisch gebackenen Pensionär alles Gute für die bevorstehenden Veränderungen und zitierte
frei nach Hesse: „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.“ Robert, wir wünschen Dir das Beste für diesen neuen Lebensabschnitt!
TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Der Schlafstrandkorb in Nahaufnahme Der Schlafstrandkorb am Heikendorfer Hauptstrand stand am 20. Mai im Fokus eines Drehs für die Deutsche Welle Berlin. Daniela und Jürgen Wiese aus Schönkirchen durften für die Aufnahmen Abend, Nacht und Morgen in der ungewöhnlichen Unterkunft verbringen und zeigten sich begeistert: „Besonders gut hat uns das immerwährende Meeresrauschen gefallen.“ Das ganz besondere Erlebnis wollen sie bald mit ihrer Tochter Loekke wiederholen. „Das wird dann kuschelig auf 1,20 m“. Der Beitrag wird in Kürze auf der Deutschen Welle in der Sendung „Euromaxx - Leben und Kultur in Europa“ ausgestrahlt (Sendetermin steht noch nicht fest). Wer das echte Meergefühl einmal live erleben möchte, der kann seine Nacht im Strandkorb einfach in der Tourist-Info oder online buchen: www.kiel-sailing-city.de/angebote/uebernachten-reisen/schlafstrandkorb.
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Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Absage des Veranstaltungssommers
leide abges r agt!
Die für den Sommer (Mai-August) geplanten touristischen Veranstaltungen müssen aufgrund der geltenden Einschränkungen und der damit verbundenen Planungsunsicherheit leider abgesagt werden. Auch soll durch die Absage eine weitere Konzentration auf die touristischen Hotspots verhindert werden. Gegebenenfalls können kurzfristig, der dann vorliegenden Situation angepasste, kleinere AlternativVeranstaltungen durchgeführt werden. Hierüber werden wir auf unserer Homepage und unserer facebook-Seite informieren. Über die Durchführung der Veranstaltungen „Poetry-Beach“ und „Ostsee-Lichtermeer“ wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Museen & Ausstellungen öffnen eingeschränkt Das Künstlermuseum Heikendorf-Kieler Förde empfängt in seinem Jubiläumsjahr (es feiert seinen 20-jährigen Geburtstag) zu eingeschränkten Öffnungszeiten wieder Gäste. Noch bis zum 13.09. zeigt es donnerstags bis sonntags die Ausstellung „Die 70er- Fritz During“. Der Infopavillon Fischereimuseum bleibt hingegen, trotz neuer Ausstellung, vorerst geschlossen, da die Abstandsregeln in den Räumlichkeiten nicht eingehalten werden können. Eine Übersicht der Ausstellungen in und am Kunst-Kiosk an der Heikendorf-Möltenorter Strandpromenade finden Sie in dieser Ausgabe. Dort zeigen in wöchentlich wechselnden Ausstellungen Künstler der Gruppe Schrevenborner eigenART ihre Arbeiten. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, [email protected]) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, [email protected])
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
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Gemeinde Heikendorf
Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf (Stellplatzsteuersatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 8, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Einleitende Bestimmungen Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Stellplatzsteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.
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§2 Begriffsbestimmungen Campingeinrichtungen sind Wohnwagen (insbesondere Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime) und Campinghäuser im Sinne des § 1 der Camping- und Wochenendplatzverordnung. Stellplatz ist ein eigenes oder fremdes Grundstück auf einem Camping- oder Wochenendplatz im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes oder der Landesbauordnung. Satz 1 gilt für Teile eines Grundstückes entsprechend. Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich und tatsächlich über einen Stellplatz verfügen zu können. Die tatsächliche Ausübung der Verfügungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung) ist nicht erforderlich. Nicht nur vorübergehend ist ein Zeitraum, bei dem im Kalenderjahr die Summe von 49 Kalendertagen überschritten wird. Die Kalendertage müssen keinen zusammenhängenden Zeitraum bilden. Angehörige sind 1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten Personen, 2. der Partner einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch-
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stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und 3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft). [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Stellplatz zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten Personen gehören insbesondere die 1. Eigentümer, 2. Mieter, 3. Pächter eines Stellplatzes. [7] Familienmitglieder des Inhabers sind 1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers, 2. die Kinder des Inhabers und 3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehegatten des Inhabers. [8] Mietwert ist die im Kalenderjahr zu zahlende Standplatzmiete. [9] Erhebungszeitraum ist ein Kalenderjahr. §3 Steuergegenstand (steuerpflichtiger Stellplatz) [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes im Gebiet der Gemeinde Heikendorf. [2] Steuerpflichtig ist der Stellplatz, wenn dieser zum Abstellen einer Campingeinrichtung für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum für Zwecke der persönlichen Lebensführung des Inhabers oder seiner Angehörigen vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommensverwendung). Nicht steuerpflichtig ist ein Stellplatz, wenn dieser als reine Kapitalanlage vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommenserzielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur vor, wenn der Stellplatz ausschließlich zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbetretrieb oder von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Sinne der ertragssteuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Bei
Gemeinde Heikendorf der Beurteilung der Frage, ob ein Stellplatz als reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die Gemeinde nicht an die Feststellungen und Festsetzungen der Finanzbehörden gebunden. §4 Steuerbefreiung Das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I 2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und soweit 1. der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes verheiratet ist und 2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und 3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Nebenwohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldegesetz innehat, die einen steuerpflichtigen Stellplatz darstellt und 4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht als seine Hauptwohnung deklarieren kann und 5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers des steuerpflichtigen Stellplatzes an einem anderen Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde Heikendorf in der ehelichen Wohnung im Sinne des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt und 6. der steuerpflichtige Stellplatz vom Inhaber ausschließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet ist, um den Lebensunterhalt der Familienmitglieder des Inhabers zu sichern. §5 Vermutungsregelung Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird widerlegbar vermutet, dass der Inhaber eines Stellplatzes diesen als steuerpflichtigen Stellplatz innehat. Es obliegt dem Inhaber des Stellplatzes diese Vermutung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er den Stellplatz nicht als steuerpflichtigen Stellplatz innehat.
§6 Steuerschuldner [1] Schuldner der Stellplatzsteuer ist der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes. [2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber eines steuerpflichtigen Stellplatzes, sind sie Gesamtschuldner. §7 Besteuerungsgrundlagen Grundlage der Besteuerung ist der Mietwert des steuerpflichtigen Stellplatzes. §8 Steuertarif Die Steuer beträgt 8% des Mietwertes. §9 Steuerpflichtiger Zeitraum [1] Der steuerpflichtige Zeitraum fängt mit dem Beginn des Kalendermonats an, in das der Beginn des Innehabens des steuerpflichtigen Stellplatzes fällt. Für die folgenden Erhebungszeiträume beginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am 01.01. des Erhebungszeitraumes. [2] Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Inhaber 1. den Stellplatz nicht mehr als steuerpflichtigen Stellplatz innehat und 2. diese Änderung der Gemeinde Heikendorf angezeigt hat. § 10 Entstehen der Steuer Die Stellplatzsteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraumes, für den die Festsetzung vorgenommen wird. § 11 Festsetzung der Steuer Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. § 12 Vorauszahlungen Der Steuerschuldner hat innerhalb eines Monats nach Empfang des schriftlichen Steuerbescheides eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Steuer für den Erhebungszeitraum zu 11
Gemeinde Heikendorf entrichten. Die Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Beginn des Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festgesetzt. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Erhebungszeitraumes, werden die Vorauszahlungen nach der Begründung der Steuerpflicht durch Steuerbescheid festgesetzt. § 13 Entstehen der Vorauszahlungen Die Vorauszahlungen auf die Stellplatzsteuer entstehen mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres begründet wird, mit der Begründung der Steuerpflicht. § 14 Abrechnung über die Vorauszahlungen Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum angerechnet.
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§ 15 Fälligkeit Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe des Bescheides über die Festsetzung von Vorauszahlungen bisher keine oder geringere Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu entrichten, werden die Vorauszahlungen, die sich nach dem bekannt gegebenen Vorauszahlungsbescheid für die vergangenen Fälligkeitstage ergeben, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Ist die Steuerschuld größer als die Summe der anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhebungszeitraum fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Vorauszahlungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung). Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen.
§ 16 Anzeige- und Mitwirkungspflichten [1] Der Beginn des Innehabens eines steuerpflichtigen Stellplatzes ist innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Heikendorf anzuzeigen. [2] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden. § 17 Mitwirkungspflichten Dritter [1] Die Betreiber von Camping- und Wochenendplätzen haben der Gemeinde Heikendorf auf Verlangen Auskunft über die Inhaber der Stellplätze sowie über weitere im Zusammenhang mit der Festsetzung der Steuer erforderliche Daten zu erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung umfasst insbesondere die Übermittlung folgender Daten der Inhaber der Stellplätze 1. Vornamen 2. Familiennamen 3. akademische Grade 4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) 5. Beginn und Ende des Innehabens des Stellplatzes 6. Größe des Stellplatzes 7. Höhe der geschuldeten Vergütung für die Überlassung des Stellplatzes. [2] Auf Verlangen der Gemeinde Heikendorf sind die Daten nach Abs. 1 in elektronischer Form zu übermitteln. [3] Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. § 18 Datenverarbeitung Die Gemeinde Heikendorf verarbeitet nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes personenbezogene und grundstücksbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung dieser Satzung erforderlich ist. § 19 Dynamische Verweisung Soweit in dieser Satzung bundes- und landesrechtliche Vorschriften in Bezug genommen werden, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Gemeinde Heikendorf § 20 Ordnungswidrigkeiten [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Abgabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt. [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 16 Abs. 1 den Beginn des Innehabens eines steuerpflichtigen Stellplatzes nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde Heikendorf anzeigt oder 2. entgegen § 16 Abs. 2 dem Verlangen der Gemeinde Heikendorf zur Abgabe einer Steuererklärung oder zur Vorlage der erforderlichen Beweismittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. 3. entgegen § 17 Abs. 1 die geforderten Auskünfte nicht, nicht rechtzeitig, nicht voll-
ständig oder unzutreffend erteilt, 4. entgegen § 17 Abs. 2 die geforderten Auskünfte nicht in elektronischer Form übermittelt. § 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf vom 15.02.2019 außer Kraft. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf gez. Peetz Bürgermeister Amt Schrevenborn gez. Hehenkamp Amtsdirektor
Satzung zur Änderung der S a t z u n g über die Benutzung des Fördekindergartens in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) - 1. Nachtrag Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.01.2018 (GVOBl. S. 6), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), der § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 8 Gesetz vom 30.11.2019 (BGBl. I S.1948) und des § 25 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zur Förderung vom Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Schleswig-Holstein (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), zuletzt geändert durch Art. 25 Nr. 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. S. 220) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 § 7 Absatz 1 bis 10 enthält folgende Fassung:
§ 7 - Betreuungsgebühr (1) Für den Besuch der Kindertagesstätte erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten u. a. des laufenden Betriebes, der laufenden Verwaltung und der Bewirt¬schaftung und Unterhaltung der Einrichtung eine Betreuungsgebühr. (2) Die Gebühr beträgt ab 01.08.2020 je Kind monatlich: 1. für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 7,21 EUR und 2. für ältere Kinder 5,66 EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde. (3) Die monatlichen Gebühren werden - unabhängig von Schließzeiten der Einrichtung - jährlich für zwölf Monate erhoben. (4) Wird ein Kind im Laufe eines Monats in die Kindertagesstätte aufgenommen, so ist für jeden Tag 1/30 der monatlich zu zahlenden Betreuungsgebühr zu entrichten. (5) Zusätzlich zu den Betreuungsgebühren in dem Absatz 2 wird zur Deckung der Kosten für das im Fördekindergarten gereichte Frühstück ein13
Gemeinde Heikendorf
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schließlich Getränke je Kind und Monat ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 15,00 € erhoben (Frühstücksgeld). Die Regelungen in Abs. 3 und 4 gelten ebenfalls für das Frühstücksgeld. Personensorgeberechtigte, deren Kinder über die vereinbarten Betreuungszeiten hinaus in der Kindertagesstätte betreut werden, haben die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch eine entsprechend höhere Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kind nicht rechtzeitig innerhalb der in § 3 festgelegten Öffnungszeiten bzw. gebuchten Betreuungszeiten abgeholt wird. Die festgesetzte monatliche Betreuungsgebühr ist bis zum 5. eines Monats für den laufenden Monat an das Amt Schrevenborn zu zahlen. Die Kosten für die Mittagessenversorgung sind nicht in den in Absätzen 2 und 5 genannten Betreuungsgebühren und Frühstücksgeldern enthalten. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem/der Essenanbieter/in. Die Kosten sind von den Eltern zu tragen. Werden Kinder beim Essenslieferanten nicht fristgerecht angemeldet und erhalten deshalb keine Mahlzeit, so werden die Personensorgeberechtigten informiert. Bei wiederholtem Versäumnis muss das Kind zur Essenszeit abgeholt werden. Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 1 und 2 ist in diesem Fall für die gesamte vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Es findet keine Kürzung statt. Bei unregelmäßigem Besuch eines Kindes in der Kindertagesstätte wird grundsätzlich die
volle monatliche Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 erhoben. In den in Fällen des § 3 Abs. 5 bis 6, in den in § 5 genannten Fällen sowie bei Abwesenheit aus sonstigen persönlichen Gründen (z. B. Urlaub) ist die Betreuungsgebühr weiter zu zahlen. Es erfolgt keine Erstattung. Die Gebühr für das angemeldete Betreuungsangebot ist auch zu entrichten, wenn die entsprechende Betreuungszeit nicht oder nicht regelmäßig in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. (10) Beurlaubungen des Kindes sind unter Fortzahlung der vollen festgesetzten monatlichen Gebühr nach § 7 Abs. 1 und 2 für bis zu sechs Wochen möglich. Artikel 2 Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Fördekindergartens in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) – 1. Nachtrag – triff mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Peetz Heikendorf, den 18.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp
Satzung zur Änderung der S a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätte Vier Jahreszeiten in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) - 1. Nachtrag Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.01.2018 (GVOBl. S. 6), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der 14
Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), der § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 8 Gesetz vom 30.11.2019 (BGBl. I S.1948) und des § 25 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zur Förderung
Gemeinde Heikendorf vom Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Schleswig-Holstein (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), zuletzt geändert durch Art. 25 Nr. 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. S. 220) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 § 7 Absatz 1 bis 9 enthält folgende Fassung: § 7 - Betreuungsgebühr (1) Für den Besuch der Kindertagesstätte erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten u. a. des laufenden Betriebes, der laufenden Verwaltung und der Bewirt¬schaftung und Unterhaltung der Einrichtung eine Betreuungsgebühr. (2) Die Gebühr beträgt ab 01.08.2020 je Kind monatlich: 1. für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 7,21 EUR und 2. für ältere Kinder 5,66 EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde. (3) Die monatlichen Gebühren werden - unabhängig von Schließzeiten der Einrichtung - jährlich für zwölf Monate erhoben. (4) Wird ein Kind im Laufe eines Monats in die Kindertagesstätte aufgenommen, so ist für jeden Tag 1/30 der monatlich zu zahlenden Betreuungsgebühr zu entrichten. (5) Personensorgeberechtigte, deren Kinder über die vereinbarten Betreuungszeiten hinaus in der Kindertagesstätte betreut werden, haben die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch eine entsprechend höhere Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kind nicht rechtzeitig innerhalb der in § 3 festgelegten Öffnungszeiten bzw. gebuchten Betreuungszeiten abgeholt wird. (6) Die festgesetzte monatliche Betreuungsgebühr ist bis zum 5. eines Monats für den laufenden Monat an das Amt Schrevenborn zu zahlen. (7) Die Kosten für die Mittagessenversorgung sind nicht in den in Absatz 2 genannten Be-
treuungsgebühren enthalten. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem/der Essenanbieter/in. Die Kosten sind von den Eltern zu tragen. Werden Kinder beim Essenslieferanten nicht fristgerecht angemeldet und erhalten deshalb keine Mahlzeit, so werden die Personensorgeberechtigten informiert. Bei wiederholtem Versäumnis muss das Kind zur Essenszeit abgeholt werden. Die Benutzungsgebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 ist in diesem Fall für die gesamte vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Es findet keine Kürzung statt. (8) Bei unregelmäßigem Besuch eines Kindes in der Kindertagesstätte wird grundsätzlich die volle monatliche Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 erhoben. In den in Fällen des § 3 Abs. 5 bis 6, in den in § 5 genannten Fällen sowie bei Abwesenheit aus sonstigen persönlichen Gründen (z. B. Urlaub) ist die Betreuungsgebühr weiter zu zahlen. Es erfolgt keine Erstattung. Die Gebühr für das angemeldete Betreuungsangebot ist auch zu entrichten, wenn die entsprechende Betreuungszeit nicht oder nicht regelmäßig in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. (9) Beurlaubungen des Kindes sind unter Fortzahlung der vollen festgesetzten monatlichen Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 für bis zu sechs Wochen möglich. Artikel 2 Die Satzung zur Änderung der Satzung über über die Benutzung der Kindertagesstätte Vier Jahreszeiten in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) – 1. Nachtrag – triff mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Peetz Heikendorf, den 18.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp 15
Gemeinde Heikendorf
Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 13.11.2019 beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich der unbebauten Grundstücksfläche nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8, Flurstück 103/7 sowie für ein Teilstück des Flurstückes 114/4, Flur 4, Gemarkung Altheikendorf aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung der Fläche als Sondergebiet Informationstechnik (SO IT) anstelle der bisherigen Darstellung Sondergebiet Tourismus (SO T)“. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für dieses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
15. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu unterrichten.
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Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf liegen folgende sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar:
Gemeinde Heikendorf -
Grünordnungsplan –BestandArtenschutzbericht Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf (extra Ordner)
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.
und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Heikendorf, den 10.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung
Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 28.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die unbebaute Grundstücksfläche nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8, Flurstück 103/7 sowie Teilstücke der Flurstücke 6/5 und 114/4, Flur 4, Gemarkung Altheikendorf. Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt das Planungsziel der Ausweisung der Fläche als Sondergebiet Informationstechnik (SO IT).
gust 2020
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für dieses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15. Juli 2020 bis einschließlich 31. Au-
zu unterrichten. 17
Gemeinde Heikendorf Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" der Gemeinde Heiken-
dorf liegen folgende sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar: - Entwurf des Hochbaukonzeptes - Grünordnungsplan –Bestand- Artenschutzbericht - Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf (extra Ordner) Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Heikendorf, den 10.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher
Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen
Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Im Monat Juli finden keine Sitzunge statt.
Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 10. Juli 2020, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Gemeinde Heikendorf
Berichte aus der Gemeinde Seebadeanstalt während der Sommerferien geöffnet Sommer, Sonne, Badespaß wird es nun doch auch in diesem Sommer in der Seebadeanstalt geben – allerdings eingeschränkt. Möglich macht es das vom Amt genehmigte Hygienekonzept des Fördervereins. „Es ist zwar ein enormer Aufwand für uns Ehrenamtler, aber wir freuen uns jetzt natürlich vor allem für unsere vielen treuen Badegäste“, so Fördervereins-Vorsitzender Gerhard Schöler. Abstandswahrung (1,50 Meter) und Mund-
Nasen-Bedeckung (für Kinder ab 6 Jahren) beim Verlassen des Sitzplatzes sind Pflicht. Dazu muss jeder Besucher seine Kontaktdaten hinterlegen. Im Durchgangsbereich zu den Badestegen bzw. in entgegengesetzter Richtung zum Ausgang gilt eine Einbahnstraßenregelung. Die Umkleiden sind ebenso geschlossen wie der Kiosk und die Spielecke. Die Besucherzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Die Seebadeanstalt am Strandweg ist unter diesen eingeschränkten Bedingungen bis zum 8. August täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Heikendorfer Seebadeanstalt, hier ein Archivfoto, wird unter Auflagen während der Sommerferien geöffnet sein. 19
Gemeinde Heikendorf
Schulgrundstück in der Heikendorfer Ortsmitte - Wohnbebauung, Neuwaldflächen und ein Feuerwehrhaus für Neuheikendorf: Gemeindevertretung leitet Planungen ein Das Areal der ehemaligen Grundschule am Schulredder ist eines der Schlüsselgrundstücke der Heikendorfer Ortsentwicklung. Für dieses Grundstück wird nach der sommerlichen Sitzungspause in den Fachausschüssen nun mit Nachdruck in Verhandlung mit dem Investor ein Nutzungskonzept erarbeitet, das bis zum Jahresende vorliegen soll. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Der von Olaf Bartels vorgetragene weitergehende Antrag, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen als „Plan B bezahlbaren Wohnraum“ an dieser Stelle zu schaffen, wurde abgeändert. Auf Vorschlag des BauausschussVorsitzenden Hans-Herbert Pohl ist in der Be-
schlussformulierung von einem dann zu entwickelnden „alternativen Nutzungskonzept“ die Rede. Bürgermeister Tade Peetz betonte mit Blick auf das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für die Ortsmitte, dass die so genannte Knochenlösung als Grundgedanke des IEK (Einkaufsmärkte an beiden Enden der Dorfstraße) das Zusammenspiel zwischen Schmiedeplatz und Schulredder vorsieht. Auf dem ehemaligen Gärtnereigrundstück im Laboer Weg (Eigentümer: Lidl) plant ein anderer Investor nach Kauf der Fläche aus Wohnbebauung und medizinischer Versorgung kombiniertes Neubauvorhaben. Lidl möchte dafür das Schulgrundstück von der Gemeinde erwerben.
© CK
Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Nutzungskonzept für das Grundstück am Schulredder in der Heikendorfer Ortsmitte vorliegen.
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Gemeinde Heikendorf
Planungen für den Haffkamper Weg am Ortsausgang von Neuheikendorf Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Haffkamper Weges wurde eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach werden auf dem von der Gemeinde im vergangenen Jahr erworbenen bisherigen landwirtschaftlichen Flächen, die am Ortsausgang von Neuheikendorf Richtung Brodersdorf liegen, Wohnbebauung, Neuwald- und Ausgleichsflächen sowie ein Feuerwehrgerätehaus (FGH) ausgewiesen. Die genaue Planung für dieses Vorhaben erfolgt in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan. Der Standort des neuen Feuerwehrhauses als Ersatz für das aktuelle, nicht mehr den Anforderungen entsprechende FGH am Dorfteich ist aus Sicht der Neuheikendorfer Feuerwehr optimal. Gemeindevertreter Gunnar Schulz sieht zwar die Notwendigkeit eines Neubaus, beantragte für die FDP aber die Prüfung auch anderer, zentraler Standorte. Dieser von den Grünen unterstützte Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, UWH und SPD jedoch abgelehnt. Drei neue Bebauungspläne wurden jetzt nach vorangegangener Beratung im Bau- und Um-
weltausschuss aufgestellt. Dabei geht es zum einen um die bauliche Entwicklung im Ortsteil Neuheikendorf, konkret u.a. um eine Folgenutzung der Grundstücke der ehemaligen Gasthöfe Köppen (B-Plan Nr. 89) und Kähler (B-Plan 90) sowie um das Schließen von Baulücken und die mögliche Ausweisung eines Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshauses. Der B-Plan Nr. 88, dessen Planungskosten der Bauherr trägt, umfasst ein Neubauvorhaben im Solten Wiesch auf dem letzten Grundstück vor der Stinneswiese. Der derzeit noch wassergebundene Gehweg zwischen dem Stückenberg-Wohngebiet und den Einkaufsmärkten am Tobringer wird angesichts des zu hohen Unterhaltungsaufwandes noch in diesem Jahr gepflastert. Die Heikendorfer Jahresrechnung 2019 ist weitaus positiver als ursprünglich geplant. Bedingt u.a. durch Zuweisungen des Landes, erhöhte Einnahmen und ins Folgejahr verschobener Investitionen beläuft sich das Defizit auf nunmehr knapp 244 000 Euro. Der Haushaltsansatz hatte ein Minus von rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen.
HGV Heikendorf spendet Einnahmen aus dem Adventskalender-Verkauf Der Handels- und Gewerbeverein (HGV) Heikendorf unterstützt auch in diesem Jahr die ehrenamtliche Arbeit und das soziale Engagement bzw. konkrete Projekte von Vereinen und Verbänden in der Gemeinde. Die Spendensumme
2020 aus den Einnahmen des Adventskalenderverkaufs im Vorjahr beläuft sich auf 3680 Euro. Die symbolische Scheckübergabe fand nach Redaktionsschluss statt (Berichterstattung in der August-Ausgabe).
Sozialstation der Gemeinde Heikendorf Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle bei Krankheit und Pflegebedarf Anprechpartnerin Marion Marx 0431 / 23988275
Öffnungszeiten Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr
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Wir begleiten schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen ehrenamtlich. Ansprechpartnerinnen: Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21
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Gemeinde Heikendorf / Kulturelles
Aus der heimischen Wirtschaft Modernisierte Märkte am Tobringer fertig Die Umbau- und Erweiterungsarbeiten der Lebensmittelmärkte am Tobringer sind abgeschlossen. Nachdem Aldi bereits Anfang April seine erneuerten Räumlichkeiten am Standort in Neuheikendorf wiedereröffnet hatte, zog zwei Monate später nun Edeka Ristow nach. Den Kunden kann auf modernisierter und mit rund 1400 Quadratmetern vergrößerter Verkaufsfläche jetzt ein weitaus umfassenderes Sortiment angeboten werden. Die Verkehrssituation der an- und abfahrenden Fahrzeuge wird sich aller Voraussicht nach ab Juli entspannen. Über die neue Zufahrt „Alte Koppel“ geht es dann auf den Parkplatz und über die künftige Ausfahrt am Tobringer (vor dem Umbau einzige Zuund Abfahrt) wird der Parkplatzverkehr dann wieder abfließen.
Gemeindebücherei Heikendorf Di, Do, Fr9-13 Uhr und 15-18 Uhr Mi, Sa 9-13 Uhr
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Kulturelles
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Kulturelles
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Kulturelles Kunst am Heikendorfer Strand - Künstlergruppe Schrevenborner eigenART auch in diesem Sommer mit wöchentlich wechselnden Ausstellungen am Kunst-Kiosk Gerade in diesem Jahr freut sich die Künstlergruppe schrevenborner eigenART ganz besonders, alle Besucher aus nah und fern wieder mit Kunst direkt am Heikendorfer Kurstrand beglücken zu können. Wie in den vergangenen Jahren ist dies wieder durch die Unterstützung durch die Gemeinde Heikendorf und Ihrer Gemeindewerke möglich. Der Kunstkiosk erlaubt als Alleinstellungsmerkmal unter den Förde- Gemeinden eine ganz einmalige Form der Kunstpräsentation und Kunstbegegnung. Im wöchentlichen Wechsel zeigen 11 Künstler/Innen täglich Ihre ganz unterschiedlichen Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Keramik, Fotografie und Fotokunst, so dass es für Jeden immer etwas Neues zu entdecken gibt in diesem wohl kleinsten Kunsttempel der Ostseeküste. Dabei kann der Besucher den Künstlern/Innen direkt am Strand, ganz barrierefrei begegnen und den Austausch suchen. Das wöchentlich wechselnde, vielfältige Programm bis Ende September wird durch Mitmachaktionen, Workshops, Lesungen und musikalische Darbietungen ergänzt. Jetzt im Juli geht der Reigen mit Malerei von Kai Piepgras weiter. Es folgt Fotografie und Malerei von Mathias Lagler, weiter geht es mit Keramik und Malerei von Ingrid Claussen und Inge Köser. Das Saisonprogramm des Kunstkiosks ab Juli gibt es hier weiter unten in einer Übersicht. Bleiben Sie neugierig, schauen Sie vorbei und lassen Sie sich von der Kunst am Kunstkiosk inspirieren. Wir freuen uns auf Sie. Ein achtsamer Umgang mit den entsprechenden Abständen und Hygienemaßnahmen ist selbstverständlich. Ihre Künstlergruppe eigenART 28
Kunstkiosk, Uferweg 7, 24226 Heikendorf www.schrevenborner-eigenart.de 29. Juni - 5. Juli
Malerei Kai Piepgras 6. - 19. Juli Malerei/Fotografie Mathias Lagler 20. Juli - 2. August Keramik/Malerei Ingrid Claussen und Inge Köser 3. - 9. August Fotokunst/Malerei Arno Draschba und Ellen Weisbrod 10. - 23. August Malerei Ingrid Hendel und Inger Lütjohann 24. Aug. - 6. Sept. Keramik/Malerei Gertrud Buller-Schunck, Ingrid Claussen, Inge Köser 7.- 13. Sept. Fotokunst Jörg Klinner 14.- 20. Sept. Malerei Gudrun Larssen 21. - 27. Sept. SaisonabschlussPräsentation Gruppenausstellung
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Kindergärten UPE DO N
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Endlich durften im Juni wieder alle Kinder in die Kita kommen, wenn auch nicht an allen Tagen und weiterhin mit etwas veränderten Abläufen. Da sich die Gruppen nicht mischen durften,
sen begleitet hat, verabschieden wir zum 01. August in den verdienten Ruhestand. Beide Kolleginnen werden uns fehlen.
konnten wir leider keine gruppenübergreifenden Aktivitäten anbieten; das gemeinsame Freispiel im Garten musste deshalb genauso entfallen wie der freitägliche große Morgenkreis und die Kinderkirche mit Pastor Joachim Thieme-Hachmann. Bedanken möchten wir uns bei allen Kindern und Eltern, die uns mit ihrem Verständnis und viel Geduld geholfen haben, die ungewohnte Situation soweit zu bewältigen. Für das neue Kitajahr wünschen wir uns natürlich unsere bewährten Abläufe, Rituale und Freiheiten zurück.
Abschließend möchten wir noch auf unsere neue Telefonnummer (0431 9901 8178) hinweisen und verkünden, dass wir für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 aktuell noch einen Platz im Freiwilligendienst anbieten können, so dass Hospitationen bzw. Bewerbungen immer willkommen sind. Herzliche Grüße vom Upendo Team
Veränderungen im Team bleiben uns auch in diesem Sommer nicht erspart: so musste Daniela Leitner, seit 2017 Krippenerzieherin bei unseren Spatzen, leider aus persönlichen Gründen ihren Vertrag auflösen. Anja von Rohden, die seit 2004 in unserer Kita gearbeitet und als verantwortliche Erzieherin der Katzengruppe unzählige Kinder beim Wach31
Kindergärten
Das Probsteier Kinderhaus e.V berichtet…. Langsam werden wir wieder mehr Es geht voran, denn es dürfen immer mehr Kinder zurück ins Kinderhaus kommen und das tun sie auch! Der neue Alltag ist für die Kleinen und Großen mittlerweile selbstverständlich geworden. Die Abstandsregelungen zu den anderen Gruppen werden ebenfalls akzeptiert und sind kein Thema mehr.
Wir sind alle sehr stolz auf unsere Kinder. Sie haben diese schwierige Zeit toll gemeistert. Aber nicht nur die Kinder, auch unsere Erzieher mussten sich auf diese neue Situation einstellen. Hier auch noch einmal ein großes Dankeschön!
Dank des schönen und warmen Wetters in den vergangenen Wochen, konnten wir den größten Teil unseres Kindergartentages nach draußen verlegen. Das macht nicht nur viel Spaß, auch die Hygieneregeln sind so leichter einzuhalten. Jede Gruppe hat ihren eigenen Bereich und dieser wird auch intensiv genutzt. Jeder Tag ist sehr abwechslungsreich: Bei warmen Wetter können die Kinder wieder mit Wasser spielen, wir bauen tolle Sandburgen, basteln, bemalen Steine oder spielen Verstecken und Fangen… Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! „Mir ist langweilig“ kam bisher bei keinem Kind über die Lippen.
Nun sehen wir gespannt in die Zukunft und freuen uns auf die Kinder, die ab Anfang Juni wieder das Kinderhaus besuchen können! Einige Kinder werden sicherlich ein paar Tage benötigen, um sich wieder an den Kita-Alltag zu gewöhnen, aber dann sehen sie endlich alle ihre Freunde und Spielkameraden aus dem Kinderhaus wieder. Auch wir als Team des Kinderhauses freuen uns sehr, bald alle Kinder wieder herzlich willkommen zu heißen! In diesem Sinne wünschen wir euch schöne und sonnige Tage! Das Team des Probsteier Kinderhauses
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Kindergärten / Schulen
Mitteilungen des Wald- und Naturkindergarten Heikendorf e.V. www.waldkindergarten-heikendorf.de
Was für eine Freude! Erinnert ihr euch? In unserem letzten Bericht aus den Wäldern hatten wir uns so sehr gewünscht, dass die anderen Waldkinder baldmöglichst wieder zu uns in den Waldkindergarten zurückkommen. Und siehe da- der Wunsch ist in Erfüllung gegangen, wie schön! Auch wenn wir uns nicht an allen Tagen der Woche sehen und unsere Gruppen auf dem Platz an der Hütte durch ein flatterndes Band getrennt sind, so ist es doch ganz wunderbar, dass es bei uns wieder sehr munter zugeht. Wir haben uns eine Menge zu erzählen, denn so viel ist passiert in der Zeit, in der wir nicht da waren. Und wer nicht erzählen mag, der rennt und tobt stattdessen lieber mit anderen im Spiel durch den Wald, der so wunderbar grün geworden ist. Im Frühstückskreis und auch beim Mittagessen reichen wir uns nicht wie gewohnt die Hände son-dern öffnen sie in Richtung unseres Sitznachbarn. So geht es auch und es ist ein gutes Gefühl, wieder miteinander verbunden zu sein.
Heikendörper Speeldeel Heikendörper Speeldeel verschiebt Spielsaison Ein Jahr ohne Theaterstück hat es bisher in der 50-jährigen Geschichte der Heikendörper Speeldeel nicht gegeben. Doch dieses Jahr ist alles anders. „Schweren Herzens – aber in der Sache überzeugt – haben wir entschieden, unsere für Herbst geplanten Aufführungen in das Jahr 2021 zu verschieben“, teilt Spielleiter Marc Wiens mit. Anfang April war er noch guter Dinge, die Proben für eine neue plattdeutsche Komödie Ende Juni beginnen und die Premiere im Oktober zur Aufführung bringen zu können. Aufgrund der vorerst weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen
Dann singen wir gemeinsam unser Lied- „Immer rundher-um, wir reichen uns die Hände, weben, leben in Kreisen, unsere Liebe ist stark und das Leben ein Tanz!“ Und es scheint fast so, als würde auch die Sonne sich mit uns freuen und einen kleinen Willkom-mensgruß zu unserem Waldplatz hinunter schicken und diesen zum Leuchten bringen. Viel mehr braucht es erst einmal nicht, um anzukommen. Wie es mit uns Waldkindern in den nächsten Wochen weitergeht, davon erzählen wir beim nächsten Mal. Wir lassen von uns hören und werden berichten. Herzlich, Eure Walkdinder
hält er einen reibungslosen Probenbetrieb aber nicht mehr für durchführbar. „Wir können zudem nicht voraussehen, welche Auflagen für unseren Theaterbetrieb im Herbst gelten werden. Die Logistik wird voraussichtlich um ein Vielfaches höher sein“, so Wiens. Dies betrifft vor allem die Bestuhlung, den Verkauf, die Registrierung aller Besucher und die verstärkten Hygienemaßnahmen. Für das Theater hat nach Aussage des Spielleiters erste Priorität, dass weder Ensemblemitglieder noch Zuschauer der Gefährdung einer Virusinfektion durch den Proben- oder Spielbetrieb ausgesetzt werden. Die Heikendörper Speeldeel plant nun, ihre Proben im Herbst aufzunehmen – in der Hoffnung, dass bis dahin gelockerte Kontaktbeschränkungen dies zulassen – und das neue Stück ab Februar oder März 2021 aufzuführen. 35
Schulen
Heinrich-Heine-Schule
Schülermentoren Im Mai 2020 haben sich auf Initiative von David Boll ehemalige Heinrich-Heine-Schülerinnen und –Schüler an die Schule gewandt mit dem Wunsch, in den besonderen Zeiten zwischen Home-Schooling, Videokonferenzen, Präsenzberatungen und Kleingruppenunterricht Hilfe anzubieten. Ca. 50 Schülermentoren bieten seitdem für alle Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer kostenlos „digitale“ Einzelnachhilfe oder Gruppencoachings an. Dazu David Boll, Initiator des Projektes und Abiturient des Jahres 2016: „Besonders wollen wir natürlich denjenigen…helfen, denen es schwerfällt, zuhause allein zu lernen.“ Heikendorfer Lernakademie in den Sommerferien In den Sommerferien können Schülerinnen und Schüler in der Heikendorfer Lernakademie in den Kernfächern mit Fachlehrern und den Schülermentoren Neues entdecken und auch Altes wiederentdecken. Dazu kommen noch Angebote in Kunst und Musik, Technik und Nawi. Mentoren und Lehrer denken dabei an alle Jahrgangsstufen, möchten aber auch auf individuelle Wünsche eingehen. Die letzten Schultage Die letzten Wochen vor den Sommerferien waren geprägt von Unterricht und Präsenzbera-
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tungen in kleinen Gruppen. Das häufig gute Wetter ermöglichte im Sportunterricht u.a. Tanzchoreographien oder auch Fußball mit Mindestabstand. In der letzten Schulwoche bekamen alle Schülerinnen und Schüler wieder als ganze Klasse Unterricht und schließlich auch ihre Zeugnisse. Staffelübergabe bei den Musikklassen Kurz vor Ende des Schuljahres gab es auch noch einmal große Freude für die auslaufenden
Musikklassen im 6. Jahrgang: Im Rahmen des wiederaufgenommenen Unterrichts nach den Einschränkungen konnten sie eine letzte Probe als Klassenorchester durchführen. Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2020 wird wieder eine neue Musikklasse eingerichtet, die mit einer ausgewogenen Mischung aus Fortgeschrittenen und Instrumentalanfängern startet. Im ganzen Jahrgang werden über 120 neue Fünftklässler, auf die wir uns schon sehr freuen, in fünf Klassen eingeschult. Heino Tangermann für die HHS Heikendorf
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Jahresvers Ich glaube; hilf meinem Unglauben! Markus 9,24
Gottesdienste im Juli*
Regelmäßige Termine*
05.07. 12.07. 19.07. 26.07.
jeden letzten Dienstag 19 – 20 Uhr Gebetstreffen Mittwoch 12 – 13 Uhr Deutschsprachkurs von Frauen für Frauen Mittwoch 16 Uhr, 14-tägig Bibelunterricht Donnerstag 15 Uhr, 14-tägig Kreis 60+ / Bibelgespräch Freitag 15 – 17 Uhr Treffpunkt Johannesgemeinde, Gespräche, Spiele, Rat + Tat, Welcome-Treff jeden letzten Freitag 17 Uhr gemeinsames interkulturelles Essen jeder bringt etwas mit Hauskreise montags bis freitags, meist 14-tägig genaue Termine/Zeiten bitte erfragen
10:00 Uhr mit Abendmahl (Saft) 10:00 Uhr 10:00 Uhr 10:00 Uhr
* leider noch ohne Kinderprogramm, Gesang und Kirchenkaffee, aber zum Beispiel mit Klavierspiel
Es ist erforderlich, sich für den Besuch der Gottesdienste bis donnerstags im Gemeindebüro mit Name und Anschrift anzumelden, damit wir entsprechend des Hygienekonzepts planen können. Bringen Sie bitte eine MundNase-Bedeckung mit und tragen Sie diese bereits beim Betreten des Grundstücks sowie während des gesamten Aufenthaltes. Bitte halten sie konsequent die Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter ein. Unsere Mitarbeitenden erklären Ihnen vor Ort die weiteren Bestandteile des Hygienekonzepts.
*Ob, wann und wie Veranstaltungen oder Gruppentreffen über die Gottesdienste hinaus stattfinden können, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
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Vereine & Verbände / Kirchengemeinden
„Für uns – Senioren in Heikendorf“
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und einen goldenen Herbst.
Mitte Juli erscheint die Sommerausgabe der Heikendorfer Seniorenbroschüre. Für unser Team ist dieses Heft ein kleines Jubiläum: Es ist die 10. Ausgabe, die wir herausbringen. Trotz der Einschränkungen, die wir alle zurzeit haben (und auch bitte alle einhalten), haben wir uns bemüht, über Interessantes und Neues zu berichten. Der persönliche Zugang zu anderen Menschen ist seit Mitte März erschwert, aber wir hoffen, dass unsere Kontakte zu Ihnen im Laufe der Zeit wieder häufiger möglich sind.
Bleiben Sie gesund! Ihr Redaktionsteam
Fü r un s -
Senioren H e i k e n d o ri n f Ausg abe 10
Aber zunächst einmal lesen Sie das neue „Für uns – Senioren in Heikendorf“ und geben Sie uns gerne eine Rückmeldung. Wer kein Exemplar erhalten hat, findet die Broschüre im Rathaus, in der Gemeindebücherei und in vielen Geschäften.
Mitteilungen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heikendorf Neuheikendorfer Weg 4 24226 Heikendorf Öffnungszeiten des Kirchenbüros: Di + Fr 10 - 12 Uhr · Do 15 - 17 Uhr, Tel. 248770
Gottesdienste im Juli: "Märchen" 05.7. 12.7. 19.7. 26.7.
9:30 Uhr 9:30 Uhr 9:30 Uhr 18:00 Uhr
P. Thieme-Hachmann Pn. Nitz (Dietrichsdorf) P. Mahler (Dietrichsdorf) Abendgottesdienst Pn. Schmidt Bitte beachten Sie die veränderten Gottesdienstzeiten am Sonntagvormittag (9.30 Uhr) in den Sommerferien! Regelmäßige Veranstaltungen finden in den Sommerferien nicht statt. Bitte achten Sie auf aktuelle Hinweise zu Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, musikalischen Veranstaltungen und Treffen einzelner Gruppen. Nähere Informationen erfragen Sie im Kirchenbüro oder entnehmen Sie bitte unserem Wochenbrief "Kirchturm extra", der Internetseite www.kirche-heikendorf.de und unserer Präsenz bei Facebook sowie den Mitteilungen der Presse. Der Weltladen im Kirchturm ist dienstags bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Donnerstagnachmittag gibt es fair gehandelte Produkte im Weltladenhänger auf dem Heikendorfer Markt. U. U. ist der Weltladen am Sonntagvormittag nach den Gottesdiensten/ Andachten geöffnet.
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Vereine & Verbände
Infoseite der Gemeindefeuerwehr Heikendorf
Die Freiwillige Feuerwehr Heikendorf ist eine Gemeindefeuerwehr. Sie besteht aus den beiden Ortswehren Altheikendorf und Neuheikendorf. Zusätzlich gibt es eine Jugendfeuerwehr und ab März 2020 eine Kinderabteilung für Kinder von 6 bis 10 Jahren.
Kleine Schilderkunde im öffentlichen Bereich Hydrantenschild: Zeigt die genaue Lage in Form von Metern eines Hydranten an. Ein Hydrant dient zur Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz. In diesem Beispiel befindet sich der Unterflurhydrant 1,4 m zurück und 1,2 m links vom Schild.
Löschwasserentnahmestelle: Kennzeichnet den Zugang zu einem Teich oder Brunnen aus dem Wasser mit Hilfe einer Pumpe gesaugt werden kann.
Feuerwehrzufahrt: Dieses Schild kennzeichnet Bereiche, in denen ein Park- und Halteverbot herrscht.
die Brandmeldezentrale in größeren Gebäuden hin in denen eine Brandmeldeanlage verbaut. In der Brandmeldezentrale sieht die Feuerwehr in welchem Bereich des Gebäudes ein Rauchmelder ausgelöst hat.
Einsätze im Mai: 09.05. um 12:34 Uhr: Technische Hilfe, Öl: Boot beim Slippen in Mönkeberg gesunken. 12.05. um 07:03 Uhr: Technische Hilfe, Mensch In Not: Hilflose Person hinter verschlossener Tür. 13.05. um 07:29 Uhr: Technische Hilfe, Mensch In Not: Hilflose Person hinter verschlossener Tür 13.05. um 16:33 Uhr: Technische Hilfe: Verkehrsunfall, keine Maßnahmen notwendig. 17.05. um 14:50 Uhr: Technische Hilfe, Mensch in Not: vermisster Kite Surfer in Laboe 29.05. um 23:17 Uhr: Technische Hilfe, Öl: 50 Meter lange Ölspur nach Verkehrsunfall 31.05. um 16:50 Uhr: Sonstiger Einsatz: Ast droht auf Straße zu fallen. Kontakt: Bei Feuer, technischer Hilfeleistung oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben wählen Sie immer die kostenlose Notrufnummer: 112 Sie interessieren sich für das Thema Feuerwehr? Weitere Infos gewünscht? Auf der Internetseite www.ff-heikendorf.de und unseren sozialen Kanälen gibt es viele Details über die Ortswehren Altheikendorf und Neuheikendorf. Außerdem berichten wir dort über Einsätze, Fuhrpark und die Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr. Einen Ansprechpartner der Gemeindefeuerwehr Heikendorf für die Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit und Presseinformationen erreichen Sie unter: 0431 55686475. Weitere Telefonnummern der Wehrführungen sind auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Kontakt“ oder im hinteren Teil des Heikendorfers Anzeigers zu finden.
Brandmeldezentrale: Dieses Schild weist auf 45
Vereine & Verbände
Mitteilung des Heikendorfer Yacht Club e.V. Juni auf der Laesoe Rende Endlich dürfen mit weiteren Corona-Lockerungen Anfang Juni auch wieder die Mittwochs-Regatten stattfinden, wenn auch mit reduziertem Beiprogramm. Vorrausschauend hat der Heikendorfer Yachtclub die Regattatonnen für die Wettfahrten längst vorbereitet, so dass sie rechtzeitig in Kooperation mit dem MSK an ihre Position verholt werden konnten. Leider müssen die teilnehmenden Crews noch auf das anschließende gesellige Beisammensein mit Bewirtung auf dem Feuerschiff oder im MSK Clubheim verzichten. Des weiteren hat der HYC für seine Clubmitglieder den Kajütkreuzer "Giya" zu Wasser gelassen, damit dem Segelspaß auf der Förde nichts im Wege steht. Und für die dänisch-klassische Megin-Jolle ist ein neuer Platz gefunden. Sie hängt jetzt in den Davits der Laesoe Rende über Deck - wie die Beiboote in alten Zeiten - und kann von dort jederzeit für einen Törn runtergelassen werden. Natürlich wird neben den seglerischen Möglichkeiten und Erlebnissen der Erhalt des Feuerschiffs weiter vorangetrieben. Marode Rumpfplanken sind ausgebaut, eine blaue Plane verdeckt dort diese Baustelle. Abgelagerte Eichenplanken sind bestellt und werden von hand-
werklich geschickten Clubmitgliedern eingesetzt. Mit frischer Farbe anschließend versehen ist der Alterungsprozess weiter aufgehalten und das Feuerschiff präsentiert sich optisch gepflegt dem Hafen Möltenort. Schmerzlich vermisst werden vom HYC die untersagten Veranstaltungen und Vermietungen, die entgangenen Einnahmen hinterlassen ein riesiges Loch in der Vereinskasse So hoffen alle Mitglieder auf einen "normalen" Spätsommer und Herbst, wo wieder Veranstaltungen stattfinden können und die angespannte Haushaltslage sich etwas zum Guten neigt.
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küstenapotheken gemeinsam vor Ort
Gesa und Thomas Pekrun Inhaber der Küsten-Apotheken in Schönberg und Heikendorf
Ab dem 1.7. starten wir mit unserem neuen Apothekenverbund der Küsten-Apotheken in Schönberg und Heikendorf. Durch den Zusammenschluss der Ostsee-Apotheke in Schönberg und der Möwen-Apotheke in Heikendorf entsteht eine neue Größe in der Region, mit der wir die Qualität und den Umfang unseres Service deutlich verstärken können. Selbstverständlich bleiben wir als Ihre Ansprechpartner vor Ort erhalten:
Ostsee-Apotheke (Hauptapotheke) Leitung: Thomas Pekrun Bahnhofstraße 20 ∙ 24217 Schönberg Telefon: 04344/ 9743 Telefax: 04344/ 3635 Email: [email protected]
Möwen-Apotheke (Filialapotheke) Leitung: Gesa Pekrun Dorfstraße 6 ∙ 24226 Heikendorf Telefon: 0431/ 248720 Telefax: 0431/ 2487222 Email: [email protected] Damit Sie sich auch in Zukunft stets in unseren Apotheken wohl und gut beraten fühlen, werden wir Ihnen mit bestem Fachwissen jederzeit in allen Fragen rund um Ihre Gesundheit zur Seite stehen. Ihre Apotheker Gesa und Thomas Pekrun
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Vereine & Verbände
Mitteilungen über die Tätigkeiten der Arbeiterwohlfahrt -Ortsverein HeikendorfLiebe Heikendorfer AWO – Freunde,und die es noch werden möchten, Nicht alles ist abgesagt… Sonne ist nicht abgesagt, Sommer ist nicht abgesagt, Beziehungen sind nicht abgesagt, Lesen ist nicht abgesagt, Gespräche sind nicht abgesagt, Freundlichkeit ist nicht abgesagt, die Hoffnung auf bessere Zeiten ist nicht abgesagt! Im Mai konnten sich viele Gäste unserer beliebten Seniorennachmittage über ein kleines Präsent freuen. Ellen Weisbrod, die Künstlerin in unseren Reihen, hat Steine phantasievoll bemalt und ihnen mit Hilfe von anderen Helferinnen
Guttempler in Schleswig-Holstein www.guttempler-sh.de Gemeinschaft „Peter Jepsen“ Leitung : Angelika Winter 24235 Laboe, Telefon: 04343/8671
Mein Leben ohne Alkohol
übergeben. Eine wundervolle Idee, um unseren Gästen zum Mutter-/Vatertag eine kleine Freude zu bereiten und ihnen zu zeigen, dass wir sie vermissen . Denn zu unser aller Bedauern, aber letztendlich zur Sicherheit aller Beteiligter und deren familiären Umfeld müssen unsere Seniorennachmittage leider bis auf weiteres abgesagt bleiben. Liebe Mitglieder und Gäste, beachten Sie bitte weiterhin den Aushang im Rathaus und unsere Informationen im Probsteer , um sich über den neuesten Stand zu informieren. Wir wünschen Ihnen von Herzen, dass Sie gesund bleiben, die Krise mit Zuversicht und Hoffnung meistern, und wir uns in alter Frische voraussichtlich im Herbst wiedersehen. Trotz allem eine schöne Sommerzeit wünscht Ihr AWO – Team Ellen Luth-Fisch, 1. Vorsitzende, Tel. 241279 und Ellen Weisbrod, 2. Vorsitzende, Tel. 241584
Ergreifen mußt Du ihn schon selbst. Zusammen schaffen wir es. Guttempler unterstützen und begleiten Menschen mit Alkohol- und anderen Suchtschwierigkeiten und deren Angehörigen.
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Manches ist allein nicht zu schaffen. Für viele Herausforderungen Benötigen wir Sicherheit, Geborgenheit, Verständnis und Zuspruch anderer. Wir werfen Dir den Rettungsring zu.
Ansprechpartner: Angelika Winter Tel. : 04343/8671 Rolf Holländer Tel.: 04334/7644 Beratung speziell für Angehörige in der ev.Kirche, Neuheikendorfer Weg 4, Heikendorf nach telefonischer Absprache! Ansprechpartner: Angelika Holländer Tel.: 04343/7644. Suchthilfe Nottelefon 01805 982855 Rund um die Uhr erreichbar ! 14 Cent/Min.aus dem dt. Festnetz
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Vereine & Verbände
Mitteilungen der Möltenorter Seglerkameradschaft Nach den im März 2020 verordneten drastischen Einschränkungen des Vereinslebens aufgrund der Corona-Pandemie ist auch die Möltenorter Seglerkameradschaft wieder dabei, angepaßt an die sich laufend verändernden behördlichen „Freigaben“ ihre Aktivitäten für die Segelsaison aufzunehmen. Bildlich läßt sich der Verlauf an den Streichungen auf dem Veranstaltungskalender gut verfolgen: Sie betrafen noch die letzten Veranstaltungen des Winterprogrammes und dann die Ereignisse wie das Ansegeln, der Start der Serie von Mittwochsregatten, die ersten Wochen des Trainings der Jugengruppen und die Geschwaderfahrt zu Pfingsten in die Schlei. Mit der Öffnung des Vereinsheimes (unter strikten Hygienevorgaben) im Juni ist der wöchentliche Trainingsbetrieb mit den Optimisten und
Setzen des Vereinsstanders am Flaggenmast im Hafen durch ein MSK-Minimalteam Jollen nun wieder angelaufen. Die Nutzung des Jugendkutters MiM und der Ausbildungsyacht Teamwork sind wegen der Besatzungszahlen und den Abstandsgeboten noch nicht möglich. Da die Abstandsregelungen sicherlich noch dauern werden, stehen beide Schiffe noch an Land. Noch ein Hinweis: Für die Jüngstenausbildung im Optimisten können noch Kinder aufgenommen werden. Dazu bitte an unsere Jugendwartinnen Britta Sperber (Tel. 0163 7343425) oder Monja Fock ([email protected]) wenden.
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Mitteilungen des Heikendorfer Sportvereins
Liebe Vereinsmitglieder, das Corona-Virus hat auch die Sportfamilie in Heikendorf hart getroffen. Für 11 Wochen gab es keinen organisierten Sport in unserem Verein. Die Entscheidung der Landesregierung haben wir sehr begrüßt, dass - unter genau festgelegten Bedingungen - öffentliche und private Sportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb wieder genutzt werden können. Wir freuen uns darüber, dass unsere Mitglieder wieder von den vielen positiven Effekten des Sports profitieren können – wenn auch in veränderter Form und mit Auflagen. Solidarität, Gemeinschaft und das Erleben von Zusammengehörigkeit haben den Sport in unserem Verein groß gemacht. Diese Solidarität
haben Sie in dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation gezeigt. Sie sind dem Heikendorfer SV treu geblieben und haben uns geholfen, diese Krise zu überstehen. Ihre Vereinstreue ist entscheidend für die Zukunft des Sports in Heikendorf. Über Ihre Loyalität haben wir uns sehr gefreut und dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Der Vorstand Neue Leitung für Sportabzeichen-Gruppe Die Sportabzeichen-Gruppe hat eine neue Leiterin. Seit Juni hat Manuela Brandt die Betreuung der Sparte im Heikendorfer Sportverein übernommen. Die Gruppe trifft sich unter CoronaAuflagen immer freitags ab 17 Uhr auf dem Sportplatz der ehemaligen Realschule. Dort werden die Leistungen nach dem Aufwärmen in den Disziplinen Kugelstoßen, Laufen und Springen abgenommen. Kontakt: Manuela Brandt, mobil: 0172/5244818, E-Mail: [email protected]
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Mitteilungen des Golf-Club Kitzeberg e.V. Corona-Wettspiel – der erste Monatspreis von Dorothee Thomanek Der erste Monatspreis und das erste vorgabewirksame Wettspiel des Jahres ist traditionell der Mahlberg-Cup. Seit rund 20 Jahren sponsert der renommierte Kieler Juwelier Mahlberg ein Golfturnier im Golf-Club Kitzeberg. Diesmal hatte er eine ganz besondere Note. Aufgrund der Corona-Pandemie und der bis jetzt verbotenen Wettspiele durften nur 50 Golfer und Golferinnen mitspielen. Die Warteliste war daher lang. Am Pfingstmontag, den 01.06. gingen die Spieler und Spielerinnen dann ab 09.00 Uhr an den Start und kämpften um die wertvollen Preise. Allen voran 10 Jugendliche, alle herausragende Talente, die den Vierer-Flights zugeordnet waren. Eine gute Mischung also für einen spannenden Golf-Tag. Gespielt wurden 18 Löcher Zählspiel - selbstverständlich auf Abstand. Keine Begrüßung mit der Hand, kein Abklatschen, kein Flaggenstock berühren, den Sand der Bunker mit dem Schläger oder den Füßen „harken“, etc. Die Bedingungen waren hervorragend, die Sonne schien, der Platz war in hervorragendem Zustand. Für mich war es der erste Monatspreis in meiner Golfer-Karriere und das erste Turnier mit 3 her-
vorragenden Golfern. Ich habe viel gestaunt, wie weit die Herren schlagen und ganz neue Spielzüge kennengelernt. Wo ich noch mal einen kurzen Schlag mache -, um dann z.B. über das Wasser zu kommen, flog der Ball der Herren direkt über den Teich in Richtung Fahne. Sie spielten über hohe Bäume und Hindernisse, die ich mühsam umschiffte, aber ich kam –wenngleich mit viel mehr Schlägen - auch ans Ziel. Froh bin ich, dass ich mich wacker geschlagen habe und im Mittelfeld landete. Aufgrund der Corona-Regeln fiel auch hier die Siegerehrung aus, die Sieger konnten am nächsten Tag die Ergebnisse im Internet sehen und ihre von der Fa. Mahlberg gesponserten und gravierten Glasschalen mit Silberrand in unterschiedlichen Größen im Sekretariat abholen. Bruttosieger wurde einer der Jugendlichen: Carl Lamcke mit 76 Schlägen, dicht gefolgt von den beiden Jugendlichen Ben Taylor mit 77 und Fabienne Klein mit 79 Schlägen. Nettosieger in der Gruppe A (HCP bis 21,5) wurde Gabriele Kirch mit 91, zweiter Torsten Hagedorn mit 82 und Mathias Hecht mit 86 Schlägen. In der Gruppe B (HCP > 21,6) standen Marc Petko mit 107, Heidemarie Berke mit ebenfalls 107 und Christa Garber mit 99 Schlägen auf dem Treppchen. Bei den Jugendlichen gewann Fabienne Klein die Nettowertung. Zweiter wurde Ben Taylor und den dritten Platz belegte Rupert Lamcke. Herzlichen Glückwunsch an die Sieger und vielen Dank an die Firma Mahlberg, dass sie uns auch in schwierigen Zeiten mit großzügigen Preisen unterstützt. Auch die Kitzeberger Optimisten waren bereits wieder fleißig. Am ersten Wettspiel am 22.05.2020 nahmen bereits 22 Kids teil und gingen auf die 9 Loch Runde. Der zweite Wettspieltermin am 05.06.2020 war dann sogar noch frequentierter. 7 Kids gingen auf die 18 Loch und 24 Kids gingen auf die 9 Loch Runde. Golf und Natur von Dorothee Thomanek
Bild 1: Kitzeberger Jugend auf Abstand
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Vereine & Verbände Der Golfplatz Kitzeberg steht nicht nur für einen anspruchsvollen Parcours, sondern auch für traumhaften alten Baumbestand, romantische Teiche und seltene geschützte Flora und Fauna. Um systematisch an der Optimierung des Platzpflegekonzeptes zu arbeiten und die Qualität des Platzes auf einheitlich hohem Niveau zu halten, hat sich der Vorstand entschlossen, das Qualitätsmanagementsystem Golf & Natur zu implementieren, was sowohl der Spielqualität als auch dem Umweltschutz zugutekommt. Dieses Programm vereint die Interessen des Golfsports mit denen des Umweltschutzes. Die vier Standbeine sind Natur und Landschaft,
Der SOVD OV Heikendorf informiert...
Unser Vorstand wird nach längerer Zwangspause ab Juli wieder ihre monatlichen Vorstandssitzungen durchführen. Eigentlich sollte im März unsere Mitgliederversammlung mit Wahlen stattfinden, welche durch Corona ausfallen musste. Nun es ist einiges auf der Strecke geblieben, aber der Vorstand stand in dieser Zeit in regem Kontakt. Dieses zeichnet einen guten Vorstand aus. Unsere Mitglieder und auch Gäste ließen uns beim Einkauf oder auch telefonisch wissen, wie sehr sie unsere Spiele-Nachmittage vermissen. Aber, ehrlich - uns auch. Unser Sommerfest am 04. Juli muss aus gegebenem Anlass auch ausfallen, da es mit über 100 Leuten immer sehr gut besucht war. Aber Sie wissen ja - aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Jetzt darf man als Familie wieder zusammenkommen, aber man vermisst doch die Umarmungen der Angehörigen und Freunden. Wenn sich alle an die Vorgaben unserer Regierung halten und die Pandemie sich nicht ausgebreitet, sondern eingedämmt wird, werden wir uns hoffentlich bald wiedersehen. Haben Sie Fragen oder möchten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, setzen sie sich bitte mit unserem Vorstand, den 1. Vorsitzenden Klaus Sydow Tel. 0431-243669, unserem Schatzmeis-
Pflege und Spielbetrieb, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement sowie Öffentlichkeitsarbeit und Infrastruktur. Es gibt drei Qualifizierungsstufen ‚Bronze‘, ‚Silber‘ und ‚Gold‘. Generell beträgt die Laufzeit der Zertifikate zwei Jahre. Das Prinzip dieses Qualitätszertifikats impliziert die regelmäßige Bestätigung der erreichten Standards, deshalb beinhaltet das QM Golf & Natur eine Rezertifizierung nach zwei Jahren. Wir freuen uns, dass die Zertifizierungsstufe Bronze erfolgreich absolviert wurde. Jetzt starten wir durch zu den nächsten Schritten für Silber. ter Jürgen Ploen Tel. 0431-7759635 oder mit unserer Frauensprecherin Marianne Kofoldt Tel. 0431-242547 in Verbindung. Möchten Sie nur mal reden, hat unsere Schriftführerin Ingrid Fischer Tel. 0431-7759635, ein offenes Ohr für Sie. Wir sind für Sie da. Bitte halten Sie durch und bleiben oder werden Sie gesund. Sollten Sie Probleme mit der Renten, Kranken, Pflegeversicherung, im Behindertenrecht oder bei der Grundsicherung haben, wird den Mitgliedern durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geholfen. Brauchen Sie Hilfe? Werden Sie Mitglied beim SoVD OV Heikendorf. Aufnahmeformulare können Sie unter Tel. 0431243669 oder 0431-7759635 anfordern. Bitte beachten sie weiterhin unseren Artikel im Heikendorfer Anzeiger Achtung Unser Sozialberatungszentrum ist wegen der aktuellen Situation nur telefonisch unter Tel. 04342-2403 - Fax: 04342-1641, Mo-Fr. von 09.00 bis 15.00 Uhr, per Post: SoVD Kreisverband Plön, Schellhorner Straße 39, 24211 Preetz oder E-Mail: [email protected] zu erreichen. Der Vorstand des OV Heikendorf bittet um Verständnis.
Allen Geburtstagskindern des Monats Juli gratuliert der Vorstand ganz herzlich und wünscht für das kommende Lebensjahr alles erdenklich Gute und viel Gesundheit Ingrid Fischer
Anzeigen: [email protected] · Tel. 0431-640000 56
Gemeidne Heikendorf
ABSCHRIFT Niederschrift 16. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf Sitzungstermin: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum:
Mittwoch, 22.04.2020 19:00 Uhr 21:00 Uhr Mensa der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, 24226 Heikendorf
Anwesenheit: Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin Herr Jürgen Hoffmeister Gemeindevertreter Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Frau Angela Kahrs Gemeindevertreterin Herr Jochen Kewitz Gemeindevertreter Herr Alexander Orth Gemeindevertreter Herr Tade Peetz Bürgermeister Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Herr Jonas Rose Gemeindevertreter Frau Ina Schultheiß Gemeindevertreterin Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter Frau Nicola Specker Gemeindevertreterin Herr Thure Spitz Gemeindevertreter Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin Frau Elke Wohlert Gemeindevertreterin
Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 2 Einwohnerfragestunde 3 Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.02.2020 gefassten Beschlüsse 5 Umbesetzung von Ausschüssen 6 Anträge 7 Mitteilungen 8
Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten 8.1 Beschluss über die Wahl der stellv. Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf 8.2 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf 8.3 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgabeberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf 9 9.1
Weitere Anwesende: Herr Tim LüdemannGemeindewerke Heikendorf Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn Frau Nora Baltzer Amt Schrevenborn Frau Kathleen Weiß Gemeinde Heikendorf Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt Frau Kathrin Güldenzoph Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Vorsitz gez. Tade Peetz Protokollführung gez. Thomas Kussin Für die Richtigkeit der Abschrift: gez. Alexandra von Elm
9.2
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9.4
Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Kofinanzierung - Direktvermarktung in Möltenort mit einem Frischfischverkaufswagen Beratung und Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept hinsichtlich neuer Urnen-Felder auf dem Friedhof Heikendorf Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Ortsmitte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Beratung und Beschlussfassung für die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf
10 Bauangelegenheiten 10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen 57
Gemeidne Heikendorf Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenheiten 11.1 Bestätigung des Wahl eines Mitglieds in den Stiftungsbeirat der Heinrich-BlunckStiftung 11.2 Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung auf Festlegung der Zügigkeit für die Schularten Grundschule und Gemeinschaftsschule der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf 11.3 Beratung und Beschlussfassung über das Gestaltungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese 11.4 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Vorlage: GH/2287/2020 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung bestehen keine Bedenken.
11
12 Haushaltsangelegenheiten 12.1 Beratung und Beschlussfassung zur Kürzung des Gesamtkreditbetrages im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2020 der Gemeinde Heikendorf 12.2 Beschluss über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 13 Anfragen
Nichtöffentlicher Teil 14 Information über eine mögliche Umwandlung der Gemeindewerke Heikendorf GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts 15 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Kita Krischansbarg 16 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen
Besondere Vorkommnisse: Der Bürgermeister Tade Peetz gedenkt in einer Schweigeminute an den verstorbenen ehemaligen Gemeindevertreter, stellvertretenden Bürgervorsteher und stellvertretenden Bürgermeister Konrad Schmidt. Änderung der Tagesordnung: Bürgermeister Peetz beantragt die TOP 11.5 Antrag des Probsteier Kinderhauses e.V. auf Beibehaltung der Elternbeitragsreduzierung im Probsteier Kinderhaus nach Inkrafttreten der Kita-Reform und TOP 15 Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Fläche am Fördewanderweg bzw. an der Hafenstraße von der Tagesordnung abzusetzen. Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 17 Dagegen 0 Enthaltungen 0 Herr Pohl beantragt den TOP 10.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Überplanung des Grundstücks Solten Wiesch 1“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Öffentlicher Teil
Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 14 Dagegen 2 Enthaltungen 1
Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden: 14-16
Protokoll:
58
Gemeidne Heikendorf Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 2 Einwohnerfragestunde Vorlage: GH/2288/2020
Zu 5 Umbesetzung von Ausschüssen Vorlage: GH/2290/2020 Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 46 GO Frau Dr. Bettina Bonde und Herrn Arno Rechenberg als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Bildungs- und Sozialausschuss,
Keine Zu 3 Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 Vorlage: GH/2289/2020 Gegen die Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 werden keine Einwände erhoben. Zu 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.02.2020 gefassten Beschlüsse Vorlage: GH/2294/2020 Zu 13 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung einer baulichen Veränderung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages Vorlage: GH/1977/2019
Herrn Gunnar Schulz Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, Herrn Arno Rechenberg Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Bau- und Umweltausschuss, Herrn Arno Rechenberg Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Finanz- und Lenkungsausschuss. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 6 Anträge
Beschluss Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zustimmung zur baulichen Veränderung, vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers zu erteilen. Es ist vertraglich zu regeln, dass für diese bauliche Veränderung keine Entschädigung im Heimfall zu zahlen ist. Zu 14 Beratung und Beschlussfassung über die Eigentumssituation im Yacht- und Fischereihafen Möltenort Vorlage: GH/1992/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Übertragung zu stellen. Die Übertragung soll, sofern möglich, direkt auf die Gemeindewerke Heikendorf GmbH erfolgen. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des ggf. zu schließenden Grundstücksüberlassungsvertrages beauftragt.
Zu 7 Mitteilungen Vorlage: GH/2291/2020 - Herr Peetz teilt mit, dass die Jahresrechnung der Gemeinde Heikendorf mit einem Fehlbetrag von rund 249.000 Euro abschließt. - Herr Peetz teilt mit, dass die Planstelle für Ortsmarketing / Wirtschaftsförderung mit Frau Kathleen Weiß besetzt wird. Frau Weiß war zuvor schon für das Amt Schrevenborn im Aufgabengebiet Tourismus tätig. - Herr Kussin teilt mit, dass das Amt Schrevenborn Frau Nora Baltzer eingestellt hat. Frau Baltzer ist tätig im Sachgebiet Projektsteuerung und dort insbesondere für die Städtebauförderung Ortsmitte Heikendorf und die Ortskernentwicklung Neuheikendorf zuständig.
59
Gemeidne Heikendorf Zu 8 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Zu 8.1 Beschluss über die Wahl der stellv. Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf Vorlage: GH/2223/2020
Anwesend: Dafür: Dagegen: Enthaltung/en:
17 17 -
Zu 9
Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten
Beschluss Die Gemeindevertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf am 28.02.2020 stattgefundenen Wiederwahl des stellv. Gemeindewehrführers Roland Knoth zu.
Zu 9.1
Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Kofinanzierung - Direktvermarktung in Möltenort mit einem Frischfischverkaufswagen Vorlage: GH/2179/2020
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, dass o. g. Projekt zu unterstützen und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Zu 8.2
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf Vorlage: GH/2224/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung nimmt die Einnahmeund Ausgabeberechnung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 8.3
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgabeberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf Vorlage: GH/2225/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung nimmt die Einnahme und Ausgabeberechnung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf zur Kenntnis. Beratungsergebnis: 60
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 16 Dagegen: 1 Enthaltung/en: Zu 9.2
Beratung und Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept hinsichtlich neuer Urnen-Felder auf dem Friedhof Heikendorf Vorlage: GH/2190/2020
Beschluss: Der Vorschlag der Verwaltung zur Neuanlage weitere Urnengemeinschaftsgrabanlagen soll auf der Grundlage der Anlage 3 umgesetzt werden. In diesem Zuge sollen die im Plan dargestellten Baumgräber errichtet werden. Die Errichtung der Stelen ist derzeit lediglich innerhalb des Kreises (Anlage 3) vorgesehen. Des Weiteren wird die Verwendung (Baumgräber oder Stelen) der nördlichen und südlichen Fläche zunächst offen gehalten. Die Errichtung einer Urnenwand wird nicht umgesetzt.
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Gemeidne Heikendorf Zu 9.3
Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Ortsmitte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Vorlage: GH/2084/2020
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges".
Beschluss Der Sanierungsträger der Gemeinde Heikendorf, die GOS mbH, wird beauftragt, die Leistungen für ein Barrierefreiheitskonzept auszuschreiben und zu vergeben. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Nach Ausfertigung ist die Satzung bekannt zu machen. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Zu 11 Zu 9.4
Beratung und Beschlussfassung für die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf Vorlage: GH/2143/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Bauauftrag zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 11 Dagegen: 6 Enthaltung/en: -
Zu 10
Bauangelegenheiten
Zu 10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Vorlage: GH/0062/2018-01 Beschluss
Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenheiten
Zu 11.1 Bestätigung der Wahl eines Mitglieds in den Stiftungsbeirat der Heinrich-Blunck-Stiftung Vorlage: GH/2252/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl von Frau Regina Hoffmann-Müller als sachkundige Bürgerin in den Stiftungsvorstand der HeinrichBlunck-Stiftung. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 11.2 Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung auf Festlegung der Zügigkeit für die Schularten Grundschule und Gemeinschaftsschule der Grundund Gemeinschaftsschule Heikendorf Vorlage: GH/2211/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister und die Amtsverwaltung, auf Grundlage des § 24 Schulgesetz für Schleswig-Holstein bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde die Festlegung der Zügigkeiten für den Grundschulbereich (generelle Dreizügigkeit) und für den SEK 61
Gemeidne Heikendorf I-Bereich (generelle Dreizügigkeit) der Grundund Gemeinschaftsschule Heikendorf ab Beginn des Schuljahres 2020/2021 zu beantragen. Beratungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 16 Dagegen: Enthaltung/en: Frau Specker hat nicht mit abgestimmt.
Zu 11.3 Beratung und Beschlussfassung über das Gestaltungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese Vorlage: GH/2248/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung stimmt dem geplanten Ausstattungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese zu. Die Maßnahme soll umgesetzt werden, sofern eine Förderung aus dem Regionalbudget der AktivRegion Ostseeküste e. V. erfolgt. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Zu 11.4 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Vorlage: GH/2042/2020
Enthaltungen 0 Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf mit der zuvor beschlossenen Änderung. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 14 Dagegen: 3 Enthaltung/en: -
Zu 12 Haushaltsangelegenheiten Zu 12.1 Beratung und Beschlussfassung zur Kürzung des Gesamtkreditbetrages im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2020 der Gemeinde Heikendorf Vorlage: GH/2242/2020 Beschluss Um den von der Kommunalaufsicht genehmigten Kreditbetrag des Haushaltes 2020 in Höhe von 2.220.500 € nicht zu überschreiten, werden bei folgenden Buchungsstellen Kürzungen vorgenommen bzw. Sperren erlassen: 5.4.1.10/0150.7852000 Auszahlung Tiefbaumaßnahmen Fördeblick - Planungskosten für die Planung der Straße Fördeblick Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 15 Dagegen: Enthaltung/en: 2
Frau Schultheiß stellt folgenden Antrag: In § 2 Abs. 3 der Satzung sind die Ziffern 1 und 2 wie folgt zusammenzufassen: 1. Personenberechtigte alleinerziehend und berufstätig, sowie beide Personensorgeberechtigte berufstätig Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 10 Dagegen 7 62
Zu 12.2 Beschluss über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 Vorlage: GH/2207/2020 Beschluss Die in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 werden zur Kenntnis genommen.
Gemeidne Heikendorf Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Herr Peetz antwortet, dass zunächst nur die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.05.2020 stattfindet. - Frau Thode fragt, ob eine Fortsetzung der Begegnungsstätte angedacht ist.
Zu 13 Anfragen Vorlage: GH/2292/2020
Herr Peetz verneint dies. - Herr Orth fragt, welche Ausschusssitzungen in nächster Zeit stattfinden.
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Service
Mängelmeldung an die Amtsverwaltung
Bereich der Mängelfeststellung
Kurzbezeichnung des Mangels
Da die Mitarbieter/innen der Verwaltung und des gemeindlichen Betriebshofes nicht regelmäßig alle öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Einrichtungen abfahren können, bitten wir Sie als Mitbürgerinnen und Mitbürger, festgestellte Mängel nachstehend einzutragen und diesen Vordruck an das Rathaus, Dorfplatz 2, zu leiten. Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns.
Verkehrsflächen
Gehweg Radweg Fahrbahndecke Straßenablauf Kanaldeckel Hydranten und sonstige Schieberkappen
Verkehrseinrichtungen
Verkehrsschild Straßennamenschild Hinweisschild Ampelanlage
Sonstige Einrichtungen Straßenbeleuchtung Bushaltestellen Toilettenanlagen Grünanlagen
Sonstiges
Unratablagerungen Sonstige Gefahrenhinweise
Datum Anschrift, Telefon
64
Name
Service
Veranstaltungskalender Regelmäßige Veranstaltungen Do. 14:00 –18:00 Uhr Wochenmarkt, Gemeinde Heikendorf (Ist der Do. ein Feiertag verschiebt sich der Markt auf Mi.)
Parkplatz Schulredder Heikendorf
Ausstellung: bis 13. September
Fritz During - Ein Künstler der Region (Die 70er Jahre) Eine gemeinsame Ausstellung mit dem Museum des Kreises Plön (Die 50er Jahre) und dem Probstei Museum Schönberg (Die 60er Jahre). Künstlermuseum Achtung! Eingeschränkte Öffnungszeiten: Do. bis Sa. 14- 17 Uhr, So.11 bis 17 Uhr
Liebe Leser/innen, bitte informieren Sie sich über möglicherweise kurzfristig wiederaufgenommene Veranstaltungen auf unserer Homepage www.amt-schrevenborn.de auf dem aktualisierten Online-Veranstaltungskalender und zusätzlich auf den Internetseiten der Vereine und Verbände.
Juli/August 02.07.2020 15:00 Uhr
Sprechstunde Seniorenbeirat ...mit Auszahlung der Reisekosten für die abgesagten Tagesausflüge, Heikendorfer Ratssaal.
04.07.2020 11:00 Uhr
24-Stunden-Regatta Startschuss 11 Uhr vor Mönkeberg (Zieleinlauf 24 Stunden später vor Möltenort), gemeinsame Regatta der Möltenorter Seglerkameradschaft und der Wassersport-Vereinigung Mönkeberg.
04.07.2020 13:00 Uhr
Sommerfest beim Sozialverband HeikendorfAbge sagt! ...im Sportheim des Heikendorfer SV.
07.07.2020 09:30 Uhr
Sitzung Seniorenbeirat Heikendorf ...im Heikendorfer Ratssaal.
10.07.2020 Schadstoffsammlung in Heikendorf 13:30 -15:00 Uhr ...auf dem Parkplatz am Schulredder. 25.07.2020 .
Grillfest der Möltenorter Gilde Abgesagt! .auf der Promenade am Möltenorter Freistrand (Festwiese).
14.08.2020 Schadstoffsammlung in Heikendorf 13:30 -15:00 Uhr ...auf dem Parkplatz am Schulredder.
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Notfallbereitschaft Die Notrufnummer für den Ärtzlichen Notdienst ist bundeseinheitlich 116117. Handelt es sich jedoch um eine lebensbedrohliche Situation, sollte sofort der Rettungsdienst über die Notruf-Nr. 112 angefordert werden. Der Bereitschaftsdienst gilt wochentags von 18 bis 6:30 Uhr am darauf folgenden Tag. Mittwochs von 13 Uhr bis donnerstags 6:30 Uhr. An Wochenenden von Freitag 18 Uhr bis Montag 6.30 Uhr.
Zahnärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen Den zahnärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen erfahren Sie unter der Rufnummer 0 43 42 / 41 42 oder im Internet unter: www.notdienstplan-ploen.de Praxisbereitschaft am Samstag und Sonntag jeweils von 10 - 12 Uhr.
Apotheken-Notdienst Die Notdienstapotheken sind von morgens 8 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr in dringenden Fällen für Sie dienstbereit. Die nächstliegende Notdienstapotheke können Sie unter der Telefon-Nummer 0800 002 28 33 erfahren. Außerdem gibt es in jeder Apotheke einen Notdienstaushang. Auch im Internet unter: www.aksh-notdienst.de erfahren Sie, welche Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst hat. 66
Service
Öffnungszeiten Rathaus Heikendorf und Gemeindebüro Mönkeberg und Schönkirchen Mo. 9 - 12 Uhr Di. 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mi. 7:30 - 12 Uhr Do. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung telefonisch erreichbar Gemeindewerke Heikendorf GmbH Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf Tel. 0431-24 87 00 Mo.-Mi.8 - 12:30 Uhr, 14 - 15 Uhr Do. 8 - 12:30 Uhr, 14 - 18 Uhr Fr. 8 - 12:30 Uhr Volkshochschule Heikendorf Schulredder, 24226 Heikendorf Di. 9 - 12 Uhr Do. 14:30 - 17:30 Uhr Tel. 0431-24 51 63 Während der Schulferien keine Sprechstunde Sprechzeiten des Kreises Plön Tel. 0 4522/7430 24306 Plön, Hamburger Straße 17/18 Zulassung
Mo. - Do. Fr. bis Di.
07.30-12.00 Uhr 11.30 Uhr 14.30-17.00 Uhr Do. nur für Händler 14.00-15.00 Uhr Bauamt Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Führerscheinstelle Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Ausländerbehörde Mo., Mi., Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Gesundheitsamt Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Kreisbildstelle Di. + Do. 09.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Ausländerbeauftragter Di. 14.30-18.00 Uhr GleichstellungsMo. 10.00-12.00 Uhr beauftragte Di. 14.30-18.00 Uhr Schulräte Di. 14.30-18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Alle übrigen DienstMo. - Fr. 9.00-12.30 Uhr stellen des Kreises Plön Di. 14.30-18.00 Uhr
Amt für Abfallwirtschaft im Kreis Plön Tel. 04522 - 74 7474 Finanzamt Plön Fünf-Seen-Allee 1, 24306 Plön Tel. 0 4522-5060
Gemeindevertretung (GV) der Gemeinde Heikendorf Bürgermeister und Vorsitzender der GV Tade Peetz, Stückenberg 15, CDU
CDU – Fraktion Gerald Baden Jochen Kewitz Kathrin Güldenzoph Hans-Herbert Pohl, Fraktionsvorsitzender Ina Schultheiß
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Olaf Bartels Frank Jakumeit Angela Kahrs Jonas Rose Nicola Specker, 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters/Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion Jürgen Hoffmeister Alexander Orth, Fraktionsvorsitzender Elke Wohlert, 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
UWH-Fraktion Regina Bothur, 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters Thure Spitz, Fraktionsvorsitzender Bianca Thode
FDP-Fraktion Dr. Bettina Bonde Gunnar Schulz, Fraktionsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete Tade Peetz, CDU Hans-Herbert Pohl, CDU Dr. Bettina Bonde, FDP Gunnar Schulz, FDP Rainer Weigel, UWG Dr. Karin Kaiser, Fraktionslos
67
Service
Amt Schrevenborn E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] DE-Mail: [email protected] www.heikendorf.de E-Mail der Mitarbeiter: [email protected]
Charis Meyer 115 Dörte Brillat 116 Benjamin Broese-Talleur (0172-4081083) 680
Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Telefon Fax/Zentrale Fax/Vorzimmer
04 31 / 24 09-0 600 690
Amtsdirektor über Leitungsassistenz/Sekretariat Ulrich Hehenkamp
901/902
Amtsvorsteher über Leitungsassistenz/Sekretariat Hans-Herbert Pohl
901/902
Leitungsassistenz/Sekretariat Anja Kock Alexandra von Elm
901 902
Gleichstellungsbeauftragte Stefanie Ulbrich
143
Stab 1 Öffentlichkeitsarbeit /Tourismus Christoph Kuhl 141 Kristin Reischke 140 Büroleitender Beamter Thomas Kussin
100
Stab 2 Bauliche Entwicklung /Organisation Anja Böttcher 321 Jens Hamann 322 Johanna Fleige 320 Andrea Hingst 325
Ordnungswesen Sylvia Witt 04348 / 709-400 Ralf Löhndorf -Ordnungs- u. Standesamt04 31/ 24 09-130 Angela Kleefeld -Standesamt131 Hannelore Hank -Feuerwehr132 Jan Plagmann -Ordnungsamt120 Marion Moritz 121 Thorsten Witt -Einwohnermeldeamt122 Sea Silbernagel -Einwohnermeldeamt123
II Amt für Finanzen NN
200
Finanzplanung / Abgaben Torben Scharbow Monika Howaldt Marion Behl Daniel Christiansen Diana Neick
216 210 212 213 215
Finanzbuchhaltung Rebecca Jonsson Marcus Schlotfeldt Susanne Mitransky Thorsten Rathjen
220 221 222 223
Controlling / IT Niels Tönder Hellen Losch Ole Hauptmann Ralf Goertz Maik Gensch
214 211 230 231 232
III Amt für Hoch-/ Tiefbau und Liegenschaften Malte Hennings
300
I Haupt- und Ordnungsamt Thomas Kussin Personal /Organisation Martina Meyer Inga Kühn Heike Goy -Infothek-Marion Siebelt-Preißler -InfothekVeronika Engler 68
100
110 111 113 113 114
Liegenschaften Selina Möß Kyra Kühl Corinna Groth Hoch- und Tiefbau Jörn Reimers Michael Spitz Manfred Madroch
310 311 313 330 331 332
Service
Amtsbetriebshof / Grünflächen Harald Rutz 350 Martina Steckel 351 Maren Kraus -Friedhof312 Holger Steen -Stützpunkt Heikendorf 237 99 77 Jens Lampert -Stützpunkt Schönkirchen0 43 48 91 39 83 Hochbauprojekte Mirco Schablack 323 Nora Baltzer 324 IV Sozialamt
Petra Bertig
410
Sozialwesen Sandra Ninow Stefanie Rönfeldt Vivien Thoß Tobias Radeke Kirsten Kröger
417 411 412 415 418
Schule / Kultur Jessica Klinger Inga Voß Maike Schaarschmidt Claudia Lamp
422 421 413 414
Gemeinde Heikendorf Bürgermeister Heikendorf Tade Peetz Ortsmarketing/Wirtschaftsförderung Kathleen Weiß Gemeindebücherei Heikendorf Beate Geier, Leiterin
910
Sozialstation Marion Marx, Leiterin [email protected]
2398 8275
911 61
Gemeindebüro Schönkirchen
Gemeindebüro Mönkeberg
Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen www.gemeinde-schoenkirchen.de E-Mail: [email protected] Telefon 0 43 48 709-0 Fax 640
Dorfstraße 1, 24248 Mönkeberg www.moenkeberg.de E-Mail: [email protected] Telefon 04 31 23972-0 Fax 650
Bürgermeister Gerd Radisch
940
Verwaltung Sylvia Witt Sonja Tenning Svenja Petersen Maren Scheffler Sven Sönnichsen
400 401 402 403 404
Bürgermeisterin Hildegard Mersmann Verwaltung Diana Marcussen Ute Martensen Christine Storm René Steinecke Amtsarchiv Brigitte Hatke-Beck
950 500 502 503 505 504
Polizei Heikendorf Grasweg 2, 24226 Heikendorf Telefon 04 31 5 60 13 20 Fax 04 31 56 01 32 29 E-Mail [email protected] Regeldienstzeit Mo.-Fr. 8 - 16 Uhr
Falls die PSt. Heikendorf nicht erreichbar ist, wählen Sie bitte den gebührenfreien
Polizeiruf 110 69
Service
Feuer und Hilfeleistung
112
www.ff-heikendorf.de Gemeindewehrführer Jens Willrodt 24 29 78 Stv. Gemeindewehrführer Roland Knoth
24 27 89
FF Altheikendorf Haus der Sicherheit, Grasweg 2 24 11 12 Ortswehrführer Jörg Taube 248 38 38 Stv. Ortswehrführer Karsten Wallath 380 30 00 FF Neuheikendorf Feuerwehrgerätehaus Silberturmer Weg 24 32 90 Ortswehrführer Oliver Greve 24 59 46 Stv. Ortswehrführer Roland Löptien 53 63 69 97
Jobcenter Kreis Plön, Geschäftsstelle Heikendorf Langer Rehm 4, 24226 Heikendorf Telefon 04522-764 61 01 (Terminvergabe) Telefon 04522-764 61 00 (Leistungsstelle)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 – 12:30 Uhr
Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Kaufm. Büro Matthias Schreiber -Leiter Kaufm. Dienste- 24870-27 Andreas Wieczorek -Tarife/Kundenberatung-24870-28 Katja Sommer -Buchhaltung/Hafenverwaltung- 24870-29 Marian Engler -IT/Energiedatenmanagement- 24870-30 Sandra Stehr -Tarife/Kundenberatung24870-31 Techn. Büro Lars Husfeld -Stromversorgung24870-14 Michael Ziesecke -Wasserversorgung24870-15 Hafenmeister Sönke Wiesner, Strandweg 18 242838 [email protected]
Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf Telefon Telefax E-Mail: [email protected] www.gwh.sh Geschäftsführer Tim Lüdemann Entstörungsdienst
2487-00 24870-70
24870-21 243484
Außerhalb der Dienstzeit: Während der normalen Dienstzeit erreichen Sie uns im Falle einer technischen Störung unter einer der o.a. Telefonnummern. Falls Sie keine Verbindung mehr bekommen sollten, wählen Sie bitte die Telefon-Nr. 24 34 84 und tragen Sie Ihr Anliegen vor, danach wird der Entstörungsdienst automatisch über Eurofunk benachrichtigt.
Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde Entstörungsdienst Während der Dienstzeit: 0 43 48 20102-00 Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen www.azv-schoenkirchen.de
70
Außerhalb der Dienstzeit: 0 43 48 95 94 01 Ihre Mitteilung speichert ein Anrufbeantworter, der den diensthabenden Mitarbeiter automatisch benachrichtigt.
Service
Bezirksschornsteinfegermeister Hartmut Ehrk Buchenrade 16, 24248 Mönkeberg Telefon Büro Fax
2580158 2580159
Jens Willrodt Laboer Weg 62d, 24226 Heikendorf Telefon Fax
242978 242973
Evangelische Kirchengemeinde Heikendorf Kirchenbüro Telefon Fax Öffnungszeiten: Di., Fr. Do.
248 77-0 2 48 77-19 10 - 12 Uhr 15 - 17 Uhr
Pastorin Andrea Schmidt 24 87 7-12 Pastor Joachim Thieme-Hachmann 24 87 7-11 Kindertagesstätte Upendo 99018178 Weltladen 24 87 7-26
Seniorenbeirat heikendorf Sprechzeiten jeden 1. Donnerstag im Monat
von 15 - 16 Uhr im Rathaus, Leseraum
Seniorenzentrum Haus Rehmgarten Stiftung Kieler Stadtkloster Einrichtungsleiterin Susanne Klemm
Langer Rehm 16 Tel.: 0431-97 99 09 05
Abfallberatungsstelle Heikendorf Abfallberatung jeden 2. Donnerstag im Monat von 15 - 18 Uhr in der Gemeindebücherei
Telefon über Zentrale
Rentenberatung
IBAN und BIC, letzte Rentenauskunft/Renteninformation, Geburtsurkunde/n Kind/er (falls vorhanden). Anmeldungen beim Versichertenberater, Herrn Wolfgang Firmenich, sind erforderlich unter Tel. 0431 23944636
Die Rentenberatung findet monatlich im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2, statt. Für die Rentenanträge sind folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis/Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung mit
0431 24 09-0
Beratungsstelle in Erziehungs- und Lebensfragen Neuheikendorfer Weg 10, 24226 Heikendorf, Träger: Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH
Anmeldungen nach Vereinbarung unter Telefon 0431 243515 Di. von 9 -16 Uhr, Do. von 9 - 12 Uhr
sozialpsychatrischer Dienst - Gesundheitsamt Plön Telefon 04522 743285; Mo.- Do. 8 -17 Uhr (Di. bis 18 Uhr / Fr. bis 12:30 Uhr) Beratung für Betroffene und Angehörige bei
psychiatrischen Notfällen (z.B. Verwirrtheit, Depressionen, Alkohol u. Gewalt).
Postfiliale im Rewe
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 18:30 Uhr Sa. 8:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr Sa. 8:00 - 14:00 Uhr
Am Schmiedeplatz, 24226 Heikendorf
Postfiliale im Edekamarkt Tobringer, 24226 Heikendorf
71
Service
Fördewanderweg Ab sofort kann beim Munitionsdepot Laboe unter der Telefonnr. 0 43 43 494 30 72 00 nachgefragt
werden, wann der Fördewanderweg zwischen Heikendorf und Laboe gesperrt ist.
Tourist-Information Heikendorf
Mail: [email protected] Öffnungszeiten: www.amt-schrevenborn.de/Urlaub & Freizeit
Strandweg 2, 24226 Heikendorf Tel. 0431 679100
Wochenmarkt Parkplatz am Schulredder
jeden Donnerstag
14 - 18 Uhr
Nachbarschaftsschwierigkeiten? Die Schiedsmänner können helfen! Bitte wenden Sie sich an den Schiedsmann: Stellvertreter des Schiedsmannes Wolfgang Voßhall Joachim Siemonsen Am Grün 39, Mönkeberg Tel. 90 88 44 79 Lenkenauer Weg 24, Heikendorf Tel. 258 04 42 Sozialverband Deutschland Ortsverband Heikendorf Sozialberatungszentrum erreichbar von 09.00 – 15.00 Uhr
04342-2403
Herrn Jürgen Ploen 7 75 96 35 und Herrn Klaus Sydow 0171-362 34 57, 24 36 69
Impressum Herausgeber Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf für das Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn, Der Amtsdirektor Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Redaktion Christoph Kuhl, Alexandra von Elm
Anzeigenverwaltung, Layout & Druck: Druck-Service Lothar Kanieß GmbH Alexandra Pisanelli Am Herrkamp 14d 24226 Heikendorf Tel. 0431 640000 Fax 0431 6400064 E-Mail: [email protected] Website: www.kaniess-druck.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Bürgermeisters. 72
Service
Vereine und Organisationen Aktionsforum für Nachhaltigkeit
Ansprechpartnerin Jutta Briel
24954
Angelsportverein "Möltenorter Proppenkieker" von 1962 e.V Jürgen Bratumil, Vorsitzender 0173 6117469 Arbeiterwohlfahrt -Ortsgruppe HeikendorfEllen Luth-Fisch, 1. Vorsitzende 241279 BUND - Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg Kontakt: Helga Palm 242270 Computer-Treff Heikendorfer Senioren e.V. Hans Paulsen, Vorsitzender 243199 Deutsche Waldjugend im Lvb. Nord Horte Heikendorf, Ralf Lantzsch 242268 DGB Heikendorf Jörg Gay, Vorsitzender 2398422 Deutsches Rotes Kreuz -Ortsverein Schrevenborn e.V.Jürgen Hoffmeister, 1. Vorsitzender 243676 Elimu - Partnerschaftsverein der Heikendorfer Schulen mit Schulen in Mrimbo/Tanzania Angela Wöhlk, Vorstand 242370 Euro-Musiktage Heikendorf e.V. André Voß, 1. Vorsitzender 0176 75380997 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heikendorf 24877-0 Kerstin Grams (Büro) Pastorat 1: Pastor Joachim Thieme-Hachmann 24877-11 Pastorat 2: Pastorin Andrea Schmidt 24877-12
Ev. Freikirchliche Gemeinde Heikendorf Siegmar Assmann, Pastor 53037916 FördeFördern e.V. Michael Henry, Vorsitzender 0171 8306534 Fördekurier 04343 496090 Förderverein der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Fabian Lamp, 1. Vorsitzender 39475436 Förderverein der Jugendfeuerwehr Heikendorf e.V. Vorsitzender, Jan Benk 53640366 Förderverein Fischereigeschichte Möltenort e.V. 1. Vorsitzender Gerhard Draasch Mühlenweg 15 241177 Trägerverein „Erlebniszentrum Fischerwelt Möltenort“ Jochen Kewitz, 1. Vorsitzender 2378155 Förderverein Seebadeanstalt Heikendorf e.V. Gerhard Schöler, 1. Vorsitzender 241605 Freitag Club (Stammtisch) Jochen Kewitz, Vorsitzender 2378155 Tourist Information Heikendorf (Kiel-Marketing e.V.) Strandweg 2 67 910-30
Freundes- und Förderverein Heikendorfer Rathauskonzerte Harald Gabbe, Vorsitzender 242809 Gemeindewerke Heikendorf GmbH 24870-0 Werkleiter: Tim Lüdemann 24870-21 Gilden: · Altheikendorfer Knochenbruchgilde von 1709 Ältermann Heino Witt, Vorsitzender 242408 · Möltenorter Knochenbruchgilde von 1655 Ältermann Ernst Janneck, Vorsitzender 241466 · Neuheikendorfer Knochenbruchgilde von 1824 Ältermann Horst Hinz, Vorsitzender 241751 Golf-Club Kitzeberg e.V. Sekretariat 232324 Heikendorfer Handels- und Gewerbeverein Heikendorf e.V. Bernd Steffen, 1. Vorsitzender 2378590 Heikendorfer Jugend Sebastian Amft, Neuheikendorfer Weg 41, 1. Vors. Heikendorfer Singkreis Hannelore Wiese, 1. Vorsitzende 243327 Heikendörper Speeldeel (VHS) Spielleiter: Marc Wiens 0170 2159661 2379489 De Brummelbuttjes Musikalischer Leiter: Horst Weber 245779 Heikendorfer Sportverein von 1924 242843 Gerhard Will, Vorsitzender 242843 montags 18 - 19 Uhr 242843 Heikendorfer Tennisclub e.V. von 1965 241821 Phillip Dieckmann, Vorsitzender 04340 400659 Nicola Specker, Jugendwartin Moritz Zietz, Sportwart 64731379 Heikendorfer Yachtclub e.V. Feuerschiff Möltenort, Heikendorf Rainer Bechem, 1. Vorsitzender 0157 56512467 Ulrike Herrmann, stellv. Vorsitzende 0151 50404498 Hospizbewegung Heikendorf "Bis dann..." Petra Bleicken, Vorsitzende 24953 Kath. Kirchengemeinden Ostufer Gemeindebüro St. Joseph, Kiel-Gaarden 70979-0 Pastor Winfried Krzyzanowski 0151 70846691 Kath. Kirchengemeinde Stella Maris Norbert Rockstein 04348 9197817 Suzanne Nissen 241410 Kindergärten · Fördekindergarten, Hafenstraße Renate Leschner, Leiterin 243343 · Gemeindekindergarten 4 Jahreszeiten Stückenberg, Lone Broeng, Leiterin 2379634 · Evangelische Kindertagesstätte UPENDO Heiko Nitsche, Leiter 99018178 73
Service · Förderverein für die ev. Kindertagesstätte Upendo e.V. Alexander Waap · Probsteier Kinderhaus e.V. Elterninitiative Anika Johannsen-Stade, Leiterin 243770 · Probsteier Kinderhaus e.V. Träger- und Förderverein, Svjetlana Burmeister, 1. Vors. 243770 · Wald- und Naturkindergarten Heikendorf e.V. André Draack, Leitung 0151-54882258 Kinder- und Jugendbeirat Heikendorf Matti Windeler, 1. Vors. 6631723 o. 0160 93145620 Kleingärtnerverein Heikendorf e.V. Uwe Mollau, Vorsitzender 241905 Künstlermuseum Heikendorf/Kieler Förde 248093 Träger: Heinrich-Blunck-Stiftung Tade Peetz, Vorstandsvorsitzender Marine-Munitionsdepot 04343 494307200 Mehr Demokratie e.V. Heikendorf
Kontakt: Jörg Gay
2398422
Modelleisenbahn Dieter Sand 242888 Wolfgang Sander 242173 Möltenorter Fischereiverein Björn Fischer 243673 Möltenorter Seglerkameradschaft 241674 Prof. Dr. Jens Meincke, Vorsitzender 242083 Ortsbauernverband Dörte Göttsch 241969 Ortshandwerkerschaft Heikendorf Hauke Krützfeldt, Vorsitzender 241720 Ortsmarketingbeirat Thomas Pekrun, Vorsitzender, Dorfstr. 6 248720 Ortsverbände der politischen Parteien · CDU-Ortsverband Kathrin Güldenzoph, Vorsitzende 245915 · SPD-Ortsverein Jürgen Hoffmeister, Vorsitzender 243676 · Unabhängige Wählergemeinschaft Heikendorf (UWH) Regina Bothur, Vorsitzende 2060987 Bündnis 90 – DIE GRÜNEN – Ortsverband Olaf Bartels, Vorsitzender 245756 · FDP-Ortsverband Heikendorf Gunnar Schulz, Vorsitzender 5368832 Patenschaft Großlenkenau Kirchspiel Kirchspielvertr. Bernd Bönkost 05732 2744 Polizei Heikendorf, Jens Hamann, PHK 5601320 PRO-Künstlermuseum Gisela Marquort, Vorsitzende 232790 Rehabilitations- und Versehrtengemeinschaft Heikendorf Karin Böge, Vorsitzende 04343 1415 74
Reit- und Fahrgemeinschaft Heikendorf e.V. Peter Lindenberg, Vorsitzender 0431 7990999 Schiedsmann Wolfgang Voßhall 90884479 Joachim Siemonsen, Vertreter 2580442 Schützenverein Marianne Dr. Michael Klewitz, Vorsitzender 8999339 Schulen · Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf 596737-0 Rektorin: Brigitte Peschties Fax 596737-50 · Offene Ganztagsschule Heikendorf 260939-30 „Nest“ in der OGTS 260939-31 · Heinrich-Heine-Schule 248710 Gymnasium des Kreises Plön Schulleiterin Karin Bobertz, OStDn. Seniorenbeirat Ingrid Schlenz 242681 Siedlergemeinschaft Neuheikendorf Reinhard Lange, Vorsitzender 245751 Show-Brassband Heikendorf Inken Schubert, Vorsitzende 6473539 Sozialverband Deutschland, Ortsverband Heikendorf Klaus Sydow, Vorsitzender 243669 Sterbekasse Heikendorf Hans-Peter Bauer, Vorsitzender 243149 Stiftung U-Boot-Ehrenmal Heinz Potrafki, Vorsitzender 242980 U-Boot-Kameradschaft Kiel e.V. Rupert Bischoff, Vorsitzender 04329 364 Heinz Thois 04351 751066 Universitätsgesellschaft Schleswig-Holstein -Sektion HeikendorfDr. Georg Martin, Sektionsleiter 0171 3108846 Verein der Kunstfreunde und Förderer des 231155 Künstlermuseums Heikendorf/Kieler Förde e.V. Prof. Dr. Jörn Henning Wolf, Vorsitzender Verein Freunde und Förderer des Feuerschiffs Nr. 15 Dr. Wilhelm Poser, 1. Vorsitzender 0171 7927362 Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., Arbeitsgruppe Heikendorf Nicole Seelemann-Wandtke, Vorsitzende 01715665499 Volkshochschule Heikendorf e.V. 245163 Leiter Dr. Karsten Wendt Geschäftsführung Karin Hoppe VEFPU Verein zur Entwicklung Fließgewässer in Probstei und Umgebung Lars Wode, Vorsitzender 0176 99731915 Die ausführlichen Kontaktdaten finden Sie unter www.heikendorf.de in der Rubrik Leben & Wohnen.
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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
07/2020
Moin Heikendorf, Wir sind ein kleines motiviertes Film-Team aus Studierenden der Fachhochschule Dortmund und würden uns sehr über ihre Unterstützung freuen. Denn wir wollen einen Kurzfilm drehen. Und zwar bei euch: in Heikendorf! Inhalt des Kurzfilmes: Wenn uns ein Ereignis aus unserem Leben reißt, finden wir oft Zuflucht in Dingen die uns Sicherheit geben. So hat auch Ernst Hudeki, gelähmt von dem plötzlichen Tod seiner Frau und gefangen in Monotonie und neurotischen Gewohnheiten, seinen sicheren Hafen gefunden. Angetrieben von der Angst, von den geliebten Menschen in seinem Umfeld nicht Lebewohl sagen zu können, verbringt er all seine Stunden damit Abschiedsworte nieder zu schreiben. Doch manchmal tut sich genau da ein Ausweg auf, wo wir ihn am wenigsten erwarten. (In unserem Fall hilft ein Mädchen mit Down-Syndrom Hudecki aus seinem eintönigen Alltag zu entkommen.) Kurz gesagt: ein Kurzfilm über Verlust und Angst aber auch über Freundschaft und Lebensfreude. Um diesen Film umsetzen zu können hoffen wir auf ihre Hilfe. Konkret brauchen wir: Komparsen, also Nebendarsteller die im Hintergrund zu sehen sind. (Keine Scheu da kann jeder mitmachen, der Lust hat mal bei einem Film-
Dreh mit dabei zu sein) Schauspieler (ein wenig Text merken und sprechen können) - Mann, Spielalter: 30-50Jahre - Frau, Spielalter: 30-50Jahre - Jugendlicher, Spielalter: 16, Geschlecht: egal - Kapitän, Spielalter: egal, Fähigkeiten: muss ein Schiff steuern Drehorte/Motive - Segelboot - Wohnung im Altbau Ferienwohnung oder große (Schützen)-Halle für die Unterbringung der Crew Catering, Sponsoren und sonstige Helfer Sie möchten uns unterstützen dieses integrative Projekt umzusetzen? Egal ob als Schauspieler, Komparse, Motivgeber oder durch sonstige Hilfe. Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden Anruf. Bitte melden sie sich unter: [email protected] Oder schreiben Sie uns eine SMS, Whatsapp oder rufen sie uns an: +49 1723769461 Falls Sie und finanziell unterstützen möchten würden wir uns sehr über eine Spende auf der Seite StartNext freuen unter: https://www.startnext.com/integratives-kurzfilmprojekt Wir werden selbstverständlich erst drehen wenn die derzeitige Pandemie überstanden ist. Voraussichtlich Ende August. Wir freuen uns riesig auf Sie und auf Heikendorf!
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn
3- 8
Tourismus
8- 9
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde
9 - 18
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde
18 - 21
Kulturelles
22 28
Kindergärten
31 - 35
Schulen
35 - 36
Kirchengemeinden
41 - 42
Vereine & Verbände Berichte
45 - 56
Sizungsprotokoll der GV Sitzung
57 - 63
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner
64 - 74
Impressum
72
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
Öffentliche Zustellung gemäß § 155 des Landesverwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein (LVwG) Das an Muhammad Salee Zadran zuletzt gemeldet in Memelstraße 6, 24226 Heikendorf gerichtete Schriftstück des Amtes für Finanzen des Amtes Schrevenborn vom 29.05.2020 (Az: KK40005800) kann nicht zugestellt werden, da der/die Empfänger/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr erreichbar ist. Es wird hiermit öffentlich zugestellt. Dadurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück kann im Rathaus der Gemeinde Heikendorf, Zimmer 2.25, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf eingesehen werden. Das Dokument gilt nach § 155 LVwG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Heikendorf, den 29.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle Im Auftrag gez. Schlotfeldt 3
Amt Schrevenborn
Öffentliche Zustellung gemäß § 155 des Landesverwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein (LVwG) Das an Ahmadshah Zadran zuletzt gemeldet in Memelstraße 6, 24226 Heikendorf gerichtete Schriftstück des Amtes für Finanzen des Amtes Schrevenborn vom 29.05.2020 (Az: KK40005799) kann nicht zugestellt werden, da der/die Empfänger/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr erreichbar ist. Es wird hiermit öffentlich zugestellt. Dadurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück kann im Rathaus der Gemeinde Heikendorf, Zimmer 2.25, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf eingesehen werden. Das Dokument gilt nach § 155 LVwG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Heikendorf, den 29.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle Im Auftrag gez. Schlotfeldt
Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Im Monat Juli finden keine Sitzungen statt.
Erreichbarkeit der Amtsverwaltung 1. Coronavirus: Erreichbarkeit der Amtsverwaltung ab 15.06.2020 Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen in vielen Bereichen des öf-fentlichen Lebens öffnet auch das Amt Schrevenborn (Rathaus Heikendorf, Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen) mit folgenden Einschränkungen wieder für den Besucherverkehr. 2. Öffnungszeiten Die Verwaltungsgebäude sind mit Ausnahme des Mittwochvormittags, also • • • •
Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr
geöffnet. Eine Terminvergabe ist nicht mehr notwendig.
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Amt Schrevenborn 3. Schutzmaßnahmen Der Zutritt der Verwaltungsgebäude ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Die Besucher*innen haben sich bei Betreten des Gebäudes mit dem im Eingangsbereich bereitstehenden Handdesinfektionsmittels die Hände desinfizieren. Die zu beachtenden Hygienemaßnahmen wie Abstandsregeln, Husten-und-Nies-Etikette, Hände waschen sind zu beachten. Der Aufenthalt in den Verwaltungsgebäuden sollte auf die notwendigen Personen und Zeiten beschränkt werden. 4. Dokumentation der Kontaktdaten z Die Kontaktdaten aller Besucher*innen werden gem. Corona-Bekämpfungsverordnung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung erhoben. Ich danke für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor
RATENBEKÄMPFUNGEINE PFLICHT FÜR JEDERMANN UND ÜBERALL Ratten im Haus lassen nicht wenige Menschen vor Ekel erschauern und sind nicht unbegründet so unbeliebt wie kaum ein anderes Tier: Sie übertragen Krankheiten und schleppen Parasiten ins Haus. Sie verunreinigen durch Kot und Anfraß Lebensmittelvorräte und sind für Nageschäden an Elektroleitungen und Einrichtung verantwortlich. Ratten sind hochintelligent, Allesfresser, vermehren sich rasant und sind nur schwer zu bekämpfen, wenn sie sich erst einmal in größerer Zahl niedergelassen haben.
Ratten im Haus wird man nur schwer wieder los. Oft hilft nur noch der Fachmann.
Wie Ratten im Haus schaden können Seit eh und je gelten die Nagetiere beziehungsweise die von ihnen eingeschleppten Parasiten als Infektionsträger gefährlicher Krankheiten. Der Rattenfloh beispielsweise ist einer der Hauptüberträger der Pest, die im Mittelalter ganze Städte entvölkerte. Auch heute noch können Ratten Krankheiten wie beispielsweise Tollwut oder Tuberkulose übertragen. Ebenso verunreinigen sie durch Anfraß und ihren Ausscheidungen Lebensmittel und Tierfutter, so dass die Vorräte unbrauchbar werden. Gefährlich wird es, wenn sie sich unbemerkt an Elektroleitungen zu schaffen machen und so Brände oder Kurzschlüsse verursachen könnten. So sind Nageschäden und Verunreinigungen der Einrichtung nicht minder ärgerlich.
Die wichtigsten Anzeichen für einen Rattenbefall Ratten vermehren sich äußerst schnell. Unter klimatisch günstigen Bedingungen kann ein Weibchen bis zu zwölf Mal im Jahr jeweils bis zu 20 Junge werfen. Im Schnitt etwa acht bis neun Neugeborenen pro Wurf. Deswegen ist das frühzeitige Erkennen eines Befalls besonders wichtig. Da Ratten sehr scheu sind, bekommt man sie lebend jedoch kaum zu Gesicht. Sollten dennoch am Tage lebende Ratten im Haus oder Garten entdeckt werden, könnte dies laut Experten auf zu wenig Nahrung, Störung ihrer Nistplätze oder eben starken Rattenbefall hindeuten. Ein untrügliches Zeichen für Ratten in Haus oder Garten sind frische Kotspuren. Jede Ratte schei5
Amt Schrevenborn det etwa 40 spindelförmige Kotballen pro Tag aus. Sofern dieser noch weich und glänzend ist, könnte dies auf einen aktiven Befall bedeuten. Daneben ist das Auffinden frisch verstorbener Tiere ein klarer Nachweis für einen akuten Rattenbefall. Überdies geht ein penetranter, beißender Ammoniak-Geruch mit einem starken Rattenvorkommen einher. Um einen Befall zu erkennen kann man vor allem in staubbelasteten Bereichen auf frische Fußspuren und generell auf Nagespuren achten. Ratten bevorzugen immer wieder dieselben Laufwege und hinterlassen dort Spuren von Körperfett, das zusammen mit Schmutz- und Staubablagerungen rot-bräunliche bis ins Schwarz gehende Spuren auf den begangenen Flächen hinterlässt. Diese so genannten Schmierspuren führen nicht selten auch zum Nest der Schädlinge. So dringen Ratten ins Haus ein In Deutschland treiben vor allem die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die weniger stark verbreitete Hausratte (Rattus rattus) ihr Unwesen. Beide Arten können sehr gut klettern, die Wanderratte liebt außerdem das Wasser und kann schwimmen, weshalb sie sich gerne in Kanalisationen niederlässt und von dort aus in Gebäude eindringt. Insbesondere wenn man häufiger Lebensmittelreste im Ausguss oder der Toilette entsorgt, können auch diese ein Einfallstor für Wanderratten sein. Bauliche Maßnahmen können einem Rattenbefall vorbeugen Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor einem Rattenbefall ist deshalb die Beseitigung sämtlicher Zugänge. Türspalten können mit Bürstenoder Gummidichtungen verschlossen werden. Licht- und Luftschächte werden mit feinmaschigen Gittern verschlossen. Wand- und Deckendurchbrüche, durch die Rohre und Leitungen verlaufen, müssen sauber abgedichtet sein. Rückstauklappen verhindern, dass Ratten aus der Kanalisation etwa durch die Toilette ins Hausinnere vordringen. Alle anderen Wasserabläufe, wie sie sich zu Beispiel im Boden mancher Waschküchen und Kellerräume befinden, sollten ebenfalls mit einem Gitter gesichert werden. Falsches Verhalten begünstigt einen Rattenbefall Als Allesfresser sind Ratten bei der Futterwahl nicht sonderlich wählerisch. Speisereste sollte 6
man nicht im Ausguss oder der Toilette entsorgen – insbesondere in älteren Gebäuden, wo es womöglich keine Rückstauklappe gibt. Sämtliche Lebensmittelund gegebenenfalls auch Tierfutter-Vorräte müssen gut verschlossen und somit für Ratten unzugänglich gelagert werden. Auch Hausmüll kann Ratten anziehen. Mülltonnen sollten deshalb stets geschlossen sein, Gelbe Säcke in einem geschlossenen, für die Nager unzugänglichen Raum gelagert werden. Der Abfall sollte möglichst am Tag der Entleerung an die Straße gestellt werden. Wie die Einladung zum Festmahl wirken auch schlecht durchmischte offene Komposthaufen mit einem zu hohen Anteil organischer Abfälle oder gar Fleischresten. Ein gut gepflegter und durchmischter Komposthaufen hingegen zieht keine Ratten an. Auch sollte das Füttern von Wildvögeln, Möwen oder anderen Tieren tunlichst vermieden werden. Zum einen sind diese Tiere durchaus in der Lage, sich selbständig Nahrung zu suchen und zum anderen werden durch die nicht vertilgten Futterreste eben Ratten angelockt. Wer als beispielsweise Schwäne füttert und währenddessen Ratten antrifft, sollte sich überlegen, ob das Füttern nicht doch die falsche Tierliebe darstellt. Pflicht zur Bekämpfung Rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die auf Grundlage des IfSG erlassene Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön in der aktuellen Fassung vom 09.10.2014. Demnach sind – sinngemäß – alle Grundstücksinhaberinnen und -inhaber, sowie ggf. Mieterinnen und Mieter, Gewerbetreibende, Kommunen und Kommunale Einrichtungen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet – und zwar jederzeit. Die Vollversion der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Plön ist zu finden auf der Homepage des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de) und dort unter den Menüpunkten Bürgerservice und Bekanntmachungen. Ratten bekämpfen mit Lebend- und Schlagfallen Wenn noch kein massiver Befall vorliegt, man womöglich gezielt eine oder nur sehr wenige Ratten bejagen möchte, bieten sich beköderte Schlagund Lebendfallen an, die im Fachhandel oder Baumärkten erhältlich sind. Weil Ratten gerne wiederholt dieselben Wege verwenden, sind Bereiche, an denen ihr Kot oder Schmierspuren vor-
Amt Schrevenborn gefunden wurden, gute Plätze um die Falle aufzustellen. Das Umwelt Bundesamt rät vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Nagern im Innenbereich den Vorzug von Fallen mit BiozidProdukten anstatt den vorschnellen Einsatz von Ködergiften. Bei einem größeren Befall verlieren die Fallen schnell an Wirkung, weil der Köder von den hochintelligenten Tieren bald nicht mehr angenommen wird. Durch einen Wechsel der verwendeten Köder und unterschiedliche Standorte für die Falle kann man zwar gegensteuern, jedoch wird man einem massiven Rattenbefall mit Fallen und im Alleingang kaum Herr. Rattengift gehört in fachkundige Hände Die Bekämpfung mit Gift ist alles andere als ungefährlich. Damit die Ratten Ködergift dauerhaft gut annehmen, muss die Wirkung zeitverzögert einsetzen. Deshalb enthält Rattengift meistens blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (sog. Antikoagulanzien), an denen die Tiere erst nach einigen Tagen durch innere Blutungen verenden. So können die (schlauen) Ratten keinen Zusammenhang mehr zwischen dem Tod ihres Artgenossen und dem Ködergift erkennen. Viele Rattengifte enthalten aber Wirkstoffe, die der Ottonormalverbraucher gar nicht einsetzen darf. "Verbraucher sind von der Anwendung dieser Biozid-Produkte ausgeschlossen", mahnt das Umweltbundesamt. Dazu zählen beispielsweise die Wirkstoffe Bromadiolon, Brodifacoum, Difethialon, Flocoumafen und Difenacoum. Tückisch ist, dass Rattengifte mit diesen Wirkstoffen frei verkauft werden dürfen, solange der Hersteller angibt, dass sie nur von Profis mit Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Zugelassen für Privatanwender sind Gifte mit den Wirkstoffen Chlorophacinon, Coumatetralyl und Warfarin beziehungsweise Natrium-Warfarin. Doch auch diese bergen erhebliche Risiken. Zwar sind meist Bitterstoffe beigemischt, welche die ungewollte Aufnahme durch Kinder oder Haus-
tiere verhindern sollen, jedoch können sie durch so genannte Sekundärvergiftungen gefährlich werden. Ein Raubvogel oder Haustier, das den vergifteten Nager frisst, kann ebenfalls daran sterben. Insofern sollte die Rattenbekämpfung mit Gift generell professionellen Schädlingsbekämpfern mit Sachkundenachweis überlassen werden, um Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden. Rattenbekämpfung durch den professionellen Schädlingsbekämpfer Laut Verbraucherschützer sollten auch beim Schädlings-Profi Kunden darauf bestehen, dass möglichst unbedenkliche Mittel, zum Beispiel Köderdosen, Gele und Fallen statt Sprays und Vernebler, eingesetzt werden. Außerdem solle man gezielt nachfragen, welche Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, falls der Profi nicht von sich aus darauf eingeht. Ratten mit Hausmitteln bekämpfen und vertreiben Immer wieder werden auch diverse Hausmittel empfohlen, die angeblich Ratten vertreiben bzw. bekämpfen. Sicher ist, dass Katzen gute Rattenjäger sind. Vor allem im ländlichen Bereich, wo Futtermittel gar nicht vollständig vor Ratten geschützt werden können, haben sich Katzen als probates Mittel zur Rattenbekämpfung bewährt. Zwar können sie das Vorkommen von Ratten nicht ganz verhindern, jedoch halten sie deren Population in einem verträglichen Rahmen. Die meisten anderen Hausmittel wie beispielsweise Terpentin, Cayennepfeffer, Chilis, Gewürznelken, Minze oder ätherische Öle versuchen, sich den sensiblen Geruchssinn der Nager zu Nutze zu machen. Sie werden zwar immer wieder empfohlen, allerdings ist ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen. Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Ordnungswesen
Berichte aus dem Amt Schrevenborn Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand Am Freitag 05. Juni war es soweit, Robert Sell kam zu seinem letzten Arbeitstag in das Gemeindebüro Mönkeberg um dort gebührend von den Kolleginnen und Kollegen verabschiedet zu wer-
den. Zu Robert Sells Überraschung warteten vor dem Eingang des Gemeindebüros einige Vertreter des Seniorenbeirats, die Grundschulleiterin Frau Sandberg und Frau Dreesen der betreuten 7
Amt Schrevenborn / Tourismus Grundschule sowie die Freiwillige Feuerwehr Mönkeberg unter Leitung des Hauptbrandmeisters Michael Wilkat. Glückwünsche für den wohlverdienten Ruhestand verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit erreichten einen sichtlich gerührten Robert Sell. Anschließend nahm ihn dann die Feuerwehr im HLF auf eine letzte offizielle Tour durch das Amtsgebiet Schrevenborn mit. Ziel der Fahrt war die Amtsverwaltung in Heikendorf. Dort erhielt Robert Sell seine Entlassungsurkunde sowie ein Präsent der Amtsverwaltung durch den Amtsdirektor Ulrich Hehenkamp. Der Personalratsvorsitzende, Jan Plagmann, überreichte das Geschenk der Belegschaft und Bürgermeisterin Hilla Mersmann bedankte sich im Namen der Gemeinde Mönkeberg für viele Jahre der Zusammenarbeit und wünschte ihm als frisch gebackenen Pensionär alles Gute für die bevorstehenden Veränderungen und zitierte
frei nach Hesse: „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.“ Robert, wir wünschen Dir das Beste für diesen neuen Lebensabschnitt!
TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Der Schlafstrandkorb in Nahaufnahme Der Schlafstrandkorb am Heikendorfer Hauptstrand stand am 20. Mai im Fokus eines Drehs für die Deutsche Welle Berlin. Daniela und Jürgen Wiese aus Schönkirchen durften für die Aufnahmen Abend, Nacht und Morgen in der ungewöhnlichen Unterkunft verbringen und zeigten sich begeistert: „Besonders gut hat uns das immerwährende Meeresrauschen gefallen.“ Das ganz besondere Erlebnis wollen sie bald mit ihrer Tochter Loekke wiederholen. „Das wird dann kuschelig auf 1,20 m“. Der Beitrag wird in Kürze auf der Deutschen Welle in der Sendung „Euromaxx - Leben und Kultur in Europa“ ausgestrahlt (Sendetermin steht noch nicht fest). Wer das echte Meergefühl einmal live erleben möchte, der kann seine Nacht im Strandkorb einfach in der Tourist-Info oder online buchen: www.kiel-sailing-city.de/angebote/uebernachten-reisen/schlafstrandkorb.
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Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Absage des Veranstaltungssommers
leide abges r agt!
Die für den Sommer (Mai-August) geplanten touristischen Veranstaltungen müssen aufgrund der geltenden Einschränkungen und der damit verbundenen Planungsunsicherheit leider abgesagt werden. Auch soll durch die Absage eine weitere Konzentration auf die touristischen Hotspots verhindert werden. Gegebenenfalls können kurzfristig, der dann vorliegenden Situation angepasste, kleinere AlternativVeranstaltungen durchgeführt werden. Hierüber werden wir auf unserer Homepage und unserer facebook-Seite informieren. Über die Durchführung der Veranstaltungen „Poetry-Beach“ und „Ostsee-Lichtermeer“ wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Museen & Ausstellungen öffnen eingeschränkt Das Künstlermuseum Heikendorf-Kieler Förde empfängt in seinem Jubiläumsjahr (es feiert seinen 20-jährigen Geburtstag) zu eingeschränkten Öffnungszeiten wieder Gäste. Noch bis zum 13.09. zeigt es donnerstags bis sonntags die Ausstellung „Die 70er- Fritz During“. Der Infopavillon Fischereimuseum bleibt hingegen, trotz neuer Ausstellung, vorerst geschlossen, da die Abstandsregeln in den Räumlichkeiten nicht eingehalten werden können. Eine Übersicht der Ausstellungen in und am Kunst-Kiosk an der Heikendorf-Möltenorter Strandpromenade finden Sie in dieser Ausgabe. Dort zeigen in wöchentlich wechselnden Ausstellungen Künstler der Gruppe Schrevenborner eigenART ihre Arbeiten. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, [email protected]) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, [email protected])
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.
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Gemeinde Heikendorf
Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf (Stellplatzsteuersatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 8, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Einleitende Bestimmungen Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Stellplatzsteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.
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§2 Begriffsbestimmungen Campingeinrichtungen sind Wohnwagen (insbesondere Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime) und Campinghäuser im Sinne des § 1 der Camping- und Wochenendplatzverordnung. Stellplatz ist ein eigenes oder fremdes Grundstück auf einem Camping- oder Wochenendplatz im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes oder der Landesbauordnung. Satz 1 gilt für Teile eines Grundstückes entsprechend. Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich und tatsächlich über einen Stellplatz verfügen zu können. Die tatsächliche Ausübung der Verfügungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung) ist nicht erforderlich. Nicht nur vorübergehend ist ein Zeitraum, bei dem im Kalenderjahr die Summe von 49 Kalendertagen überschritten wird. Die Kalendertage müssen keinen zusammenhängenden Zeitraum bilden. Angehörige sind 1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten Personen, 2. der Partner einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch-
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stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und 3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft). [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Stellplatz zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten Personen gehören insbesondere die 1. Eigentümer, 2. Mieter, 3. Pächter eines Stellplatzes. [7] Familienmitglieder des Inhabers sind 1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers, 2. die Kinder des Inhabers und 3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehegatten des Inhabers. [8] Mietwert ist die im Kalenderjahr zu zahlende Standplatzmiete. [9] Erhebungszeitraum ist ein Kalenderjahr. §3 Steuergegenstand (steuerpflichtiger Stellplatz) [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes im Gebiet der Gemeinde Heikendorf. [2] Steuerpflichtig ist der Stellplatz, wenn dieser zum Abstellen einer Campingeinrichtung für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum für Zwecke der persönlichen Lebensführung des Inhabers oder seiner Angehörigen vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommensverwendung). Nicht steuerpflichtig ist ein Stellplatz, wenn dieser als reine Kapitalanlage vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommenserzielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur vor, wenn der Stellplatz ausschließlich zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbetretrieb oder von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Sinne der ertragssteuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Bei
Gemeinde Heikendorf der Beurteilung der Frage, ob ein Stellplatz als reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die Gemeinde nicht an die Feststellungen und Festsetzungen der Finanzbehörden gebunden. §4 Steuerbefreiung Das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I 2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und soweit 1. der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes verheiratet ist und 2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und 3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Nebenwohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldegesetz innehat, die einen steuerpflichtigen Stellplatz darstellt und 4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht als seine Hauptwohnung deklarieren kann und 5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers des steuerpflichtigen Stellplatzes an einem anderen Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde Heikendorf in der ehelichen Wohnung im Sinne des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt und 6. der steuerpflichtige Stellplatz vom Inhaber ausschließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet ist, um den Lebensunterhalt der Familienmitglieder des Inhabers zu sichern. §5 Vermutungsregelung Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird widerlegbar vermutet, dass der Inhaber eines Stellplatzes diesen als steuerpflichtigen Stellplatz innehat. Es obliegt dem Inhaber des Stellplatzes diese Vermutung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er den Stellplatz nicht als steuerpflichtigen Stellplatz innehat.
§6 Steuerschuldner [1] Schuldner der Stellplatzsteuer ist der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes. [2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber eines steuerpflichtigen Stellplatzes, sind sie Gesamtschuldner. §7 Besteuerungsgrundlagen Grundlage der Besteuerung ist der Mietwert des steuerpflichtigen Stellplatzes. §8 Steuertarif Die Steuer beträgt 8% des Mietwertes. §9 Steuerpflichtiger Zeitraum [1] Der steuerpflichtige Zeitraum fängt mit dem Beginn des Kalendermonats an, in das der Beginn des Innehabens des steuerpflichtigen Stellplatzes fällt. Für die folgenden Erhebungszeiträume beginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am 01.01. des Erhebungszeitraumes. [2] Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Inhaber 1. den Stellplatz nicht mehr als steuerpflichtigen Stellplatz innehat und 2. diese Änderung der Gemeinde Heikendorf angezeigt hat. § 10 Entstehen der Steuer Die Stellplatzsteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraumes, für den die Festsetzung vorgenommen wird. § 11 Festsetzung der Steuer Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. § 12 Vorauszahlungen Der Steuerschuldner hat innerhalb eines Monats nach Empfang des schriftlichen Steuerbescheides eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Steuer für den Erhebungszeitraum zu 11
Gemeinde Heikendorf entrichten. Die Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Beginn des Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid festgesetzt. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Erhebungszeitraumes, werden die Vorauszahlungen nach der Begründung der Steuerpflicht durch Steuerbescheid festgesetzt. § 13 Entstehen der Vorauszahlungen Die Vorauszahlungen auf die Stellplatzsteuer entstehen mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres begründet wird, mit der Begründung der Steuerpflicht. § 14 Abrechnung über die Vorauszahlungen Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum angerechnet.
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§ 15 Fälligkeit Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe des Bescheides über die Festsetzung von Vorauszahlungen bisher keine oder geringere Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu entrichten, werden die Vorauszahlungen, die sich nach dem bekannt gegebenen Vorauszahlungsbescheid für die vergangenen Fälligkeitstage ergeben, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Ist die Steuerschuld größer als die Summe der anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhebungszeitraum fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Vorauszahlungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung). Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen.
§ 16 Anzeige- und Mitwirkungspflichten [1] Der Beginn des Innehabens eines steuerpflichtigen Stellplatzes ist innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Heikendorf anzuzeigen. [2] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden. § 17 Mitwirkungspflichten Dritter [1] Die Betreiber von Camping- und Wochenendplätzen haben der Gemeinde Heikendorf auf Verlangen Auskunft über die Inhaber der Stellplätze sowie über weitere im Zusammenhang mit der Festsetzung der Steuer erforderliche Daten zu erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung umfasst insbesondere die Übermittlung folgender Daten der Inhaber der Stellplätze 1. Vornamen 2. Familiennamen 3. akademische Grade 4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) 5. Beginn und Ende des Innehabens des Stellplatzes 6. Größe des Stellplatzes 7. Höhe der geschuldeten Vergütung für die Überlassung des Stellplatzes. [2] Auf Verlangen der Gemeinde Heikendorf sind die Daten nach Abs. 1 in elektronischer Form zu übermitteln. [3] Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. § 18 Datenverarbeitung Die Gemeinde Heikendorf verarbeitet nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes personenbezogene und grundstücksbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung dieser Satzung erforderlich ist. § 19 Dynamische Verweisung Soweit in dieser Satzung bundes- und landesrechtliche Vorschriften in Bezug genommen werden, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Gemeinde Heikendorf § 20 Ordnungswidrigkeiten [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Abgabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt. [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 16 Abs. 1 den Beginn des Innehabens eines steuerpflichtigen Stellplatzes nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde Heikendorf anzeigt oder 2. entgegen § 16 Abs. 2 dem Verlangen der Gemeinde Heikendorf zur Abgabe einer Steuererklärung oder zur Vorlage der erforderlichen Beweismittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. 3. entgegen § 17 Abs. 1 die geforderten Auskünfte nicht, nicht rechtzeitig, nicht voll-
ständig oder unzutreffend erteilt, 4. entgegen § 17 Abs. 2 die geforderten Auskünfte nicht in elektronischer Form übermittelt. § 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf vom 15.02.2019 außer Kraft. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf gez. Peetz Bürgermeister Amt Schrevenborn gez. Hehenkamp Amtsdirektor
Satzung zur Änderung der S a t z u n g über die Benutzung des Fördekindergartens in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) - 1. Nachtrag Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.01.2018 (GVOBl. S. 6), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), der § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 8 Gesetz vom 30.11.2019 (BGBl. I S.1948) und des § 25 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zur Förderung vom Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Schleswig-Holstein (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), zuletzt geändert durch Art. 25 Nr. 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. S. 220) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 § 7 Absatz 1 bis 10 enthält folgende Fassung:
§ 7 - Betreuungsgebühr (1) Für den Besuch der Kindertagesstätte erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten u. a. des laufenden Betriebes, der laufenden Verwaltung und der Bewirt¬schaftung und Unterhaltung der Einrichtung eine Betreuungsgebühr. (2) Die Gebühr beträgt ab 01.08.2020 je Kind monatlich: 1. für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 7,21 EUR und 2. für ältere Kinder 5,66 EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde. (3) Die monatlichen Gebühren werden - unabhängig von Schließzeiten der Einrichtung - jährlich für zwölf Monate erhoben. (4) Wird ein Kind im Laufe eines Monats in die Kindertagesstätte aufgenommen, so ist für jeden Tag 1/30 der monatlich zu zahlenden Betreuungsgebühr zu entrichten. (5) Zusätzlich zu den Betreuungsgebühren in dem Absatz 2 wird zur Deckung der Kosten für das im Fördekindergarten gereichte Frühstück ein13
Gemeinde Heikendorf
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schließlich Getränke je Kind und Monat ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 15,00 € erhoben (Frühstücksgeld). Die Regelungen in Abs. 3 und 4 gelten ebenfalls für das Frühstücksgeld. Personensorgeberechtigte, deren Kinder über die vereinbarten Betreuungszeiten hinaus in der Kindertagesstätte betreut werden, haben die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch eine entsprechend höhere Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kind nicht rechtzeitig innerhalb der in § 3 festgelegten Öffnungszeiten bzw. gebuchten Betreuungszeiten abgeholt wird. Die festgesetzte monatliche Betreuungsgebühr ist bis zum 5. eines Monats für den laufenden Monat an das Amt Schrevenborn zu zahlen. Die Kosten für die Mittagessenversorgung sind nicht in den in Absätzen 2 und 5 genannten Betreuungsgebühren und Frühstücksgeldern enthalten. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem/der Essenanbieter/in. Die Kosten sind von den Eltern zu tragen. Werden Kinder beim Essenslieferanten nicht fristgerecht angemeldet und erhalten deshalb keine Mahlzeit, so werden die Personensorgeberechtigten informiert. Bei wiederholtem Versäumnis muss das Kind zur Essenszeit abgeholt werden. Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 1 und 2 ist in diesem Fall für die gesamte vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Es findet keine Kürzung statt. Bei unregelmäßigem Besuch eines Kindes in der Kindertagesstätte wird grundsätzlich die
volle monatliche Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 erhoben. In den in Fällen des § 3 Abs. 5 bis 6, in den in § 5 genannten Fällen sowie bei Abwesenheit aus sonstigen persönlichen Gründen (z. B. Urlaub) ist die Betreuungsgebühr weiter zu zahlen. Es erfolgt keine Erstattung. Die Gebühr für das angemeldete Betreuungsangebot ist auch zu entrichten, wenn die entsprechende Betreuungszeit nicht oder nicht regelmäßig in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. (10) Beurlaubungen des Kindes sind unter Fortzahlung der vollen festgesetzten monatlichen Gebühr nach § 7 Abs. 1 und 2 für bis zu sechs Wochen möglich. Artikel 2 Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Fördekindergartens in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) – 1. Nachtrag – triff mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Peetz Heikendorf, den 18.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp
Satzung zur Änderung der S a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätte Vier Jahreszeiten in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) - 1. Nachtrag Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.01.2018 (GVOBl. S. 6), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der 14
Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), der § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 8 Gesetz vom 30.11.2019 (BGBl. I S.1948) und des § 25 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zur Förderung
Gemeinde Heikendorf vom Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Schleswig-Holstein (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), zuletzt geändert durch Art. 25 Nr. 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. S. 220) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 17.06.2020 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 § 7 Absatz 1 bis 9 enthält folgende Fassung: § 7 - Betreuungsgebühr (1) Für den Besuch der Kindertagesstätte erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten u. a. des laufenden Betriebes, der laufenden Verwaltung und der Bewirt¬schaftung und Unterhaltung der Einrichtung eine Betreuungsgebühr. (2) Die Gebühr beträgt ab 01.08.2020 je Kind monatlich: 1. für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 7,21 EUR und 2. für ältere Kinder 5,66 EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde. (3) Die monatlichen Gebühren werden - unabhängig von Schließzeiten der Einrichtung - jährlich für zwölf Monate erhoben. (4) Wird ein Kind im Laufe eines Monats in die Kindertagesstätte aufgenommen, so ist für jeden Tag 1/30 der monatlich zu zahlenden Betreuungsgebühr zu entrichten. (5) Personensorgeberechtigte, deren Kinder über die vereinbarten Betreuungszeiten hinaus in der Kindertagesstätte betreut werden, haben die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch eine entsprechend höhere Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kind nicht rechtzeitig innerhalb der in § 3 festgelegten Öffnungszeiten bzw. gebuchten Betreuungszeiten abgeholt wird. (6) Die festgesetzte monatliche Betreuungsgebühr ist bis zum 5. eines Monats für den laufenden Monat an das Amt Schrevenborn zu zahlen. (7) Die Kosten für die Mittagessenversorgung sind nicht in den in Absatz 2 genannten Be-
treuungsgebühren enthalten. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem/der Essenanbieter/in. Die Kosten sind von den Eltern zu tragen. Werden Kinder beim Essenslieferanten nicht fristgerecht angemeldet und erhalten deshalb keine Mahlzeit, so werden die Personensorgeberechtigten informiert. Bei wiederholtem Versäumnis muss das Kind zur Essenszeit abgeholt werden. Die Benutzungsgebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 ist in diesem Fall für die gesamte vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Es findet keine Kürzung statt. (8) Bei unregelmäßigem Besuch eines Kindes in der Kindertagesstätte wird grundsätzlich die volle monatliche Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 erhoben. In den in Fällen des § 3 Abs. 5 bis 6, in den in § 5 genannten Fällen sowie bei Abwesenheit aus sonstigen persönlichen Gründen (z. B. Urlaub) ist die Betreuungsgebühr weiter zu zahlen. Es erfolgt keine Erstattung. Die Gebühr für das angemeldete Betreuungsangebot ist auch zu entrichten, wenn die entsprechende Betreuungszeit nicht oder nicht regelmäßig in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. (9) Beurlaubungen des Kindes sind unter Fortzahlung der vollen festgesetzten monatlichen Gebühr nach § 7 Absatz 1 und 2 für bis zu sechs Wochen möglich. Artikel 2 Die Satzung zur Änderung der Satzung über über die Benutzung der Kindertagesstätte Vier Jahreszeiten in Heikendorf und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) – 1. Nachtrag – triff mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Heikendorf, den 18.06.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Peetz Heikendorf, den 18.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp 15
Gemeinde Heikendorf
Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 13.11.2019 beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf für den Bereich der unbebauten Grundstücksfläche nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8, Flurstück 103/7 sowie für ein Teilstück des Flurstückes 114/4, Flur 4, Gemarkung Altheikendorf aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung der Fläche als Sondergebiet Informationstechnik (SO IT) anstelle der bisherigen Darstellung Sondergebiet Tourismus (SO T)“. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für dieses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
15. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu unterrichten.
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Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf liegen folgende sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar:
Gemeinde Heikendorf -
Grünordnungsplan –BestandArtenschutzbericht Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf (extra Ordner)
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.
und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Heikendorf, den 10.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung
Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 28.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die unbebaute Grundstücksfläche nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8, Flurstück 103/7 sowie Teilstücke der Flurstücke 6/5 und 114/4, Flur 4, Gemarkung Altheikendorf. Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt das Planungsziel der Ausweisung der Fläche als Sondergebiet Informationstechnik (SO IT).
gust 2020
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für dieses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15. Juli 2020 bis einschließlich 31. Au-
zu unterrichten. 17
Gemeinde Heikendorf Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 63c "Überplanung des Grundstückes nördlich des Grundstückes Schloßkoppelweg Nr. 8" der Gemeinde Heiken-
dorf liegen folgende sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar: - Entwurf des Hochbaukonzeptes - Grünordnungsplan –Bestand- Artenschutzbericht - Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf (extra Ordner) Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Heikendorf, den 10.06.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher
Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen
Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Im Monat Juli finden keine Sitzunge statt.
Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 10. Juli 2020, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Gemeinde Heikendorf
Berichte aus der Gemeinde Seebadeanstalt während der Sommerferien geöffnet Sommer, Sonne, Badespaß wird es nun doch auch in diesem Sommer in der Seebadeanstalt geben – allerdings eingeschränkt. Möglich macht es das vom Amt genehmigte Hygienekonzept des Fördervereins. „Es ist zwar ein enormer Aufwand für uns Ehrenamtler, aber wir freuen uns jetzt natürlich vor allem für unsere vielen treuen Badegäste“, so Fördervereins-Vorsitzender Gerhard Schöler. Abstandswahrung (1,50 Meter) und Mund-
Nasen-Bedeckung (für Kinder ab 6 Jahren) beim Verlassen des Sitzplatzes sind Pflicht. Dazu muss jeder Besucher seine Kontaktdaten hinterlegen. Im Durchgangsbereich zu den Badestegen bzw. in entgegengesetzter Richtung zum Ausgang gilt eine Einbahnstraßenregelung. Die Umkleiden sind ebenso geschlossen wie der Kiosk und die Spielecke. Die Besucherzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Die Seebadeanstalt am Strandweg ist unter diesen eingeschränkten Bedingungen bis zum 8. August täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Heikendorfer Seebadeanstalt, hier ein Archivfoto, wird unter Auflagen während der Sommerferien geöffnet sein. 19
Gemeinde Heikendorf
Schulgrundstück in der Heikendorfer Ortsmitte - Wohnbebauung, Neuwaldflächen und ein Feuerwehrhaus für Neuheikendorf: Gemeindevertretung leitet Planungen ein Das Areal der ehemaligen Grundschule am Schulredder ist eines der Schlüsselgrundstücke der Heikendorfer Ortsentwicklung. Für dieses Grundstück wird nach der sommerlichen Sitzungspause in den Fachausschüssen nun mit Nachdruck in Verhandlung mit dem Investor ein Nutzungskonzept erarbeitet, das bis zum Jahresende vorliegen soll. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Der von Olaf Bartels vorgetragene weitergehende Antrag, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen als „Plan B bezahlbaren Wohnraum“ an dieser Stelle zu schaffen, wurde abgeändert. Auf Vorschlag des BauausschussVorsitzenden Hans-Herbert Pohl ist in der Be-
schlussformulierung von einem dann zu entwickelnden „alternativen Nutzungskonzept“ die Rede. Bürgermeister Tade Peetz betonte mit Blick auf das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für die Ortsmitte, dass die so genannte Knochenlösung als Grundgedanke des IEK (Einkaufsmärkte an beiden Enden der Dorfstraße) das Zusammenspiel zwischen Schmiedeplatz und Schulredder vorsieht. Auf dem ehemaligen Gärtnereigrundstück im Laboer Weg (Eigentümer: Lidl) plant ein anderer Investor nach Kauf der Fläche aus Wohnbebauung und medizinischer Versorgung kombiniertes Neubauvorhaben. Lidl möchte dafür das Schulgrundstück von der Gemeinde erwerben.
© CK
Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Nutzungskonzept für das Grundstück am Schulredder in der Heikendorfer Ortsmitte vorliegen.
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Gemeinde Heikendorf
Planungen für den Haffkamper Weg am Ortsausgang von Neuheikendorf Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Haffkamper Weges wurde eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach werden auf dem von der Gemeinde im vergangenen Jahr erworbenen bisherigen landwirtschaftlichen Flächen, die am Ortsausgang von Neuheikendorf Richtung Brodersdorf liegen, Wohnbebauung, Neuwald- und Ausgleichsflächen sowie ein Feuerwehrgerätehaus (FGH) ausgewiesen. Die genaue Planung für dieses Vorhaben erfolgt in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan. Der Standort des neuen Feuerwehrhauses als Ersatz für das aktuelle, nicht mehr den Anforderungen entsprechende FGH am Dorfteich ist aus Sicht der Neuheikendorfer Feuerwehr optimal. Gemeindevertreter Gunnar Schulz sieht zwar die Notwendigkeit eines Neubaus, beantragte für die FDP aber die Prüfung auch anderer, zentraler Standorte. Dieser von den Grünen unterstützte Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, UWH und SPD jedoch abgelehnt. Drei neue Bebauungspläne wurden jetzt nach vorangegangener Beratung im Bau- und Um-
weltausschuss aufgestellt. Dabei geht es zum einen um die bauliche Entwicklung im Ortsteil Neuheikendorf, konkret u.a. um eine Folgenutzung der Grundstücke der ehemaligen Gasthöfe Köppen (B-Plan Nr. 89) und Kähler (B-Plan 90) sowie um das Schließen von Baulücken und die mögliche Ausweisung eines Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshauses. Der B-Plan Nr. 88, dessen Planungskosten der Bauherr trägt, umfasst ein Neubauvorhaben im Solten Wiesch auf dem letzten Grundstück vor der Stinneswiese. Der derzeit noch wassergebundene Gehweg zwischen dem Stückenberg-Wohngebiet und den Einkaufsmärkten am Tobringer wird angesichts des zu hohen Unterhaltungsaufwandes noch in diesem Jahr gepflastert. Die Heikendorfer Jahresrechnung 2019 ist weitaus positiver als ursprünglich geplant. Bedingt u.a. durch Zuweisungen des Landes, erhöhte Einnahmen und ins Folgejahr verschobener Investitionen beläuft sich das Defizit auf nunmehr knapp 244 000 Euro. Der Haushaltsansatz hatte ein Minus von rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen.
HGV Heikendorf spendet Einnahmen aus dem Adventskalender-Verkauf Der Handels- und Gewerbeverein (HGV) Heikendorf unterstützt auch in diesem Jahr die ehrenamtliche Arbeit und das soziale Engagement bzw. konkrete Projekte von Vereinen und Verbänden in der Gemeinde. Die Spendensumme
2020 aus den Einnahmen des Adventskalenderverkaufs im Vorjahr beläuft sich auf 3680 Euro. Die symbolische Scheckübergabe fand nach Redaktionsschluss statt (Berichterstattung in der August-Ausgabe).
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Aus der heimischen Wirtschaft Modernisierte Märkte am Tobringer fertig Die Umbau- und Erweiterungsarbeiten der Lebensmittelmärkte am Tobringer sind abgeschlossen. Nachdem Aldi bereits Anfang April seine erneuerten Räumlichkeiten am Standort in Neuheikendorf wiedereröffnet hatte, zog zwei Monate später nun Edeka Ristow nach. Den Kunden kann auf modernisierter und mit rund 1400 Quadratmetern vergrößerter Verkaufsfläche jetzt ein weitaus umfassenderes Sortiment angeboten werden. Die Verkehrssituation der an- und abfahrenden Fahrzeuge wird sich aller Voraussicht nach ab Juli entspannen. Über die neue Zufahrt „Alte Koppel“ geht es dann auf den Parkplatz und über die künftige Ausfahrt am Tobringer (vor dem Umbau einzige Zuund Abfahrt) wird der Parkplatzverkehr dann wieder abfließen.
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Kulturelles
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Kulturelles
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Kulturelles Kunst am Heikendorfer Strand - Künstlergruppe Schrevenborner eigenART auch in diesem Sommer mit wöchentlich wechselnden Ausstellungen am Kunst-Kiosk Gerade in diesem Jahr freut sich die Künstlergruppe schrevenborner eigenART ganz besonders, alle Besucher aus nah und fern wieder mit Kunst direkt am Heikendorfer Kurstrand beglücken zu können. Wie in den vergangenen Jahren ist dies wieder durch die Unterstützung durch die Gemeinde Heikendorf und Ihrer Gemeindewerke möglich. Der Kunstkiosk erlaubt als Alleinstellungsmerkmal unter den Förde- Gemeinden eine ganz einmalige Form der Kunstpräsentation und Kunstbegegnung. Im wöchentlichen Wechsel zeigen 11 Künstler/Innen täglich Ihre ganz unterschiedlichen Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Keramik, Fotografie und Fotokunst, so dass es für Jeden immer etwas Neues zu entdecken gibt in diesem wohl kleinsten Kunsttempel der Ostseeküste. Dabei kann der Besucher den Künstlern/Innen direkt am Strand, ganz barrierefrei begegnen und den Austausch suchen. Das wöchentlich wechselnde, vielfältige Programm bis Ende September wird durch Mitmachaktionen, Workshops, Lesungen und musikalische Darbietungen ergänzt. Jetzt im Juli geht der Reigen mit Malerei von Kai Piepgras weiter. Es folgt Fotografie und Malerei von Mathias Lagler, weiter geht es mit Keramik und Malerei von Ingrid Claussen und Inge Köser. Das Saisonprogramm des Kunstkiosks ab Juli gibt es hier weiter unten in einer Übersicht. Bleiben Sie neugierig, schauen Sie vorbei und lassen Sie sich von der Kunst am Kunstkiosk inspirieren. Wir freuen uns auf Sie. Ein achtsamer Umgang mit den entsprechenden Abständen und Hygienemaßnahmen ist selbstverständlich. Ihre Künstlergruppe eigenART 28
Kunstkiosk, Uferweg 7, 24226 Heikendorf www.schrevenborner-eigenart.de 29. Juni - 5. Juli
Malerei Kai Piepgras 6. - 19. Juli Malerei/Fotografie Mathias Lagler 20. Juli - 2. August Keramik/Malerei Ingrid Claussen und Inge Köser 3. - 9. August Fotokunst/Malerei Arno Draschba und Ellen Weisbrod 10. - 23. August Malerei Ingrid Hendel und Inger Lütjohann 24. Aug. - 6. Sept. Keramik/Malerei Gertrud Buller-Schunck, Ingrid Claussen, Inge Köser 7.- 13. Sept. Fotokunst Jörg Klinner 14.- 20. Sept. Malerei Gudrun Larssen 21. - 27. Sept. SaisonabschlussPräsentation Gruppenausstellung
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Endlich durften im Juni wieder alle Kinder in die Kita kommen, wenn auch nicht an allen Tagen und weiterhin mit etwas veränderten Abläufen. Da sich die Gruppen nicht mischen durften,
sen begleitet hat, verabschieden wir zum 01. August in den verdienten Ruhestand. Beide Kolleginnen werden uns fehlen.
konnten wir leider keine gruppenübergreifenden Aktivitäten anbieten; das gemeinsame Freispiel im Garten musste deshalb genauso entfallen wie der freitägliche große Morgenkreis und die Kinderkirche mit Pastor Joachim Thieme-Hachmann. Bedanken möchten wir uns bei allen Kindern und Eltern, die uns mit ihrem Verständnis und viel Geduld geholfen haben, die ungewohnte Situation soweit zu bewältigen. Für das neue Kitajahr wünschen wir uns natürlich unsere bewährten Abläufe, Rituale und Freiheiten zurück.
Abschließend möchten wir noch auf unsere neue Telefonnummer (0431 9901 8178) hinweisen und verkünden, dass wir für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 aktuell noch einen Platz im Freiwilligendienst anbieten können, so dass Hospitationen bzw. Bewerbungen immer willkommen sind. Herzliche Grüße vom Upendo Team
Veränderungen im Team bleiben uns auch in diesem Sommer nicht erspart: so musste Daniela Leitner, seit 2017 Krippenerzieherin bei unseren Spatzen, leider aus persönlichen Gründen ihren Vertrag auflösen. Anja von Rohden, die seit 2004 in unserer Kita gearbeitet und als verantwortliche Erzieherin der Katzengruppe unzählige Kinder beim Wach31
Kindergärten
Das Probsteier Kinderhaus e.V berichtet…. Langsam werden wir wieder mehr Es geht voran, denn es dürfen immer mehr Kinder zurück ins Kinderhaus kommen und das tun sie auch! Der neue Alltag ist für die Kleinen und Großen mittlerweile selbstverständlich geworden. Die Abstandsregelungen zu den anderen Gruppen werden ebenfalls akzeptiert und sind kein Thema mehr.
Wir sind alle sehr stolz auf unsere Kinder. Sie haben diese schwierige Zeit toll gemeistert. Aber nicht nur die Kinder, auch unsere Erzieher mussten sich auf diese neue Situation einstellen. Hier auch noch einmal ein großes Dankeschön!
Dank des schönen und warmen Wetters in den vergangenen Wochen, konnten wir den größten Teil unseres Kindergartentages nach draußen verlegen. Das macht nicht nur viel Spaß, auch die Hygieneregeln sind so leichter einzuhalten. Jede Gruppe hat ihren eigenen Bereich und dieser wird auch intensiv genutzt. Jeder Tag ist sehr abwechslungsreich: Bei warmen Wetter können die Kinder wieder mit Wasser spielen, wir bauen tolle Sandburgen, basteln, bemalen Steine oder spielen Verstecken und Fangen… Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! „Mir ist langweilig“ kam bisher bei keinem Kind über die Lippen.
Nun sehen wir gespannt in die Zukunft und freuen uns auf die Kinder, die ab Anfang Juni wieder das Kinderhaus besuchen können! Einige Kinder werden sicherlich ein paar Tage benötigen, um sich wieder an den Kita-Alltag zu gewöhnen, aber dann sehen sie endlich alle ihre Freunde und Spielkameraden aus dem Kinderhaus wieder. Auch wir als Team des Kinderhauses freuen uns sehr, bald alle Kinder wieder herzlich willkommen zu heißen! In diesem Sinne wünschen wir euch schöne und sonnige Tage! Das Team des Probsteier Kinderhauses
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Kindergärten / Schulen
Mitteilungen des Wald- und Naturkindergarten Heikendorf e.V. www.waldkindergarten-heikendorf.de
Was für eine Freude! Erinnert ihr euch? In unserem letzten Bericht aus den Wäldern hatten wir uns so sehr gewünscht, dass die anderen Waldkinder baldmöglichst wieder zu uns in den Waldkindergarten zurückkommen. Und siehe da- der Wunsch ist in Erfüllung gegangen, wie schön! Auch wenn wir uns nicht an allen Tagen der Woche sehen und unsere Gruppen auf dem Platz an der Hütte durch ein flatterndes Band getrennt sind, so ist es doch ganz wunderbar, dass es bei uns wieder sehr munter zugeht. Wir haben uns eine Menge zu erzählen, denn so viel ist passiert in der Zeit, in der wir nicht da waren. Und wer nicht erzählen mag, der rennt und tobt stattdessen lieber mit anderen im Spiel durch den Wald, der so wunderbar grün geworden ist. Im Frühstückskreis und auch beim Mittagessen reichen wir uns nicht wie gewohnt die Hände son-dern öffnen sie in Richtung unseres Sitznachbarn. So geht es auch und es ist ein gutes Gefühl, wieder miteinander verbunden zu sein.
Heikendörper Speeldeel Heikendörper Speeldeel verschiebt Spielsaison Ein Jahr ohne Theaterstück hat es bisher in der 50-jährigen Geschichte der Heikendörper Speeldeel nicht gegeben. Doch dieses Jahr ist alles anders. „Schweren Herzens – aber in der Sache überzeugt – haben wir entschieden, unsere für Herbst geplanten Aufführungen in das Jahr 2021 zu verschieben“, teilt Spielleiter Marc Wiens mit. Anfang April war er noch guter Dinge, die Proben für eine neue plattdeutsche Komödie Ende Juni beginnen und die Premiere im Oktober zur Aufführung bringen zu können. Aufgrund der vorerst weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen
Dann singen wir gemeinsam unser Lied- „Immer rundher-um, wir reichen uns die Hände, weben, leben in Kreisen, unsere Liebe ist stark und das Leben ein Tanz!“ Und es scheint fast so, als würde auch die Sonne sich mit uns freuen und einen kleinen Willkom-mensgruß zu unserem Waldplatz hinunter schicken und diesen zum Leuchten bringen. Viel mehr braucht es erst einmal nicht, um anzukommen. Wie es mit uns Waldkindern in den nächsten Wochen weitergeht, davon erzählen wir beim nächsten Mal. Wir lassen von uns hören und werden berichten. Herzlich, Eure Walkdinder
hält er einen reibungslosen Probenbetrieb aber nicht mehr für durchführbar. „Wir können zudem nicht voraussehen, welche Auflagen für unseren Theaterbetrieb im Herbst gelten werden. Die Logistik wird voraussichtlich um ein Vielfaches höher sein“, so Wiens. Dies betrifft vor allem die Bestuhlung, den Verkauf, die Registrierung aller Besucher und die verstärkten Hygienemaßnahmen. Für das Theater hat nach Aussage des Spielleiters erste Priorität, dass weder Ensemblemitglieder noch Zuschauer der Gefährdung einer Virusinfektion durch den Proben- oder Spielbetrieb ausgesetzt werden. Die Heikendörper Speeldeel plant nun, ihre Proben im Herbst aufzunehmen – in der Hoffnung, dass bis dahin gelockerte Kontaktbeschränkungen dies zulassen – und das neue Stück ab Februar oder März 2021 aufzuführen. 35
Schulen
Heinrich-Heine-Schule
Schülermentoren Im Mai 2020 haben sich auf Initiative von David Boll ehemalige Heinrich-Heine-Schülerinnen und –Schüler an die Schule gewandt mit dem Wunsch, in den besonderen Zeiten zwischen Home-Schooling, Videokonferenzen, Präsenzberatungen und Kleingruppenunterricht Hilfe anzubieten. Ca. 50 Schülermentoren bieten seitdem für alle Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer kostenlos „digitale“ Einzelnachhilfe oder Gruppencoachings an. Dazu David Boll, Initiator des Projektes und Abiturient des Jahres 2016: „Besonders wollen wir natürlich denjenigen…helfen, denen es schwerfällt, zuhause allein zu lernen.“ Heikendorfer Lernakademie in den Sommerferien In den Sommerferien können Schülerinnen und Schüler in der Heikendorfer Lernakademie in den Kernfächern mit Fachlehrern und den Schülermentoren Neues entdecken und auch Altes wiederentdecken. Dazu kommen noch Angebote in Kunst und Musik, Technik und Nawi. Mentoren und Lehrer denken dabei an alle Jahrgangsstufen, möchten aber auch auf individuelle Wünsche eingehen. Die letzten Schultage Die letzten Wochen vor den Sommerferien waren geprägt von Unterricht und Präsenzbera-
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tungen in kleinen Gruppen. Das häufig gute Wetter ermöglichte im Sportunterricht u.a. Tanzchoreographien oder auch Fußball mit Mindestabstand. In der letzten Schulwoche bekamen alle Schülerinnen und Schüler wieder als ganze Klasse Unterricht und schließlich auch ihre Zeugnisse. Staffelübergabe bei den Musikklassen Kurz vor Ende des Schuljahres gab es auch noch einmal große Freude für die auslaufenden
Musikklassen im 6. Jahrgang: Im Rahmen des wiederaufgenommenen Unterrichts nach den Einschränkungen konnten sie eine letzte Probe als Klassenorchester durchführen. Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2020 wird wieder eine neue Musikklasse eingerichtet, die mit einer ausgewogenen Mischung aus Fortgeschrittenen und Instrumentalanfängern startet. Im ganzen Jahrgang werden über 120 neue Fünftklässler, auf die wir uns schon sehr freuen, in fünf Klassen eingeschult. Heino Tangermann für die HHS Heikendorf
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* leider noch ohne Kinderprogramm, Gesang und Kirchenkaffee, aber zum Beispiel mit Klavierspiel
Es ist erforderlich, sich für den Besuch der Gottesdienste bis donnerstags im Gemeindebüro mit Name und Anschrift anzumelden, damit wir entsprechend des Hygienekonzepts planen können. Bringen Sie bitte eine MundNase-Bedeckung mit und tragen Sie diese bereits beim Betreten des Grundstücks sowie während des gesamten Aufenthaltes. Bitte halten sie konsequent die Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter ein. Unsere Mitarbeitenden erklären Ihnen vor Ort die weiteren Bestandteile des Hygienekonzepts.
*Ob, wann und wie Veranstaltungen oder Gruppentreffen über die Gottesdienste hinaus stattfinden können, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
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Vereine & Verbände / Kirchengemeinden
„Für uns – Senioren in Heikendorf“
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und einen goldenen Herbst.
Mitte Juli erscheint die Sommerausgabe der Heikendorfer Seniorenbroschüre. Für unser Team ist dieses Heft ein kleines Jubiläum: Es ist die 10. Ausgabe, die wir herausbringen. Trotz der Einschränkungen, die wir alle zurzeit haben (und auch bitte alle einhalten), haben wir uns bemüht, über Interessantes und Neues zu berichten. Der persönliche Zugang zu anderen Menschen ist seit Mitte März erschwert, aber wir hoffen, dass unsere Kontakte zu Ihnen im Laufe der Zeit wieder häufiger möglich sind.
Bleiben Sie gesund! Ihr Redaktionsteam
Fü r un s -
Senioren H e i k e n d o ri n f Ausg abe 10
Aber zunächst einmal lesen Sie das neue „Für uns – Senioren in Heikendorf“ und geben Sie uns gerne eine Rückmeldung. Wer kein Exemplar erhalten hat, findet die Broschüre im Rathaus, in der Gemeindebücherei und in vielen Geschäften.
Mitteilungen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heikendorf Neuheikendorfer Weg 4 24226 Heikendorf Öffnungszeiten des Kirchenbüros: Di + Fr 10 - 12 Uhr · Do 15 - 17 Uhr, Tel. 248770
Gottesdienste im Juli: "Märchen" 05.7. 12.7. 19.7. 26.7.
9:30 Uhr 9:30 Uhr 9:30 Uhr 18:00 Uhr
P. Thieme-Hachmann Pn. Nitz (Dietrichsdorf) P. Mahler (Dietrichsdorf) Abendgottesdienst Pn. Schmidt Bitte beachten Sie die veränderten Gottesdienstzeiten am Sonntagvormittag (9.30 Uhr) in den Sommerferien! Regelmäßige Veranstaltungen finden in den Sommerferien nicht statt. Bitte achten Sie auf aktuelle Hinweise zu Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, musikalischen Veranstaltungen und Treffen einzelner Gruppen. Nähere Informationen erfragen Sie im Kirchenbüro oder entnehmen Sie bitte unserem Wochenbrief "Kirchturm extra", der Internetseite www.kirche-heikendorf.de und unserer Präsenz bei Facebook sowie den Mitteilungen der Presse. Der Weltladen im Kirchturm ist dienstags bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Donnerstagnachmittag gibt es fair gehandelte Produkte im Weltladenhänger auf dem Heikendorfer Markt. U. U. ist der Weltladen am Sonntagvormittag nach den Gottesdiensten/ Andachten geöffnet.
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Vereine & Verbände
Infoseite der Gemeindefeuerwehr Heikendorf
Die Freiwillige Feuerwehr Heikendorf ist eine Gemeindefeuerwehr. Sie besteht aus den beiden Ortswehren Altheikendorf und Neuheikendorf. Zusätzlich gibt es eine Jugendfeuerwehr und ab März 2020 eine Kinderabteilung für Kinder von 6 bis 10 Jahren.
Kleine Schilderkunde im öffentlichen Bereich Hydrantenschild: Zeigt die genaue Lage in Form von Metern eines Hydranten an. Ein Hydrant dient zur Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz. In diesem Beispiel befindet sich der Unterflurhydrant 1,4 m zurück und 1,2 m links vom Schild.
Löschwasserentnahmestelle: Kennzeichnet den Zugang zu einem Teich oder Brunnen aus dem Wasser mit Hilfe einer Pumpe gesaugt werden kann.
Feuerwehrzufahrt: Dieses Schild kennzeichnet Bereiche, in denen ein Park- und Halteverbot herrscht.
die Brandmeldezentrale in größeren Gebäuden hin in denen eine Brandmeldeanlage verbaut. In der Brandmeldezentrale sieht die Feuerwehr in welchem Bereich des Gebäudes ein Rauchmelder ausgelöst hat.
Einsätze im Mai: 09.05. um 12:34 Uhr: Technische Hilfe, Öl: Boot beim Slippen in Mönkeberg gesunken. 12.05. um 07:03 Uhr: Technische Hilfe, Mensch In Not: Hilflose Person hinter verschlossener Tür. 13.05. um 07:29 Uhr: Technische Hilfe, Mensch In Not: Hilflose Person hinter verschlossener Tür 13.05. um 16:33 Uhr: Technische Hilfe: Verkehrsunfall, keine Maßnahmen notwendig. 17.05. um 14:50 Uhr: Technische Hilfe, Mensch in Not: vermisster Kite Surfer in Laboe 29.05. um 23:17 Uhr: Technische Hilfe, Öl: 50 Meter lange Ölspur nach Verkehrsunfall 31.05. um 16:50 Uhr: Sonstiger Einsatz: Ast droht auf Straße zu fallen. Kontakt: Bei Feuer, technischer Hilfeleistung oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben wählen Sie immer die kostenlose Notrufnummer: 112 Sie interessieren sich für das Thema Feuerwehr? Weitere Infos gewünscht? Auf der Internetseite www.ff-heikendorf.de und unseren sozialen Kanälen gibt es viele Details über die Ortswehren Altheikendorf und Neuheikendorf. Außerdem berichten wir dort über Einsätze, Fuhrpark und die Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr. Einen Ansprechpartner der Gemeindefeuerwehr Heikendorf für die Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit und Presseinformationen erreichen Sie unter: 0431 55686475. Weitere Telefonnummern der Wehrführungen sind auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Kontakt“ oder im hinteren Teil des Heikendorfers Anzeigers zu finden.
Brandmeldezentrale: Dieses Schild weist auf 45
Vereine & Verbände
Mitteilung des Heikendorfer Yacht Club e.V. Juni auf der Laesoe Rende Endlich dürfen mit weiteren Corona-Lockerungen Anfang Juni auch wieder die Mittwochs-Regatten stattfinden, wenn auch mit reduziertem Beiprogramm. Vorrausschauend hat der Heikendorfer Yachtclub die Regattatonnen für die Wettfahrten längst vorbereitet, so dass sie rechtzeitig in Kooperation mit dem MSK an ihre Position verholt werden konnten. Leider müssen die teilnehmenden Crews noch auf das anschließende gesellige Beisammensein mit Bewirtung auf dem Feuerschiff oder im MSK Clubheim verzichten. Des weiteren hat der HYC für seine Clubmitglieder den Kajütkreuzer "Giya" zu Wasser gelassen, damit dem Segelspaß auf der Förde nichts im Wege steht. Und für die dänisch-klassische Megin-Jolle ist ein neuer Platz gefunden. Sie hängt jetzt in den Davits der Laesoe Rende über Deck - wie die Beiboote in alten Zeiten - und kann von dort jederzeit für einen Törn runtergelassen werden. Natürlich wird neben den seglerischen Möglichkeiten und Erlebnissen der Erhalt des Feuerschiffs weiter vorangetrieben. Marode Rumpfplanken sind ausgebaut, eine blaue Plane verdeckt dort diese Baustelle. Abgelagerte Eichenplanken sind bestellt und werden von hand-
werklich geschickten Clubmitgliedern eingesetzt. Mit frischer Farbe anschließend versehen ist der Alterungsprozess weiter aufgehalten und das Feuerschiff präsentiert sich optisch gepflegt dem Hafen Möltenort. Schmerzlich vermisst werden vom HYC die untersagten Veranstaltungen und Vermietungen, die entgangenen Einnahmen hinterlassen ein riesiges Loch in der Vereinskasse So hoffen alle Mitglieder auf einen "normalen" Spätsommer und Herbst, wo wieder Veranstaltungen stattfinden können und die angespannte Haushaltslage sich etwas zum Guten neigt.
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Vereine & Verbände
Mitteilungen über die Tätigkeiten der Arbeiterwohlfahrt -Ortsverein HeikendorfLiebe Heikendorfer AWO – Freunde,und die es noch werden möchten, Nicht alles ist abgesagt… Sonne ist nicht abgesagt, Sommer ist nicht abgesagt, Beziehungen sind nicht abgesagt, Lesen ist nicht abgesagt, Gespräche sind nicht abgesagt, Freundlichkeit ist nicht abgesagt, die Hoffnung auf bessere Zeiten ist nicht abgesagt! Im Mai konnten sich viele Gäste unserer beliebten Seniorennachmittage über ein kleines Präsent freuen. Ellen Weisbrod, die Künstlerin in unseren Reihen, hat Steine phantasievoll bemalt und ihnen mit Hilfe von anderen Helferinnen
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Ansprechpartner: Angelika Winter Tel. : 04343/8671 Rolf Holländer Tel.: 04334/7644 Beratung speziell für Angehörige in der ev.Kirche, Neuheikendorfer Weg 4, Heikendorf nach telefonischer Absprache! Ansprechpartner: Angelika Holländer Tel.: 04343/7644. Suchthilfe Nottelefon 01805 982855 Rund um die Uhr erreichbar ! 14 Cent/Min.aus dem dt. Festnetz
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Vereine & Verbände
Mitteilungen der Möltenorter Seglerkameradschaft Nach den im März 2020 verordneten drastischen Einschränkungen des Vereinslebens aufgrund der Corona-Pandemie ist auch die Möltenorter Seglerkameradschaft wieder dabei, angepaßt an die sich laufend verändernden behördlichen „Freigaben“ ihre Aktivitäten für die Segelsaison aufzunehmen. Bildlich läßt sich der Verlauf an den Streichungen auf dem Veranstaltungskalender gut verfolgen: Sie betrafen noch die letzten Veranstaltungen des Winterprogrammes und dann die Ereignisse wie das Ansegeln, der Start der Serie von Mittwochsregatten, die ersten Wochen des Trainings der Jugengruppen und die Geschwaderfahrt zu Pfingsten in die Schlei. Mit der Öffnung des Vereinsheimes (unter strikten Hygienevorgaben) im Juni ist der wöchentliche Trainingsbetrieb mit den Optimisten und
Setzen des Vereinsstanders am Flaggenmast im Hafen durch ein MSK-Minimalteam Jollen nun wieder angelaufen. Die Nutzung des Jugendkutters MiM und der Ausbildungsyacht Teamwork sind wegen der Besatzungszahlen und den Abstandsgeboten noch nicht möglich. Da die Abstandsregelungen sicherlich noch dauern werden, stehen beide Schiffe noch an Land. Noch ein Hinweis: Für die Jüngstenausbildung im Optimisten können noch Kinder aufgenommen werden. Dazu bitte an unsere Jugendwartinnen Britta Sperber (Tel. 0163 7343425) oder Monja Fock ([email protected]) wenden.
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Mitteilungen des Heikendorfer Sportvereins
Liebe Vereinsmitglieder, das Corona-Virus hat auch die Sportfamilie in Heikendorf hart getroffen. Für 11 Wochen gab es keinen organisierten Sport in unserem Verein. Die Entscheidung der Landesregierung haben wir sehr begrüßt, dass - unter genau festgelegten Bedingungen - öffentliche und private Sportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb wieder genutzt werden können. Wir freuen uns darüber, dass unsere Mitglieder wieder von den vielen positiven Effekten des Sports profitieren können – wenn auch in veränderter Form und mit Auflagen. Solidarität, Gemeinschaft und das Erleben von Zusammengehörigkeit haben den Sport in unserem Verein groß gemacht. Diese Solidarität
haben Sie in dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation gezeigt. Sie sind dem Heikendorfer SV treu geblieben und haben uns geholfen, diese Krise zu überstehen. Ihre Vereinstreue ist entscheidend für die Zukunft des Sports in Heikendorf. Über Ihre Loyalität haben wir uns sehr gefreut und dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Der Vorstand Neue Leitung für Sportabzeichen-Gruppe Die Sportabzeichen-Gruppe hat eine neue Leiterin. Seit Juni hat Manuela Brandt die Betreuung der Sparte im Heikendorfer Sportverein übernommen. Die Gruppe trifft sich unter CoronaAuflagen immer freitags ab 17 Uhr auf dem Sportplatz der ehemaligen Realschule. Dort werden die Leistungen nach dem Aufwärmen in den Disziplinen Kugelstoßen, Laufen und Springen abgenommen. Kontakt: Manuela Brandt, mobil: 0172/5244818, E-Mail: [email protected]
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Mitteilungen des Golf-Club Kitzeberg e.V. Corona-Wettspiel – der erste Monatspreis von Dorothee Thomanek Der erste Monatspreis und das erste vorgabewirksame Wettspiel des Jahres ist traditionell der Mahlberg-Cup. Seit rund 20 Jahren sponsert der renommierte Kieler Juwelier Mahlberg ein Golfturnier im Golf-Club Kitzeberg. Diesmal hatte er eine ganz besondere Note. Aufgrund der Corona-Pandemie und der bis jetzt verbotenen Wettspiele durften nur 50 Golfer und Golferinnen mitspielen. Die Warteliste war daher lang. Am Pfingstmontag, den 01.06. gingen die Spieler und Spielerinnen dann ab 09.00 Uhr an den Start und kämpften um die wertvollen Preise. Allen voran 10 Jugendliche, alle herausragende Talente, die den Vierer-Flights zugeordnet waren. Eine gute Mischung also für einen spannenden Golf-Tag. Gespielt wurden 18 Löcher Zählspiel - selbstverständlich auf Abstand. Keine Begrüßung mit der Hand, kein Abklatschen, kein Flaggenstock berühren, den Sand der Bunker mit dem Schläger oder den Füßen „harken“, etc. Die Bedingungen waren hervorragend, die Sonne schien, der Platz war in hervorragendem Zustand. Für mich war es der erste Monatspreis in meiner Golfer-Karriere und das erste Turnier mit 3 her-
vorragenden Golfern. Ich habe viel gestaunt, wie weit die Herren schlagen und ganz neue Spielzüge kennengelernt. Wo ich noch mal einen kurzen Schlag mache -, um dann z.B. über das Wasser zu kommen, flog der Ball der Herren direkt über den Teich in Richtung Fahne. Sie spielten über hohe Bäume und Hindernisse, die ich mühsam umschiffte, aber ich kam –wenngleich mit viel mehr Schlägen - auch ans Ziel. Froh bin ich, dass ich mich wacker geschlagen habe und im Mittelfeld landete. Aufgrund der Corona-Regeln fiel auch hier die Siegerehrung aus, die Sieger konnten am nächsten Tag die Ergebnisse im Internet sehen und ihre von der Fa. Mahlberg gesponserten und gravierten Glasschalen mit Silberrand in unterschiedlichen Größen im Sekretariat abholen. Bruttosieger wurde einer der Jugendlichen: Carl Lamcke mit 76 Schlägen, dicht gefolgt von den beiden Jugendlichen Ben Taylor mit 77 und Fabienne Klein mit 79 Schlägen. Nettosieger in der Gruppe A (HCP bis 21,5) wurde Gabriele Kirch mit 91, zweiter Torsten Hagedorn mit 82 und Mathias Hecht mit 86 Schlägen. In der Gruppe B (HCP > 21,6) standen Marc Petko mit 107, Heidemarie Berke mit ebenfalls 107 und Christa Garber mit 99 Schlägen auf dem Treppchen. Bei den Jugendlichen gewann Fabienne Klein die Nettowertung. Zweiter wurde Ben Taylor und den dritten Platz belegte Rupert Lamcke. Herzlichen Glückwunsch an die Sieger und vielen Dank an die Firma Mahlberg, dass sie uns auch in schwierigen Zeiten mit großzügigen Preisen unterstützt. Auch die Kitzeberger Optimisten waren bereits wieder fleißig. Am ersten Wettspiel am 22.05.2020 nahmen bereits 22 Kids teil und gingen auf die 9 Loch Runde. Der zweite Wettspieltermin am 05.06.2020 war dann sogar noch frequentierter. 7 Kids gingen auf die 18 Loch und 24 Kids gingen auf die 9 Loch Runde. Golf und Natur von Dorothee Thomanek
Bild 1: Kitzeberger Jugend auf Abstand
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Vereine & Verbände Der Golfplatz Kitzeberg steht nicht nur für einen anspruchsvollen Parcours, sondern auch für traumhaften alten Baumbestand, romantische Teiche und seltene geschützte Flora und Fauna. Um systematisch an der Optimierung des Platzpflegekonzeptes zu arbeiten und die Qualität des Platzes auf einheitlich hohem Niveau zu halten, hat sich der Vorstand entschlossen, das Qualitätsmanagementsystem Golf & Natur zu implementieren, was sowohl der Spielqualität als auch dem Umweltschutz zugutekommt. Dieses Programm vereint die Interessen des Golfsports mit denen des Umweltschutzes. Die vier Standbeine sind Natur und Landschaft,
Der SOVD OV Heikendorf informiert...
Unser Vorstand wird nach längerer Zwangspause ab Juli wieder ihre monatlichen Vorstandssitzungen durchführen. Eigentlich sollte im März unsere Mitgliederversammlung mit Wahlen stattfinden, welche durch Corona ausfallen musste. Nun es ist einiges auf der Strecke geblieben, aber der Vorstand stand in dieser Zeit in regem Kontakt. Dieses zeichnet einen guten Vorstand aus. Unsere Mitglieder und auch Gäste ließen uns beim Einkauf oder auch telefonisch wissen, wie sehr sie unsere Spiele-Nachmittage vermissen. Aber, ehrlich - uns auch. Unser Sommerfest am 04. Juli muss aus gegebenem Anlass auch ausfallen, da es mit über 100 Leuten immer sehr gut besucht war. Aber Sie wissen ja - aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Jetzt darf man als Familie wieder zusammenkommen, aber man vermisst doch die Umarmungen der Angehörigen und Freunden. Wenn sich alle an die Vorgaben unserer Regierung halten und die Pandemie sich nicht ausgebreitet, sondern eingedämmt wird, werden wir uns hoffentlich bald wiedersehen. Haben Sie Fragen oder möchten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, setzen sie sich bitte mit unserem Vorstand, den 1. Vorsitzenden Klaus Sydow Tel. 0431-243669, unserem Schatzmeis-
Pflege und Spielbetrieb, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement sowie Öffentlichkeitsarbeit und Infrastruktur. Es gibt drei Qualifizierungsstufen ‚Bronze‘, ‚Silber‘ und ‚Gold‘. Generell beträgt die Laufzeit der Zertifikate zwei Jahre. Das Prinzip dieses Qualitätszertifikats impliziert die regelmäßige Bestätigung der erreichten Standards, deshalb beinhaltet das QM Golf & Natur eine Rezertifizierung nach zwei Jahren. Wir freuen uns, dass die Zertifizierungsstufe Bronze erfolgreich absolviert wurde. Jetzt starten wir durch zu den nächsten Schritten für Silber. ter Jürgen Ploen Tel. 0431-7759635 oder mit unserer Frauensprecherin Marianne Kofoldt Tel. 0431-242547 in Verbindung. Möchten Sie nur mal reden, hat unsere Schriftführerin Ingrid Fischer Tel. 0431-7759635, ein offenes Ohr für Sie. Wir sind für Sie da. Bitte halten Sie durch und bleiben oder werden Sie gesund. Sollten Sie Probleme mit der Renten, Kranken, Pflegeversicherung, im Behindertenrecht oder bei der Grundsicherung haben, wird den Mitgliedern durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geholfen. Brauchen Sie Hilfe? Werden Sie Mitglied beim SoVD OV Heikendorf. Aufnahmeformulare können Sie unter Tel. 0431243669 oder 0431-7759635 anfordern. Bitte beachten sie weiterhin unseren Artikel im Heikendorfer Anzeiger Achtung Unser Sozialberatungszentrum ist wegen der aktuellen Situation nur telefonisch unter Tel. 04342-2403 - Fax: 04342-1641, Mo-Fr. von 09.00 bis 15.00 Uhr, per Post: SoVD Kreisverband Plön, Schellhorner Straße 39, 24211 Preetz oder E-Mail: [email protected] zu erreichen. Der Vorstand des OV Heikendorf bittet um Verständnis.
Allen Geburtstagskindern des Monats Juli gratuliert der Vorstand ganz herzlich und wünscht für das kommende Lebensjahr alles erdenklich Gute und viel Gesundheit Ingrid Fischer
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Gemeidne Heikendorf
ABSCHRIFT Niederschrift 16. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf Sitzungstermin: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum:
Mittwoch, 22.04.2020 19:00 Uhr 21:00 Uhr Mensa der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, 24226 Heikendorf
Anwesenheit: Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin Herr Jürgen Hoffmeister Gemeindevertreter Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Frau Angela Kahrs Gemeindevertreterin Herr Jochen Kewitz Gemeindevertreter Herr Alexander Orth Gemeindevertreter Herr Tade Peetz Bürgermeister Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Herr Jonas Rose Gemeindevertreter Frau Ina Schultheiß Gemeindevertreterin Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter Frau Nicola Specker Gemeindevertreterin Herr Thure Spitz Gemeindevertreter Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin Frau Elke Wohlert Gemeindevertreterin
Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 2 Einwohnerfragestunde 3 Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.02.2020 gefassten Beschlüsse 5 Umbesetzung von Ausschüssen 6 Anträge 7 Mitteilungen 8
Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten 8.1 Beschluss über die Wahl der stellv. Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf 8.2 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf 8.3 Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgabeberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf 9 9.1
Weitere Anwesende: Herr Tim LüdemannGemeindewerke Heikendorf Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn Frau Nora Baltzer Amt Schrevenborn Frau Kathleen Weiß Gemeinde Heikendorf Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt Frau Kathrin Güldenzoph Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Vorsitz gez. Tade Peetz Protokollführung gez. Thomas Kussin Für die Richtigkeit der Abschrift: gez. Alexandra von Elm
9.2
9.3
9.4
Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Kofinanzierung - Direktvermarktung in Möltenort mit einem Frischfischverkaufswagen Beratung und Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept hinsichtlich neuer Urnen-Felder auf dem Friedhof Heikendorf Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Ortsmitte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Beratung und Beschlussfassung für die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf
10 Bauangelegenheiten 10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen 57
Gemeidne Heikendorf Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenheiten 11.1 Bestätigung des Wahl eines Mitglieds in den Stiftungsbeirat der Heinrich-BlunckStiftung 11.2 Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung auf Festlegung der Zügigkeit für die Schularten Grundschule und Gemeinschaftsschule der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf 11.3 Beratung und Beschlussfassung über das Gestaltungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese 11.4 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Vorlage: GH/2287/2020 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung bestehen keine Bedenken.
11
12 Haushaltsangelegenheiten 12.1 Beratung und Beschlussfassung zur Kürzung des Gesamtkreditbetrages im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2020 der Gemeinde Heikendorf 12.2 Beschluss über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 13 Anfragen
Nichtöffentlicher Teil 14 Information über eine mögliche Umwandlung der Gemeindewerke Heikendorf GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts 15 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Kita Krischansbarg 16 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen
Besondere Vorkommnisse: Der Bürgermeister Tade Peetz gedenkt in einer Schweigeminute an den verstorbenen ehemaligen Gemeindevertreter, stellvertretenden Bürgervorsteher und stellvertretenden Bürgermeister Konrad Schmidt. Änderung der Tagesordnung: Bürgermeister Peetz beantragt die TOP 11.5 Antrag des Probsteier Kinderhauses e.V. auf Beibehaltung der Elternbeitragsreduzierung im Probsteier Kinderhaus nach Inkrafttreten der Kita-Reform und TOP 15 Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Fläche am Fördewanderweg bzw. an der Hafenstraße von der Tagesordnung abzusetzen. Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 17 Dagegen 0 Enthaltungen 0 Herr Pohl beantragt den TOP 10.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Überplanung des Grundstücks Solten Wiesch 1“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Öffentlicher Teil
Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 14 Dagegen 2 Enthaltungen 1
Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden: 14-16
Protokoll:
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Gemeidne Heikendorf Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 2 Einwohnerfragestunde Vorlage: GH/2288/2020
Zu 5 Umbesetzung von Ausschüssen Vorlage: GH/2290/2020 Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 46 GO Frau Dr. Bettina Bonde und Herrn Arno Rechenberg als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Bildungs- und Sozialausschuss,
Keine Zu 3 Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 Vorlage: GH/2289/2020 Gegen die Niederschrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2020 werden keine Einwände erhoben. Zu 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.02.2020 gefassten Beschlüsse Vorlage: GH/2294/2020 Zu 13 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung einer baulichen Veränderung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages Vorlage: GH/1977/2019
Herrn Gunnar Schulz Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, Herrn Arno Rechenberg Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Bau- und Umweltausschuss, Herrn Arno Rechenberg Frau Susanne Jensen als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in den Finanz- und Lenkungsausschuss. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 6 Anträge
Beschluss Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zustimmung zur baulichen Veränderung, vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers zu erteilen. Es ist vertraglich zu regeln, dass für diese bauliche Veränderung keine Entschädigung im Heimfall zu zahlen ist. Zu 14 Beratung und Beschlussfassung über die Eigentumssituation im Yacht- und Fischereihafen Möltenort Vorlage: GH/1992/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Übertragung zu stellen. Die Übertragung soll, sofern möglich, direkt auf die Gemeindewerke Heikendorf GmbH erfolgen. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des ggf. zu schließenden Grundstücksüberlassungsvertrages beauftragt.
Zu 7 Mitteilungen Vorlage: GH/2291/2020 - Herr Peetz teilt mit, dass die Jahresrechnung der Gemeinde Heikendorf mit einem Fehlbetrag von rund 249.000 Euro abschließt. - Herr Peetz teilt mit, dass die Planstelle für Ortsmarketing / Wirtschaftsförderung mit Frau Kathleen Weiß besetzt wird. Frau Weiß war zuvor schon für das Amt Schrevenborn im Aufgabengebiet Tourismus tätig. - Herr Kussin teilt mit, dass das Amt Schrevenborn Frau Nora Baltzer eingestellt hat. Frau Baltzer ist tätig im Sachgebiet Projektsteuerung und dort insbesondere für die Städtebauförderung Ortsmitte Heikendorf und die Ortskernentwicklung Neuheikendorf zuständig.
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Gemeidne Heikendorf Zu 8 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Zu 8.1 Beschluss über die Wahl der stellv. Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf Vorlage: GH/2223/2020
Anwesend: Dafür: Dagegen: Enthaltung/en:
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Zu 9
Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten
Beschluss Die Gemeindevertretung stimmt der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heikendorf am 28.02.2020 stattgefundenen Wiederwahl des stellv. Gemeindewehrführers Roland Knoth zu.
Zu 9.1
Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Kofinanzierung - Direktvermarktung in Möltenort mit einem Frischfischverkaufswagen Vorlage: GH/2179/2020
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, dass o. g. Projekt zu unterstützen und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Zu 8.2
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf Vorlage: GH/2224/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung nimmt die Einnahmeund Ausgabeberechnung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Alt-Heikendorf zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 8.3
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgabeberechnung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf Vorlage: GH/2225/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung nimmt die Einnahme und Ausgabeberechnung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Neu-Heikendorf zur Kenntnis. Beratungsergebnis: 60
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 16 Dagegen: 1 Enthaltung/en: Zu 9.2
Beratung und Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept hinsichtlich neuer Urnen-Felder auf dem Friedhof Heikendorf Vorlage: GH/2190/2020
Beschluss: Der Vorschlag der Verwaltung zur Neuanlage weitere Urnengemeinschaftsgrabanlagen soll auf der Grundlage der Anlage 3 umgesetzt werden. In diesem Zuge sollen die im Plan dargestellten Baumgräber errichtet werden. Die Errichtung der Stelen ist derzeit lediglich innerhalb des Kreises (Anlage 3) vorgesehen. Des Weiteren wird die Verwendung (Baumgräber oder Stelen) der nördlichen und südlichen Fläche zunächst offen gehalten. Die Errichtung einer Urnenwand wird nicht umgesetzt.
Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Gemeidne Heikendorf Zu 9.3
Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Ortsmitte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Vorlage: GH/2084/2020
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges".
Beschluss Der Sanierungsträger der Gemeinde Heikendorf, die GOS mbH, wird beauftragt, die Leistungen für ein Barrierefreiheitskonzept auszuschreiben und zu vergeben. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Nach Ausfertigung ist die Satzung bekannt zu machen. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Zu 11 Zu 9.4
Beratung und Beschlussfassung für die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf Vorlage: GH/2143/2020
Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Bauauftrag zur Schaffung eines Festplatzes in Neuheikendorf an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 11 Dagegen: 6 Enthaltung/en: -
Zu 10
Bauangelegenheiten
Zu 10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Vorlage: GH/0062/2018-01 Beschluss
Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenheiten
Zu 11.1 Bestätigung der Wahl eines Mitglieds in den Stiftungsbeirat der Heinrich-Blunck-Stiftung Vorlage: GH/2252/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl von Frau Regina Hoffmann-Müller als sachkundige Bürgerin in den Stiftungsvorstand der HeinrichBlunck-Stiftung. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: Zu 11.2 Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung auf Festlegung der Zügigkeit für die Schularten Grundschule und Gemeinschaftsschule der Grundund Gemeinschaftsschule Heikendorf Vorlage: GH/2211/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister und die Amtsverwaltung, auf Grundlage des § 24 Schulgesetz für Schleswig-Holstein bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde die Festlegung der Zügigkeiten für den Grundschulbereich (generelle Dreizügigkeit) und für den SEK 61
Gemeidne Heikendorf I-Bereich (generelle Dreizügigkeit) der Grundund Gemeinschaftsschule Heikendorf ab Beginn des Schuljahres 2020/2021 zu beantragen. Beratungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 16 Dagegen: Enthaltung/en: Frau Specker hat nicht mit abgestimmt.
Zu 11.3 Beratung und Beschlussfassung über das Gestaltungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese Vorlage: GH/2248/2020 Beschluss Die Gemeindevertretung stimmt dem geplanten Ausstattungskonzept für den Fitnessparcours im Bereich der Stinneswiese zu. Die Maßnahme soll umgesetzt werden, sofern eine Förderung aus dem Regionalbudget der AktivRegion Ostseeküste e. V. erfolgt. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Zu 11.4 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Vorlage: GH/2042/2020
Enthaltungen 0 Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf mit der zuvor beschlossenen Änderung. Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 14 Dagegen: 3 Enthaltung/en: -
Zu 12 Haushaltsangelegenheiten Zu 12.1 Beratung und Beschlussfassung zur Kürzung des Gesamtkreditbetrages im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2020 der Gemeinde Heikendorf Vorlage: GH/2242/2020 Beschluss Um den von der Kommunalaufsicht genehmigten Kreditbetrag des Haushaltes 2020 in Höhe von 2.220.500 € nicht zu überschreiten, werden bei folgenden Buchungsstellen Kürzungen vorgenommen bzw. Sperren erlassen: 5.4.1.10/0150.7852000 Auszahlung Tiefbaumaßnahmen Fördeblick - Planungskosten für die Planung der Straße Fördeblick Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 15 Dagegen: Enthaltung/en: 2
Frau Schultheiß stellt folgenden Antrag: In § 2 Abs. 3 der Satzung sind die Ziffern 1 und 2 wie folgt zusammenzufassen: 1. Personenberechtigte alleinerziehend und berufstätig, sowie beide Personensorgeberechtigte berufstätig Beratungsergebnis: Anwesend 17 Dafür 10 Dagegen 7 62
Zu 12.2 Beschluss über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 Vorlage: GH/2207/2020 Beschluss Die in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 werden zur Kenntnis genommen.
Gemeidne Heikendorf Beratungsergebnis: Anwesend: 17 Dafür: 17 Dagegen: Enthaltung/en: -
Herr Peetz antwortet, dass zunächst nur die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.05.2020 stattfindet. - Frau Thode fragt, ob eine Fortsetzung der Begegnungsstätte angedacht ist.
Zu 13 Anfragen Vorlage: GH/2292/2020
Herr Peetz verneint dies. - Herr Orth fragt, welche Ausschusssitzungen in nächster Zeit stattfinden.
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Service
Mängelmeldung an die Amtsverwaltung
Bereich der Mängelfeststellung
Kurzbezeichnung des Mangels
Da die Mitarbieter/innen der Verwaltung und des gemeindlichen Betriebshofes nicht regelmäßig alle öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Einrichtungen abfahren können, bitten wir Sie als Mitbürgerinnen und Mitbürger, festgestellte Mängel nachstehend einzutragen und diesen Vordruck an das Rathaus, Dorfplatz 2, zu leiten. Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns.
Verkehrsflächen
Gehweg Radweg Fahrbahndecke Straßenablauf Kanaldeckel Hydranten und sonstige Schieberkappen
Verkehrseinrichtungen
Verkehrsschild Straßennamenschild Hinweisschild Ampelanlage
Sonstige Einrichtungen Straßenbeleuchtung Bushaltestellen Toilettenanlagen Grünanlagen
Sonstiges
Unratablagerungen Sonstige Gefahrenhinweise
Datum Anschrift, Telefon
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Name
Service
Veranstaltungskalender Regelmäßige Veranstaltungen Do. 14:00 –18:00 Uhr Wochenmarkt, Gemeinde Heikendorf (Ist der Do. ein Feiertag verschiebt sich der Markt auf Mi.)
Parkplatz Schulredder Heikendorf
Ausstellung: bis 13. September
Fritz During - Ein Künstler der Region (Die 70er Jahre) Eine gemeinsame Ausstellung mit dem Museum des Kreises Plön (Die 50er Jahre) und dem Probstei Museum Schönberg (Die 60er Jahre). Künstlermuseum Achtung! Eingeschränkte Öffnungszeiten: Do. bis Sa. 14- 17 Uhr, So.11 bis 17 Uhr
Liebe Leser/innen, bitte informieren Sie sich über möglicherweise kurzfristig wiederaufgenommene Veranstaltungen auf unserer Homepage www.amt-schrevenborn.de auf dem aktualisierten Online-Veranstaltungskalender und zusätzlich auf den Internetseiten der Vereine und Verbände.
Juli/August 02.07.2020 15:00 Uhr
Sprechstunde Seniorenbeirat ...mit Auszahlung der Reisekosten für die abgesagten Tagesausflüge, Heikendorfer Ratssaal.
04.07.2020 11:00 Uhr
24-Stunden-Regatta Startschuss 11 Uhr vor Mönkeberg (Zieleinlauf 24 Stunden später vor Möltenort), gemeinsame Regatta der Möltenorter Seglerkameradschaft und der Wassersport-Vereinigung Mönkeberg.
04.07.2020 13:00 Uhr
Sommerfest beim Sozialverband HeikendorfAbge sagt! ...im Sportheim des Heikendorfer SV.
07.07.2020 09:30 Uhr
Sitzung Seniorenbeirat Heikendorf ...im Heikendorfer Ratssaal.
10.07.2020 Schadstoffsammlung in Heikendorf 13:30 -15:00 Uhr ...auf dem Parkplatz am Schulredder. 25.07.2020 .
Grillfest der Möltenorter Gilde Abgesagt! .auf der Promenade am Möltenorter Freistrand (Festwiese).
14.08.2020 Schadstoffsammlung in Heikendorf 13:30 -15:00 Uhr ...auf dem Parkplatz am Schulredder.
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Notfallbereitschaft Die Notrufnummer für den Ärtzlichen Notdienst ist bundeseinheitlich 116117. Handelt es sich jedoch um eine lebensbedrohliche Situation, sollte sofort der Rettungsdienst über die Notruf-Nr. 112 angefordert werden. Der Bereitschaftsdienst gilt wochentags von 18 bis 6:30 Uhr am darauf folgenden Tag. Mittwochs von 13 Uhr bis donnerstags 6:30 Uhr. An Wochenenden von Freitag 18 Uhr bis Montag 6.30 Uhr.
Zahnärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen Den zahnärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen erfahren Sie unter der Rufnummer 0 43 42 / 41 42 oder im Internet unter: www.notdienstplan-ploen.de Praxisbereitschaft am Samstag und Sonntag jeweils von 10 - 12 Uhr.
Apotheken-Notdienst Die Notdienstapotheken sind von morgens 8 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr in dringenden Fällen für Sie dienstbereit. Die nächstliegende Notdienstapotheke können Sie unter der Telefon-Nummer 0800 002 28 33 erfahren. Außerdem gibt es in jeder Apotheke einen Notdienstaushang. Auch im Internet unter: www.aksh-notdienst.de erfahren Sie, welche Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst hat. 66
Service
Öffnungszeiten Rathaus Heikendorf und Gemeindebüro Mönkeberg und Schönkirchen Mo. 9 - 12 Uhr Di. 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mi. 7:30 - 12 Uhr Do. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung telefonisch erreichbar Gemeindewerke Heikendorf GmbH Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf Tel. 0431-24 87 00 Mo.-Mi.8 - 12:30 Uhr, 14 - 15 Uhr Do. 8 - 12:30 Uhr, 14 - 18 Uhr Fr. 8 - 12:30 Uhr Volkshochschule Heikendorf Schulredder, 24226 Heikendorf Di. 9 - 12 Uhr Do. 14:30 - 17:30 Uhr Tel. 0431-24 51 63 Während der Schulferien keine Sprechstunde Sprechzeiten des Kreises Plön Tel. 0 4522/7430 24306 Plön, Hamburger Straße 17/18 Zulassung
Mo. - Do. Fr. bis Di.
07.30-12.00 Uhr 11.30 Uhr 14.30-17.00 Uhr Do. nur für Händler 14.00-15.00 Uhr Bauamt Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Führerscheinstelle Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Ausländerbehörde Mo., Mi., Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Gesundheitsamt Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Kreisbildstelle Di. + Do. 09.00-12.00 Uhr Di. 14.30-18.00 Uhr Ausländerbeauftragter Di. 14.30-18.00 Uhr GleichstellungsMo. 10.00-12.00 Uhr beauftragte Di. 14.30-18.00 Uhr Schulräte Di. 14.30-18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Alle übrigen DienstMo. - Fr. 9.00-12.30 Uhr stellen des Kreises Plön Di. 14.30-18.00 Uhr
Amt für Abfallwirtschaft im Kreis Plön Tel. 04522 - 74 7474 Finanzamt Plön Fünf-Seen-Allee 1, 24306 Plön Tel. 0 4522-5060
Gemeindevertretung (GV) der Gemeinde Heikendorf Bürgermeister und Vorsitzender der GV Tade Peetz, Stückenberg 15, CDU
CDU – Fraktion Gerald Baden Jochen Kewitz Kathrin Güldenzoph Hans-Herbert Pohl, Fraktionsvorsitzender Ina Schultheiß
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Olaf Bartels Frank Jakumeit Angela Kahrs Jonas Rose Nicola Specker, 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters/Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion Jürgen Hoffmeister Alexander Orth, Fraktionsvorsitzender Elke Wohlert, 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
UWH-Fraktion Regina Bothur, 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters Thure Spitz, Fraktionsvorsitzender Bianca Thode
FDP-Fraktion Dr. Bettina Bonde Gunnar Schulz, Fraktionsvorsitzender
Kreistagsabgeordnete Tade Peetz, CDU Hans-Herbert Pohl, CDU Dr. Bettina Bonde, FDP Gunnar Schulz, FDP Rainer Weigel, UWG Dr. Karin Kaiser, Fraktionslos
67
Service
Amt Schrevenborn E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] DE-Mail: [email protected] www.heikendorf.de E-Mail der Mitarbeiter: [email protected]
Charis Meyer 115 Dörte Brillat 116 Benjamin Broese-Talleur (0172-4081083) 680
Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Telefon Fax/Zentrale Fax/Vorzimmer
04 31 / 24 09-0 600 690
Amtsdirektor über Leitungsassistenz/Sekretariat Ulrich Hehenkamp
901/902
Amtsvorsteher über Leitungsassistenz/Sekretariat Hans-Herbert Pohl
901/902
Leitungsassistenz/Sekretariat Anja Kock Alexandra von Elm
901 902
Gleichstellungsbeauftragte Stefanie Ulbrich
143
Stab 1 Öffentlichkeitsarbeit /Tourismus Christoph Kuhl 141 Kristin Reischke 140 Büroleitender Beamter Thomas Kussin
100
Stab 2 Bauliche Entwicklung /Organisation Anja Böttcher 321 Jens Hamann 322 Johanna Fleige 320 Andrea Hingst 325
Ordnungswesen Sylvia Witt 04348 / 709-400 Ralf Löhndorf -Ordnungs- u. Standesamt04 31/ 24 09-130 Angela Kleefeld -Standesamt131 Hannelore Hank -Feuerwehr132 Jan Plagmann -Ordnungsamt120 Marion Moritz 121 Thorsten Witt -Einwohnermeldeamt122 Sea Silbernagel -Einwohnermeldeamt123
II Amt für Finanzen NN
200
Finanzplanung / Abgaben Torben Scharbow Monika Howaldt Marion Behl Daniel Christiansen Diana Neick
216 210 212 213 215
Finanzbuchhaltung Rebecca Jonsson Marcus Schlotfeldt Susanne Mitransky Thorsten Rathjen
220 221 222 223
Controlling / IT Niels Tönder Hellen Losch Ole Hauptmann Ralf Goertz Maik Gensch
214 211 230 231 232
III Amt für Hoch-/ Tiefbau und Liegenschaften Malte Hennings
300
I Haupt- und Ordnungsamt Thomas Kussin Personal /Organisation Martina Meyer Inga Kühn Heike Goy -Infothek-Marion Siebelt-Preißler -InfothekVeronika Engler 68
100
110 111 113 113 114
Liegenschaften Selina Möß Kyra Kühl Corinna Groth Hoch- und Tiefbau Jörn Reimers Michael Spitz Manfred Madroch
310 311 313 330 331 332
Service
Amtsbetriebshof / Grünflächen Harald Rutz 350 Martina Steckel 351 Maren Kraus -Friedhof312 Holger Steen -Stützpunkt Heikendorf 237 99 77 Jens Lampert -Stützpunkt Schönkirchen0 43 48 91 39 83 Hochbauprojekte Mirco Schablack 323 Nora Baltzer 324 IV Sozialamt
Petra Bertig
410
Sozialwesen Sandra Ninow Stefanie Rönfeldt Vivien Thoß Tobias Radeke Kirsten Kröger
417 411 412 415 418
Schule / Kultur Jessica Klinger Inga Voß Maike Schaarschmidt Claudia Lamp
422 421 413 414
Gemeinde Heikendorf Bürgermeister Heikendorf Tade Peetz Ortsmarketing/Wirtschaftsförderung Kathleen Weiß Gemeindebücherei Heikendorf Beate Geier, Leiterin
910
Sozialstation Marion Marx, Leiterin [email protected]
2398 8275
911 61
Gemeindebüro Schönkirchen
Gemeindebüro Mönkeberg
Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen www.gemeinde-schoenkirchen.de E-Mail: [email protected] Telefon 0 43 48 709-0 Fax 640
Dorfstraße 1, 24248 Mönkeberg www.moenkeberg.de E-Mail: [email protected] Telefon 04 31 23972-0 Fax 650
Bürgermeister Gerd Radisch
940
Verwaltung Sylvia Witt Sonja Tenning Svenja Petersen Maren Scheffler Sven Sönnichsen
400 401 402 403 404
Bürgermeisterin Hildegard Mersmann Verwaltung Diana Marcussen Ute Martensen Christine Storm René Steinecke Amtsarchiv Brigitte Hatke-Beck
950 500 502 503 505 504
Polizei Heikendorf Grasweg 2, 24226 Heikendorf Telefon 04 31 5 60 13 20 Fax 04 31 56 01 32 29 E-Mail [email protected] Regeldienstzeit Mo.-Fr. 8 - 16 Uhr
Falls die PSt. Heikendorf nicht erreichbar ist, wählen Sie bitte den gebührenfreien
Polizeiruf 110 69
Service
Feuer und Hilfeleistung
112
www.ff-heikendorf.de Gemeindewehrführer Jens Willrodt 24 29 78 Stv. Gemeindewehrführer Roland Knoth
24 27 89
FF Altheikendorf Haus der Sicherheit, Grasweg 2 24 11 12 Ortswehrführer Jörg Taube 248 38 38 Stv. Ortswehrführer Karsten Wallath 380 30 00 FF Neuheikendorf Feuerwehrgerätehaus Silberturmer Weg 24 32 90 Ortswehrführer Oliver Greve 24 59 46 Stv. Ortswehrführer Roland Löptien 53 63 69 97
Jobcenter Kreis Plön, Geschäftsstelle Heikendorf Langer Rehm 4, 24226 Heikendorf Telefon 04522-764 61 01 (Terminvergabe) Telefon 04522-764 61 00 (Leistungsstelle)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 – 12:30 Uhr
Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Kaufm. Büro Matthias Schreiber -Leiter Kaufm. Dienste- 24870-27 Andreas Wieczorek -Tarife/Kundenberatung-24870-28 Katja Sommer -Buchhaltung/Hafenverwaltung- 24870-29 Marian Engler -IT/Energiedatenmanagement- 24870-30 Sandra Stehr -Tarife/Kundenberatung24870-31 Techn. Büro Lars Husfeld -Stromversorgung24870-14 Michael Ziesecke -Wasserversorgung24870-15 Hafenmeister Sönke Wiesner, Strandweg 18 242838 [email protected]
Wasserwaage 1, 24226 Heikendorf Telefon Telefax E-Mail: [email protected] www.gwh.sh Geschäftsführer Tim Lüdemann Entstörungsdienst
2487-00 24870-70
24870-21 243484
Außerhalb der Dienstzeit: Während der normalen Dienstzeit erreichen Sie uns im Falle einer technischen Störung unter einer der o.a. Telefonnummern. Falls Sie keine Verbindung mehr bekommen sollten, wählen Sie bitte die Telefon-Nr. 24 34 84 und tragen Sie Ihr Anliegen vor, danach wird der Entstörungsdienst automatisch über Eurofunk benachrichtigt.
Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde Entstörungsdienst Während der Dienstzeit: 0 43 48 20102-00 Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen www.azv-schoenkirchen.de
70
Außerhalb der Dienstzeit: 0 43 48 95 94 01 Ihre Mitteilung speichert ein Anrufbeantworter, der den diensthabenden Mitarbeiter automatisch benachrichtigt.
Service
Bezirksschornsteinfegermeister Hartmut Ehrk Buchenrade 16, 24248 Mönkeberg Telefon Büro Fax
2580158 2580159
Jens Willrodt Laboer Weg 62d, 24226 Heikendorf Telefon Fax
242978 242973
Evangelische Kirchengemeinde Heikendorf Kirchenbüro Telefon Fax Öffnungszeiten: Di., Fr. Do.
248 77-0 2 48 77-19 10 - 12 Uhr 15 - 17 Uhr
Pastorin Andrea Schmidt 24 87 7-12 Pastor Joachim Thieme-Hachmann 24 87 7-11 Kindertagesstätte Upendo 99018178 Weltladen 24 87 7-26
Seniorenbeirat heikendorf Sprechzeiten jeden 1. Donnerstag im Monat
von 15 - 16 Uhr im Rathaus, Leseraum
Seniorenzentrum Haus Rehmgarten Stiftung Kieler Stadtkloster Einrichtungsleiterin Susanne Klemm
Langer Rehm 16 Tel.: 0431-97 99 09 05
Abfallberatungsstelle Heikendorf Abfallberatung jeden 2. Donnerstag im Monat von 15 - 18 Uhr in der Gemeindebücherei
Telefon über Zentrale
Rentenberatung
IBAN und BIC, letzte Rentenauskunft/Renteninformation, Geburtsurkunde/n Kind/er (falls vorhanden). Anmeldungen beim Versichertenberater, Herrn Wolfgang Firmenich, sind erforderlich unter Tel. 0431 23944636
Die Rentenberatung findet monatlich im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2, statt. Für die Rentenanträge sind folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis/Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung mit
0431 24 09-0
Beratungsstelle in Erziehungs- und Lebensfragen Neuheikendorfer Weg 10, 24226 Heikendorf, Träger: Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH
Anmeldungen nach Vereinbarung unter Telefon 0431 243515 Di. von 9 -16 Uhr, Do. von 9 - 12 Uhr
sozialpsychatrischer Dienst - Gesundheitsamt Plön Telefon 04522 743285; Mo.- Do. 8 -17 Uhr (Di. bis 18 Uhr / Fr. bis 12:30 Uhr) Beratung für Betroffene und Angehörige bei
psychiatrischen Notfällen (z.B. Verwirrtheit, Depressionen, Alkohol u. Gewalt).
Postfiliale im Rewe
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 18:30 Uhr Sa. 8:00 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr Sa. 8:00 - 14:00 Uhr
Am Schmiedeplatz, 24226 Heikendorf
Postfiliale im Edekamarkt Tobringer, 24226 Heikendorf
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Service
Fördewanderweg Ab sofort kann beim Munitionsdepot Laboe unter der Telefonnr. 0 43 43 494 30 72 00 nachgefragt
werden, wann der Fördewanderweg zwischen Heikendorf und Laboe gesperrt ist.
Tourist-Information Heikendorf
Mail: [email protected] Öffnungszeiten: www.amt-schrevenborn.de/Urlaub & Freizeit
Strandweg 2, 24226 Heikendorf Tel. 0431 679100
Wochenmarkt Parkplatz am Schulredder
jeden Donnerstag
14 - 18 Uhr
Nachbarschaftsschwierigkeiten? Die Schiedsmänner können helfen! Bitte wenden Sie sich an den Schiedsmann: Stellvertreter des Schiedsmannes Wolfgang Voßhall Joachim Siemonsen Am Grün 39, Mönkeberg Tel. 90 88 44 79 Lenkenauer Weg 24, Heikendorf Tel. 258 04 42 Sozialverband Deutschland Ortsverband Heikendorf Sozialberatungszentrum erreichbar von 09.00 – 15.00 Uhr
04342-2403
Herrn Jürgen Ploen 7 75 96 35 und Herrn Klaus Sydow 0171-362 34 57, 24 36 69
Impressum Herausgeber Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf für das Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn, Der Amtsdirektor Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Redaktion Christoph Kuhl, Alexandra von Elm
Anzeigenverwaltung, Layout & Druck: Druck-Service Lothar Kanieß GmbH Alexandra Pisanelli Am Herrkamp 14d 24226 Heikendorf Tel. 0431 640000 Fax 0431 6400064 E-Mail: [email protected] Website: www.kaniess-druck.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Bürgermeisters. 72
Service
Vereine und Organisationen Aktionsforum für Nachhaltigkeit
Ansprechpartnerin Jutta Briel
24954
Angelsportverein "Möltenorter Proppenkieker" von 1962 e.V Jürgen Bratumil, Vorsitzender 0173 6117469 Arbeiterwohlfahrt -Ortsgruppe HeikendorfEllen Luth-Fisch, 1. Vorsitzende 241279 BUND - Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg Kontakt: Helga Palm 242270 Computer-Treff Heikendorfer Senioren e.V. Hans Paulsen, Vorsitzender 243199 Deutsche Waldjugend im Lvb. Nord Horte Heikendorf, Ralf Lantzsch 242268 DGB Heikendorf Jörg Gay, Vorsitzender 2398422 Deutsches Rotes Kreuz -Ortsverein Schrevenborn e.V.Jürgen Hoffmeister, 1. Vorsitzender 243676 Elimu - Partnerschaftsverein der Heikendorfer Schulen mit Schulen in Mrimbo/Tanzania Angela Wöhlk, Vorstand 242370 Euro-Musiktage Heikendorf e.V. André Voß, 1. Vorsitzender 0176 75380997 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heikendorf 24877-0 Kerstin Grams (Büro) Pastorat 1: Pastor Joachim Thieme-Hachmann 24877-11 Pastorat 2: Pastorin Andrea Schmidt 24877-12
Ev. Freikirchliche Gemeinde Heikendorf Siegmar Assmann, Pastor 53037916 FördeFördern e.V. Michael Henry, Vorsitzender 0171 8306534 Fördekurier 04343 496090 Förderverein der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Fabian Lamp, 1. Vorsitzender 39475436 Förderverein der Jugendfeuerwehr Heikendorf e.V. Vorsitzender, Jan Benk 53640366 Förderverein Fischereigeschichte Möltenort e.V. 1. Vorsitzender Gerhard Draasch Mühlenweg 15 241177 Trägerverein „Erlebniszentrum Fischerwelt Möltenort“ Jochen Kewitz, 1. Vorsitzender 2378155 Förderverein Seebadeanstalt Heikendorf e.V. Gerhard Schöler, 1. Vorsitzender 241605 Freitag Club (Stammtisch) Jochen Kewitz, Vorsitzender 2378155 Tourist Information Heikendorf (Kiel-Marketing e.V.) Strandweg 2 67 910-30
Freundes- und Förderverein Heikendorfer Rathauskonzerte Harald Gabbe, Vorsitzender 242809 Gemeindewerke Heikendorf GmbH 24870-0 Werkleiter: Tim Lüdemann 24870-21 Gilden: · Altheikendorfer Knochenbruchgilde von 1709 Ältermann Heino Witt, Vorsitzender 242408 · Möltenorter Knochenbruchgilde von 1655 Ältermann Ernst Janneck, Vorsitzender 241466 · Neuheikendorfer Knochenbruchgilde von 1824 Ältermann Horst Hinz, Vorsitzender 241751 Golf-Club Kitzeberg e.V. Sekretariat 232324 Heikendorfer Handels- und Gewerbeverein Heikendorf e.V. Bernd Steffen, 1. Vorsitzender 2378590 Heikendorfer Jugend Sebastian Amft, Neuheikendorfer Weg 41, 1. Vors. Heikendorfer Singkreis Hannelore Wiese, 1. Vorsitzende 243327 Heikendörper Speeldeel (VHS) Spielleiter: Marc Wiens 0170 2159661 2379489 De Brummelbuttjes Musikalischer Leiter: Horst Weber 245779 Heikendorfer Sportverein von 1924 242843 Gerhard Will, Vorsitzender 242843 montags 18 - 19 Uhr 242843 Heikendorfer Tennisclub e.V. von 1965 241821 Phillip Dieckmann, Vorsitzender 04340 400659 Nicola Specker, Jugendwartin Moritz Zietz, Sportwart 64731379 Heikendorfer Yachtclub e.V. Feuerschiff Möltenort, Heikendorf Rainer Bechem, 1. Vorsitzender 0157 56512467 Ulrike Herrmann, stellv. Vorsitzende 0151 50404498 Hospizbewegung Heikendorf "Bis dann..." Petra Bleicken, Vorsitzende 24953 Kath. Kirchengemeinden Ostufer Gemeindebüro St. Joseph, Kiel-Gaarden 70979-0 Pastor Winfried Krzyzanowski 0151 70846691 Kath. Kirchengemeinde Stella Maris Norbert Rockstein 04348 9197817 Suzanne Nissen 241410 Kindergärten · Fördekindergarten, Hafenstraße Renate Leschner, Leiterin 243343 · Gemeindekindergarten 4 Jahreszeiten Stückenberg, Lone Broeng, Leiterin 2379634 · Evangelische Kindertagesstätte UPENDO Heiko Nitsche, Leiter 99018178 73
Service · Förderverein für die ev. Kindertagesstätte Upendo e.V. Alexander Waap · Probsteier Kinderhaus e.V. Elterninitiative Anika Johannsen-Stade, Leiterin 243770 · Probsteier Kinderhaus e.V. Träger- und Förderverein, Svjetlana Burmeister, 1. Vors. 243770 · Wald- und Naturkindergarten Heikendorf e.V. André Draack, Leitung 0151-54882258 Kinder- und Jugendbeirat Heikendorf Matti Windeler, 1. Vors. 6631723 o. 0160 93145620 Kleingärtnerverein Heikendorf e.V. Uwe Mollau, Vorsitzender 241905 Künstlermuseum Heikendorf/Kieler Förde 248093 Träger: Heinrich-Blunck-Stiftung Tade Peetz, Vorstandsvorsitzender Marine-Munitionsdepot 04343 494307200 Mehr Demokratie e.V. Heikendorf
Kontakt: Jörg Gay
2398422
Modelleisenbahn Dieter Sand 242888 Wolfgang Sander 242173 Möltenorter Fischereiverein Björn Fischer 243673 Möltenorter Seglerkameradschaft 241674 Prof. Dr. Jens Meincke, Vorsitzender 242083 Ortsbauernverband Dörte Göttsch 241969 Ortshandwerkerschaft Heikendorf Hauke Krützfeldt, Vorsitzender 241720 Ortsmarketingbeirat Thomas Pekrun, Vorsitzender, Dorfstr. 6 248720 Ortsverbände der politischen Parteien · CDU-Ortsverband Kathrin Güldenzoph, Vorsitzende 245915 · SPD-Ortsverein Jürgen Hoffmeister, Vorsitzender 243676 · Unabhängige Wählergemeinschaft Heikendorf (UWH) Regina Bothur, Vorsitzende 2060987 Bündnis 90 – DIE GRÜNEN – Ortsverband Olaf Bartels, Vorsitzender 245756 · FDP-Ortsverband Heikendorf Gunnar Schulz, Vorsitzender 5368832 Patenschaft Großlenkenau Kirchspiel Kirchspielvertr. Bernd Bönkost 05732 2744 Polizei Heikendorf, Jens Hamann, PHK 5601320 PRO-Künstlermuseum Gisela Marquort, Vorsitzende 232790 Rehabilitations- und Versehrtengemeinschaft Heikendorf Karin Böge, Vorsitzende 04343 1415 74
Reit- und Fahrgemeinschaft Heikendorf e.V. Peter Lindenberg, Vorsitzender 0431 7990999 Schiedsmann Wolfgang Voßhall 90884479 Joachim Siemonsen, Vertreter 2580442 Schützenverein Marianne Dr. Michael Klewitz, Vorsitzender 8999339 Schulen · Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf 596737-0 Rektorin: Brigitte Peschties Fax 596737-50 · Offene Ganztagsschule Heikendorf 260939-30 „Nest“ in der OGTS 260939-31 · Heinrich-Heine-Schule 248710 Gymnasium des Kreises Plön Schulleiterin Karin Bobertz, OStDn. Seniorenbeirat Ingrid Schlenz 242681 Siedlergemeinschaft Neuheikendorf Reinhard Lange, Vorsitzender 245751 Show-Brassband Heikendorf Inken Schubert, Vorsitzende 6473539 Sozialverband Deutschland, Ortsverband Heikendorf Klaus Sydow, Vorsitzender 243669 Sterbekasse Heikendorf Hans-Peter Bauer, Vorsitzender 243149 Stiftung U-Boot-Ehrenmal Heinz Potrafki, Vorsitzender 242980 U-Boot-Kameradschaft Kiel e.V. Rupert Bischoff, Vorsitzender 04329 364 Heinz Thois 04351 751066 Universitätsgesellschaft Schleswig-Holstein -Sektion HeikendorfDr. Georg Martin, Sektionsleiter 0171 3108846 Verein der Kunstfreunde und Förderer des 231155 Künstlermuseums Heikendorf/Kieler Förde e.V. Prof. Dr. Jörn Henning Wolf, Vorsitzender Verein Freunde und Förderer des Feuerschiffs Nr. 15 Dr. Wilhelm Poser, 1. Vorsitzender 0171 7927362 Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., Arbeitsgruppe Heikendorf Nicole Seelemann-Wandtke, Vorsitzende 01715665499 Volkshochschule Heikendorf e.V. 245163 Leiter Dr. Karsten Wendt Geschäftsführung Karin Hoppe VEFPU Verein zur Entwicklung Fließgewässer in Probstei und Umgebung Lars Wode, Vorsitzender 0176 99731915 Die ausführlichen Kontaktdaten finden Sie unter www.heikendorf.de in der Rubrik Leben & Wohnen.
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